Days: Wednesday, September 12th Thursday, September 13th Friday, September 14th Saturday, September 15th
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Podiumsdiskussion «Universelle Menschenrechte und staatliche Selbstbestimmung»
- Andrea Caroni, MPA (Harvard), Dr. iur., Ständerat FDP AR, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Öffentliches Recht an der Universität St. Gallen
- Alfred Heer, Nationalrat, Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, SVP, Zürich
- Anna Petrig, Fürsprecherin, LL.M., Prof. Dr. iur., Professur für Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel
- Martin Schubarth, Prof. Dr. iur., ancient président du Tribunal fédéral, avocat-conseil, Autor des Buches «Verfassungsgerichtsbarkeit: rechtsvergleichend, historisch, politologisch, soziologisch, rechtspolitisch; unter Einbezug der europäischen Gerichtshöfe»
- Moderation: Christian Hilzinger, lic. phil., Redaktor Telebasel
Wie staatliche Selbstbestimmung in einer globalisierten Welt gewährleistet werden kann und welche Rolle internationale Menschenrechtsgarantien dabei einnehmen sollen, darüber gehen die Meinungen auseinander. Am 25. November 2018 kommt es zur Abstimmung über die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» der SVP. Die Initiative will den Vorrang des Verfassungsrechts vor dem Völkerrecht in der Verfassung verankern. Nach Meinung der InitiantInnen soll hiermit der «Entmachtung des Volkes» entgegengewirkt und die direkte Demokratie gestärkt werden. Verschiedene KritikerInnen sehen in dieser Initiative eine Schwächung des internationalen Menschenrechtsschutzes und einen direkten Angriff auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg. Laut der SVP ziele die Selbstbestimmungsinitiative zwar nicht auf die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ab, nähme jedoch «eine Kündigung in Kauf, falls es zu wiederholten und grundlegenden Konflikten mit der Verfassung» komme.
Der Vierte Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen, der nach den Konferenzen in Luzern 2008, Wien 2011 und Berlin 2015 vom 13.-15. September 2018 in Basel stattfinden wird, trägt den Titel «Abschaffung des Rechts?». In diesem Zusammenhang möchte diese Podiumsdiskussion zur Selbstbestimmungsinitiative provokativ und überspitzt die Frage nach der Abschaffung des Völkerrechts und des internationalen Menschenrechtsschutzes in der Schweiz aufwerfen.
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- Begrüssung durch Kurt Pärli, Universität Basel
- Grusswort der Dekanin der Juristischen Fakultät, Daniela Turnherr
Organisiert von Sandra Hotz, Manuela Hugentobler und Nils Kapferer
Im Jahr 2021 können die Schweizerinnen auf 50 Jahre politische Rechte zurückblicken. Diese runde Zahl wird Anlass dafür sein, diese Situation kritisch zu hinterfragen. Eine Frage, die das FRI - Institut für feministische Rechtswissenschaft und Gender Law - interessiert, lautet: Ist das Recht 1971 geschlechtsblind geworden? Wird es heute gar geschlechtslos? Gehen dem Recht nach neuen Erkenntnissen und Entwicklungen in Soziologie, Biomedizin und Robotik das geschlechtliche, das sexuelle und/oder das fortpflanzungsfähige Subjekt abhanden? Wo entlarvt sich althergebrachtes Argumentarium zum Ausschluss einer geschlechtsoffenen Partizipation bloss in neuen thematischen Feldern? Welche theoretischen und praktischen Probleme stellen sich beim Zugang zu Recht und Justiz?
11:30 | Geschlechtsblindes, geschlechtsoffenes oder geschlechtsloses Recht? – Überlegungen zum „Dritten Geschlecht“ (abstract) |
11:45 | (Un-)möglichkeiten politischer Partizipation: Demokratie, Diskriminierung und der Schweizerische Verfassungsstaat – aus der Geschlechterperspektive (abstract) |
12:00 | Accès à la justice: une perspective OSIEGCS (abstract) |
11:30 | Algorithmen in der Justiz – eine Gefahr für die Garantie auf ein rechtsstaatliches Verfahren? (abstract) |
11:45 | “Becoming cyborg is (not) a reversible step“ – Technische Implantate am Lebensende (abstract) |
12:00 | Justifying patenting life forms and music sampling within court (abstract) |
12:15 | The role of law in the age of genetics: predictive genetic testing and the resurgence of biological inequality (abstract) |
Organisiert von Melanie Studer, Universität Basel
Dass sozialstaatliche Leistungen zumindest in ihrem Kern auch in den Menschenrechten begründet liegen und die Ausrichtung dieser Leistungen auch die effektive Ausübung von Freiheitsrechten und der Menschenwürde garantieren soll, ist anerkannt. Der aktivierende Sozialstaat setzt jedoch Hilfesuchende durch Pflichten zur (Re-)Integration, welche zur Voraussetzung für einen (andauernden) Leistungsbezug erhoben werden, mehr oder weniger subtil unter Druck. Solcher Druck kann beispielsweise in der Verpflichtung an einem Arbeitsprogramm teilzunehmen entstehen. Diese und ähnliche Anordnungen schränken nicht nur den Zugang zu sozialen Rechten ein, sondern können auch eine Einschränkung beispielsweise der persönlichen Freiheit bewirken. Wir bewegen uns also in einem Spannungsfeld zwischen grundrechtlichen Abwehr- und Leistungsansprüchen. In diesem Panel soll beleuchtet werden, wie unterschiedliche Zweige der Sozialen Sicherheit mit diesem Spannungsfeld umgehen und unterschiedliche (nationale oder internationale) Lösungsansätze diskutiert werden. Handelt es sich um einen Versuch der Quadratur des Kreises oder gibt es bereits kohärente theoretische Konzepte, die auch in der Praxis durchgesetzt werden? Führt die Verstärkung der Aktivierungstendenzen zur Abschaffung des Rechts auf Soziale Sicherheit und zu einer Rückkehr zu einem Verständnis von Grundrechten als reine Abwehrrechte oder bringt uns die aktivierende Sozialpolitik gar in eine neue Ära der teilbaren und bedingten Grundrechte im Sozialstaat?
11:30 | Aktivierende Sozialhilfe als menschenrechtliches Paradox? (abstract) |
11:45 | Das Recht auf Sozialhilfe als international anerkanntes Grundrecht und dessen Ausgestaltung in der nationalen Rechtsordnung (abstract) |
12:00 | Bedrohung der (Grund-)Rechte durch Observationen von versicherten Personen (abstract) |
12:15 | Das „doppelte Mandat“ sozialer Leistungen (abstract) |
Organisiert von Laura Affolter, Angela Lindt and David Loher (alle Universität Bern)
The attribution of legal liability to transnational corporations for human rights violations and environmental disaster is currently a widely discussed topic in law and legal anthropology. In their attempts to hold transnational corporations liable for human rights and environmental crimes, victims, lawyers, and human rights activists face various obstacles: Not only is there the problem of a global governance gap, many obstacles are also inscribed in the law itself, such as the principle of the corporate veil, or statutes of limitations. Nonetheless, we can observe a series of initiatives which try to overcome the issue of corporate impunity; both on a legislative level and through specific legal cases. Interest groups mobilise and use existing national and international law in strategic ways to bring transnational corporations to court and sue them for their wrongdoings.
This panel brings into conversation different case studies from European, Latin American, and African countries which analyse both the limits of law in specific (trans)national settings and strategies of how law is mobilised by different actors such as (cause) lawyers, law firms, NGOs and human rights activist in order to overcome existing obstacles and hurdles when trying to hold transnational corporations liable for violating human rights or causing environmental disasters. It pays particular attention to the question how these actors invoke different legal forums in order to bring forward their cases.
11:30 | Litigation without a remedy– investor state arbitration and affected third parties (abstract) |
11:45 | Rechtsmobilisierung und transnationale Unternehmensverantwortung: Der Fall Máxima Acuña de Chaupe vs. Minera Yanacocha S.R.L (abstract) |
12:00 | The force of law: mining corporations and ethical value (abstract) |
12:15 | Piercing the Corporate Veil: Negotiating Responsibilities in the Aftermath of an Industrial Disaster in Northern Italy (abstract) |
Organisiert von Kurt Pärli, Tobias Singelnstein and Walter Fuchs
11:30 | Towards the informalisation of EU asylum and migration policy? How formal and informal instruments interact (abstract) |
11:45 | ENTFÄLLT! Verlagerung des Datenschutzes an Kirchen und Religionsgemeinschaften - Bemerkungen zur Reichweite des Art. 91 der Datenschutzgrundverordnung (abstract) |
12:00 | Privatrechtliche Gestalten des Staates in Deutschland und den Niederlanden. Ein Versuch zur Abschaffung demokratisch-rechtsstaatlicher Vorschriften? (abstract) |
Die Sektion (A) und das Forschungskomittee (CH) Rechtssoziologie sind die Fach- und Berufsorganisationen der Gesellschaften für Soziologie in den beiden Ländern. Sie halten im Rahmen des 4. Kongresses in Basel ihre jährliche Mitgliederversammlung gemeinsam. Unsere Mitglieder sind gebeten, sich an dem Kongress als ordentliche Teilnehmende einzutragen. Nichtmitglieder und interessierte Personen sind als Gäste willkommen.
Walter Fuchs (IRKS, Austria)
Caroline Voithofer (Universität Innsbruck, Austria)
Organisiert von Christian Schmidt and Benno Zabel
In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts entwickelte sich ausgehend von marxschen Texten eine Fundamentalkritik des Rechts. Ganz generell wurden die herrschaftssichernden Aspekte des Rechts hervorgehoben. Ihnen sollte mit einer Politisierung der Normen und Konfliktbewältigung begegnet werden. Daraus entwickelten sich neben dem sowjetischen Klassenrecht und dem nationalsozialistischen Volksgemeinschaftsrecht noch weitere Ansätze, die diesen Aporien entgehen wollten. Das Panel diskutiert inwiefern die heutige Rechtskritik an die damaligen Motive anschließt und wie sie versucht, die historischen Fehler der Rechtskritik zu vermeiden.
14:30 | Rechtskritik als Liberalismuskritik (abstract) |
14:45 | Das Paradox der Rechtskritik (abstract) |
14:30 | Algorithmic Risk Assessment als Medium des Rechts. Medientechnische Entwicklung und Institutionelle Verschiebungen aus Sicht einer Techniksoziologie des Rechts (abstract) |
14:45 | Algorithmische richterliche Entscheidungshilfe als evidenzbasierte Weltverbesserung. Der Fall Public Safety Assessment (abstract) |
15:00 | ENTFÄLLT! Artificial Intelligence, Affordances and Fundamental Rights (abstract) |
Organisiert von Michael Wrase and Kurt Pärli
14:30 | Sozialschutzrechtliche Deregulierung für geringfügige und atypische Beschäftigungen: Stärkung oder Schwächung der Wohlfahrt? (abstract) |
14:45 | Abschaffung des Rechts auf Privatsphäre für Bezüger/innen von Sozialversicherungsleistungen zwecks Missbrauchskontrolle (abstract) |
Organisiert von Gesine Fuchs and Alexander Graser
14:30 | Ombudsinstitutionen als Ressource für strategische Rechtsmobilisierung für kollektive Zwecke (abstract) |
14:45 | Zur Mobilisierung alten und "Neugründung" bestehenden Rechts am Beispiel rechter Staatsverweigerung (abstract) |
15:00 | Legal Tech und Dieselgate: Wie die Digitalisierung ‚Eurolegalism‘ vorantreibt (abstract) |
15:15 | ENTFÄLLT. Subjektiver Rechtsschutz und Kollektivitäten - Geschlechtergleichstellung zwischen staatlicher und kollektiver Verantwortung (abstract) |
Organisiert von Gralf-Peter Calliess
Als Lex Sportiva wird das selbstgeschaffene Recht der internationalen Sportverbände, also eine transnationale, nicht-staatliche, und in diesem Sinne private Rechtsordnung mit Geltungsanspruch jenseits des Nationalstaates, bezeichnet. Private Regelwerke wie die FIFA Transfer Rules oder hybride Regelungen wie der World Anti Doping Code werden vom Sportschiedsgericht CAS in relativer Autonomie und ohne Rücksicht auf nationale Besonderheiten angewendet. Die Schiedssprüche werden mit Verbandsstrafen wie Doping-Sperren oder Zwangsabstieg durchgesetzt. Ob und unter welchen Bedingungen diese private Rechtsdurchsetzung im Hinblick auf betroffene Grundrechte und Grundfreiheiten hingenommen werden kann, hat die nationale Rechtsprechung immer wieder beschäftigt, zuletzt etwa den Bundesgerichtshof in den Entscheidungen Pechstein und SV Wilhelmshaven. Für die Lex Sportiva streitet dabei das Bedürfnis nach Schaffung eines weltweiten 'level playing field'. Eine Grenze dürfte freilich in der Einhaltung international zwingender Normen des Allgemeinwohls liegen. Wie etwa der FIFA-Korruptionsskandal zeigt, ist es durchaus fraglich, inwieweit sich der autonome Weltsport im Sinne der These der Eigenkonstitutionalisierung auf die Einhaltung eines 'ordre public transnational' zu verpflichten in der Lage ist.
14:30 | Governance - Chancen der Selbstverfassung? (abstract) |
14:45 | Counter-democratizing the Lex Sportiva: The role of EU law and institutions (abstract) |
15:00 | Die Eigenverfassung der Lex Sportiva (abstract) |
Organisiert von Jens Puschke and Tobias Singelnstein
Das Strafrecht als "schärfstes Schwert des Staates" zieht sowohl rechtstheoretisch als auch rechtstatsächlich einen erheblichen Teil seiner Legitimation aus der besonders strengen Form des Strafverfahrens. Strafrechtliche Verurteilung und Sanktionierung sollen nur nach besonders gründlicher Prüfung erfolgen, Fehlurteile so weit wie möglich vermieden werden. Fehler bei der Rechtsanwendung können das Vertrauen in die Strafrechtspflege erschüttern, eine hohe Fehlerquote stellt das strafrechtliche System insgesamt in Frage. Dogmatik, Justiz und Öffentlichkeit sehen Fehlurteile zumeist eher als theoretische Möglichkeit an, der durch eine konsequente Anwendung der bestehenden Vorgaben für ein rechtsstaatliches Strafverfahren begegnet werden könne. Rechtssoziologisch betrachtet ist es hingegen eine Selbstverständlichkeit, dass auch im Strafrecht Fehlentscheidungen keine nur ganz seltene Erscheinung sind. In der jüngeren Vergangenheit wurden z.B. die Verfahren gegen Gustl Mollath und Harry Wörz besonders medienwirksam erörtert. Empirisch kann als gesichert gelten, dass ein erheblicher Teil strafrechtlicher Urteile fehlerhaft ist, wenngleich die insofern angenommenen Größenordnungen divergieren. Neben individuellen Fehlern lassen sich bestimmte Fehlerquellen identifizieren, die besonders häufig zu falschen Urteilen führen. Darüber hinaus können bestimmte, teilweise auch im Recht angelegte, "Einfallstore" für Fehlentscheidung - z.B. Absprachen im Strafverfahren, unüberprüfbare Einstellungsentscheidungen der Staatsanwaltschaft, Confirmation Bias - eine systematische Entscheidungsfindung außerhalb rechtsstaatlicher Prinzipien befördern. In dem Panel sollen Fehlerquellen im Strafverfahren, Methoden zur Feststellung und Untersuchung von Fehlurteilen sowie die Auswirkungen von Fehlern auf das Recht, seine Anerkennung und Funktion thematisiert werden.
Tobias Singelnstein (Ruhr-Universität Bochum, Germany)
14:30 | Fehlurteile mit Folgen: Ergebnisse einer empirischen Untersuchung von zu Unrecht inhaftierten Personen in Deutschland (abstract) |
14:45 | Methodische Grundlagen und Probleme der Fehlurteilsforschung (abstract) |
15:00 | Gründe für justizielle Fehlentscheidungen – Ergebnisse einer Aktenanalyse in der Freien und Hansestadt Hamburg (abstract) |
15:15 | Fehlerquellen im Strafverfahren (abstract) |
Organisiert von Christian Schmidt and Benno Zabel
Fortsetzung von Panel 2A
16:30 | Die Rechtsverschiebungen im NS (abstract) |
16:45 | Politisierungen des Rechts (abstract) |
Organisiert von Hartmut Aden and Clemens Arzt
Neue technische Entwicklungen stellen das Rechtssystem vor die Herausforderung, entweder bestehende Strukturen und Regelungen im Wege der Auslegung auf die neuen Entwicklungen anzuwenden oder das Recht durch gesetzgeberische Eingriffe anzupassen. Die technische Entwicklung hat gegenüber den Anpassungen im Rechtssystem dabei in der Regel einen erheblichen zeitlichen Vorsprung. Wenn die Techniknutzung mit Grundrechtseingriffen verbunden ist, machen die rechtsstaatlichen Anforderungen an die Bestimmtheit von Eingriffsnormen oftmals gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich. Dennoch tendieren gerade Sicherheitsbehörden dazu, neue technische Möglichkeiten zunächst zu nutzen und sich erst später – manchmal erst nach Klageverfahren Betroffener – über die nötigen rechtlichen Eingriffsbefugnisse und rechtsstaatlichen Eingrenzungen Gedanken zu machen. Die Beiträge des Panels, die auf laufenden Forschungsprojekten beruhen, gehen der Frage nach, ob und ggf. wie Recht die polizeiliche Nutzung neuer technischer Möglichkeiten wirksam steuern und rechtsstaatlich begrenzen kann.
Clemens Arzt (Hochschule für Wirtschaft und Recht/ Forschungsinstitut für Öffentliche und Private Sicherheit (FÖPS Berlin), Germany)
16:30 | Polizeiliche Detektion unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen – neue Technik, neue Befugnisse? (abstract) |
16:45 | Polizeiliche Nutzung von Tracking-Daten - ermöglichen oder begrenzen? (abstract) |
17:00 | Polizeiliche Drohnendetektion und -abwehr – zugleich ein Mittel der Einschüchterung? (abstract) |
17:15 | Interoperabilität polizeilicher Datenbanken und Datenschutz (abstract) |
Organisiert von Tobias Eule
16:30 | Zwischen Diskursdruck und Gleichgültigkeit: Migrationsrechtliche Entscheidungen in Schwedischen Strafgerichten (abstract) |
16:45 | Das «losgelöste» Asylverfahren: Juristische Beobachtungen und Risiken des gesetzgeberischen Aktivismus im Asylgesetz (abstract) |
17:00 | Neue Prüfsteine richterlicher Unabhängigkeit? - Welche Theorieangebote zur richterlichen Entscheidungspraxis kann die Emotionssoziologie anbieten (abstract) |
17:15 | Diplomatie und Alltag: Zur Beforschung internationaler Streitschlichtungsverfahren (abstract) |
Organisiert von Gesine Fuchs
16:30 | The introduction of the so-called citizenship income in Italy. New laws on individual protection? (abstract) |
16:45 | Fetischisierung des Rechts oder wie Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften Recht erleben? (abstract) |
17:00 | Protest, Stigma und Rechtsstreit: Die konfliktkonservierende Funktion von SGB-II-Mobilisierung (abstract) |
17:15 | Evidenzbasierte Gesetzgebung im sozialpolitischen Bereich: Ein Weg zu mehr sozialem Ausgleich? (abstract) |
Organisiert von Walter Fuchs
In Deutschland und Österreich geht die Häufigkeit von Prozessen seit einigen Jahren deutlich zurück. Gleichzeitig ist – nicht auf nationaler Ebene – eine Ausdifferenzierung vielfältiger außergerichtlicher Streitschlichtungsverfahren zu beobachten. Wird das formelle Recht, in dem es solche Möglichkeiten zulässt und gleichzeitig hohe Anforderungen an die Durchführung von Prozessen vor staatlichen Gerichten stellt, zum Hindernis für die Durchsetzung des materiellen Rechts?
16:30 | Prozessebbe? Auf der Suche nach Gründen für die sinkende Nachfrage nach streitiger Ziviljustiz (abstract) |
16:45 | Außergerichtliche Streitschlichtung: Salonfähig? Beständig? Wirksam? (abstract) |
17:00 | Die schweizerische Zivilprozessordnung, ein Instrument zur Rechtsverhinderung oder wie ein Rechtsstaat zu Grabe getragen wird (abstract) |
Organisiert von Fatima Kastner
Die Session umfasst empirische und theoretische Beiträge, die das Thema des Tracks aus unterschiedlichen Perspektiven problematisieren. Diskutiert werden Erosionsprozesse des Rechts als Folge zielgerichteter Politiken der Entbindung von Rechtsverpflichtungen.
16:30 | Erosion of Law through illegal migration control: A critical assessment of the EU-Turkey refugee cooperation (abstract) |
16:45 | Globale Lieferketten als kommunikative Entscheidungsketten (abstract) |
17:00 | ENTFÄLLT! Konstruiertes Chaos? Zur Krise als Instrument der Migrationssteuerung (abstract) |
Verleihung des Preises für Recht und Gesellschaft der Christa-Hoffmann-Riem-Stiftung an Dan Wielsch, Universität zu Köln
Laudatio und Dankesworte
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Elisabeth Holzleithner (Universität Wien, Austria)
09:30 | Wie einfache Wahrheiten den liberal-demokratischen Rechtsstaat untergraben - aber nicht nur die der Populisten (abstract) |
09:45 | Politischer Totalitarismus aus bürgerlicher Freiheit? Zum kapitalistischen Vergesellschaftungszusammenhang bürgerlichen Rechts als Versuch einer immanenten Kritik des bürgerlichen (Un-)Rechtsstaats (abstract) |
10:00 | Identitätspolitische Rechte und der Rechtsformenwandel subjektiven Rechts – Systematisierende Aspekte einer aktuellen Debatte (abstract) |
Organisiert von Katie Baldschun, Alice Dillbahner, Solveig Sternjakob und Katharina Weyrich
In dem in Form einer Nachwuchsgruppe geförderten Projekt werden sozial-, politik- und rechtswissenschaftliche Konzepte zur Erforschung von Sozialrecht und Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland (weiter-)entwickelt, um Konturen eines transdisziplinären Ansatzes sichtbar werden zu lassen. Die interdisziplinär zusammengesetzte Gruppe soll einen Beitrag zur Erforschung der deutschen Sozialgerichtsbarkeit als eine wesentliche Institution im Gefüge des sozialen Rechtsstaats und der Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland leisten. Dabei ist insbesondere die spezifische Rechtskultur der Sozialgerichtsbarkeit von Interesse, die den Anspruch erhebt, einen niedrigschwelligen Zugang zum Recht zu gewährleisten, der Verwirklichung sozialer Rechte zu dienen und die sozialpolitischen Interessen sowohl durch ehrenamtliche Richterschaft wie als Prozessparteien einzubinden. Untersucht werden soll, auf welche Weise die Sozialgerichtsbarkeit bei anhaltend hohen Klagezahlen Austragungsort individueller und gesellschaftlicher Konflikte sein kann und zugleich zur gesellschaftlichen Integration beiträgt. Im Panel sollen Vorhaben aus den Schwerpunktthemen des Projektes präsentiert und zur Diskussion gestellt werden.
09:30 | Recht und Praxis der Widerspruchsausschüsse der deutschen Sozialversicherung (abstract) |
09:45 | Widerspruchsausschüsse in Jobcentern – Erkenntnisse einer empirischen Bestandsaufnahme (abstract) |
Organisiert von Stefan Machura
Seit den Sechzigerjahren befassen sich Juristen, Soziologen und andere Wissenschaftler mit der Darstellung des Rechts in den Medien und speziell in der populären Kultur. Zunächst und weiterhin anhaltend ging es um das Bild des Rechts, der Rechtsberufe und -institutionen in der Presse, in Literatur und Filmen. In den letzten Jahren werden Fernsehsendungen systematisch einbezogen und ihre Derivate im Netz. Der Beitrag der Medien zu Vertrauen und Legitimität des Rechts steht im Mittelpunkt dieses Panels.
09:30 | Transparenz als Mittel zur Abschaffung Rechts? (abstract) |
09:45 | Instrument der Kriminalpolitik und Sprachrohr der Besorgten? Über das Verantwortungsbewusstsein von Journalisten in der Berichtserstattung über Kriminalität und Sicherheit (abstract) |
10:00 | Unterhaltungswert: Recht in Film und Fernsehen (abstract) |
Organisiert von Fabien Jobard and Matthias Lemke
Regieren im Ausnahmezustand wird mehr und mehr zur Norm. Wie bei der ständigen, nachfrageorientierten Verfügbarmachung von Konsumgütern ermöglicht es der Ausnahmezustand den Regierungen, situativ auf Sicherheitsbedürfnisse der Bürger_Innen einzugehen und maßgeschneiderte Lösungen für so gut wie jede denkbare Herausforderung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anzubieten. Damit zieht er zunehmend mehr Kompetenzen an sich. Die Kehrseite, nämlich die sukzessive Beschneidung von Grund- und insbesondere Freiheitsrechten, verdient eine eingehende Beachtung, sowohl empirisch („Ausnahme“ ist nicht gleich Ausnahme in Frankreich oder in der Türkei) als auch rechtstheoretisch. Wohin führt diese Entwicklung? Steht etwa zu befürchten, dass sich die Demokratien Europas schleichend in Richtung einer autoritär-neoliberalen Demokratievariante entwickeln? Und was wäre die Alternative – gerade in einer Zeit, in der Sicherheitsbedürfnisse und Angst zentrale Größen des politischen Diskurses sind? Ein Verzicht auf ausnahmezustandliche Kompetenzen? Ohne jeden Zweifel bedarf die gegenwärtige politische wie rechtliche Praxis des Ausnahmezustandes einer kritischen Reflexion. Denn der Ausnahmezustand ist, wie Clinton Rossiter bereits 1948 angemerkt hat, eine „gefährliche Angelegenheit“. Dies gilt umso mehr im Zeitalter eines hobbesschen Neoliberalismus, in dem, wenn überhaupt, dann nur ein Staat auf Akzeptanz stößt, der sich als zentraler Sicherheitsgarant versteht.
Hinweis: Der Vortrag von Marie Goupy entfällt.
Matthias Lemke (Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundespolizei, Germany)
09:30 | The Permanency of the State of Emergency in Turkey. The Rise of a Constituent Power or Only a New Quality of the State? (abstract) |
09:45 | Ausnahmezustand als Regierungstechnik (abstract) |
10:00 | Der Ausnahmezustand in Frankreich: Von der Banalität des Ausnahmerechts (abstract) |
Organisiert von Christian Boulanger
Der Roundtable will aus rechtssoziologischer und politikwissenschaftlicher Perspektive Schlaglichter auf den Forschungsstand zum Thema werfen, wie juristisches Wissen und rechtliche Entscheidungen in einem sozialen Prozess generiert werden.
09:30 | Soziologie der Dogmatik (abstract) |
09:45 | Die Dogmatik als republikanisches Know-how (abstract) |
10:00 | Empirische Forschungen zum Bundesverfassungsgericht (abstract) |
Organisiert von Sophie Arndt and Alik Mazukatow
Seit den 1990er-Jahren wurde in Europa verstärkt Antidiskriminierungsrecht (ADR) geschaffen. Seitdem ist Gleichbehandlung nicht nur im Arbeitsleben einklagbar. Dabei rekurriert ADR auf soziale Verhältnisse, die vorher vom Recht (scheinbar) unangetastet blieben. Antidiskriminierungsgesetzgebung gilt als Meilenstein, der von vielen entweder als Bruch mit althergebrachten Prinzipien des Privatrechts oder aber als ein Recht gewordenes Emanzipationsversprechen wahrgenommen wurde. ADR verpflichtet, sanktioniert, individualisiert. Rechteinhaber*innen haben nun die Möglichkeit (und damit auch die Aufgabe?) mit ihrer Klage Veränderungen zu bewirken. Es macht sich zur Aufgabe, zum Teil sehr grundlegende Bestandteile der sozialen Ordnung umzuformen. Zudem schreibt sich ADR als möglicher Bezugspunkt in moralische Entwürfe einer besseren Gesellschaft ein. Indem ADR von einem Subjekt ausgeht, dessen (Rechts-)position von bestimmten Ungleichheitsrelationen geprägt ist, entdeckt es gewissermaßen die Gesellschaft wieder. Zugleich gibt es viele konzeptionelle Annäherungen an die Gesellschaftswissenschaft: Etwa in der Debatte um Intersektionalität oder in der Frage der geschützten Diskriminierungsmerkmale. In unserem Panel versammeln wir Beiträge, die sowohl die Rechtsanwendungspraxis, den politischen Umgang mit ADR auch jenseits der institutionalisierten Arenen, die Fortbildung des positiven Rechts selbst als auch die (utopischen) Gesellschaftsentwürfe, die in ADR enthalten sind, untersuchen.
09:30 | Abbildung von Diskriminierung – Statistik und „strukturelle Ungleichheit“ (abstract) |
09:45 | Abseits des Gerichtssaals: Die zivilgesellschaftliche Ausgestaltung des Antidiskriminierungsrechts (abstract) |
10:00 | Was macht den Unterschied ? Eine vergleichende Analyse der Auseinandersetzungen um Kategorien im Antidiskriminierungsrecht in Deutschland und Frankreich (abstract) |
Jonas Weber (Institut für Strafrecht und Kriminologie, Universität Bern, Switzerland)
11:30 | Der stille Staatsputsch und Staatsterror: Kein Schaden? Der stille Staatsputsch und Staatsterror als Verfassungsstörung oder Staatsnotstand eines modernen Verfassungsstaates und der Irrtum des Rechtspositivismus (abstract) |
11:45 | Abschaffung des Rechts für Terroristen? – Terrorismusbekämpfung im Spannungsfeld zwischen Sicherheitsüberlegungen und Rechtsstaatlichkeit (abstract) |
12:00 | Die Abschaffung des Rechts durch den Ausnahmezustand? (abstract) |
12:15 | Gefährder*innen durch Glaube und Religionsausübung? (abstract) |
11:30 | Freiheitsstrafen aus der Sicht von Inhaftierten (abstract) |
11:45 | Need for Speed: Die neue Beschleunigungsfreude im Strafverfahren am Beispiel der Untersuchungshaft (abstract) |
12:00 | Die Praxis der Untersuchungshaft als Ausdruck von Rechtskultur (abstract) |
Organisiert von Doris Schweitzer and Ricky Wichum
In den traditionellen Ansätzen der Rechtssoziologie wird "das Recht" mittels "der Gesellschaft" problematisiert. So wird entweder versucht, die sozialen Einflüsse auf das Recht zu bestimmen („soziologische Jurisprudenz“), oder es geht darum, eine explizit gesellschaftstheoretische Bestimmung des Rechts zu geben. Gegenüber diesen beiden paradigmatischen Perspektiven der Rechtssoziologie verfolgt das Panel eine dritte Spur in der Bestimmung des Verhältnisses von Recht und Gesellschaft, deren Genealogie in die Gründungsphase der Soziologie führt und in deren Zentrum die Frage steht, welche gesellschafts- und sozialtheoretischen Implikationen sich im Recht ausmachen lassen. Mit diesem Vorschlag wollen wir Impulsen aus den gegenwärtigen Ansätzen der Rechtssoziologie bzw. der interdisziplinären Rechtsforschung folgen, die das Recht als Ort der Herstellung und der Emergenz sozial relevanten und wirksamen Wissens, bzw. als Ort der Produktion von Wissen über gesellschaftliche Zusammenhänge adressieren. Das Panel will in diesem Sinne ausloten, wie Recht und Rechtsentwicklung (wieder) anschlussfähig gemacht werden können für gesellschaftstheoretische Überlegungen. Wie beeinflussen Rechtstheorie und juristisches Wissen soziologische Denkschemata, Begriffsbildungen oder Theorieannahmen? Welche Wechselwirkungen zwischen juristischer Dogmatik und soziologischer Theoriebildung lassen sich nachzeichnen? Diese Fragestellungen weisen aber nicht nur eine soziologiegeschichtliche Seite auf, wenn sie den Blick auf die theoriekonstitutive Funktion der Auseinandersetzung mit dem Recht in der Soziologie lenken. Vielmehr erscheinen sie immer dann umso dringender, wenn ein gegenwärtiger – wie immer zu bestimmender – Wandel im Recht zu erkennen ist. Denn dann eröffnen sich zeitdiagnostische und begriffliche Aushandlungsfelder zwischen Soziologie und Rechtswissenschaft, die durch gegenseitige Rückwirkungseffekte gekennzeichnet sind. Um ein Beispiel zu nennen: Wenn der informations- und biotechnologische Umbau der Gesellschaft die Möglichkeit des Rechts radikal in Frage stellt, dann geht es aus juristischer Perspektive nicht nur um die Diagnose eines solchen Wandels, sondern es stellt sich zugleich für die Soziologie die Frage, welche Folgen dies für die soziale Ordnung hat, wird das Recht doch nach wie vor als ihr zentraler Garant angesehen.
11:30 | Verwaltungsrecht oder Systemtheorie? Zur Epistemologie digitaler Verwaltung (abstract) |
11:45 | Responsibilisierung: Befund, Begriff, Bedeutung (abstract) |
12:00 | Transformationen der Privatsphäre. Das Verhältnis von Technologie zum Recht in den USA der 1960er und 1970er Jahre (abstract) |
12:15 | „Neuer Materialismus“ und das Recht der Dinge (abstract) |
11:30 | Sozialrechtliche Beratung zwischen individueller Rechtsmobilisierung und Interessensvermittlung? (abstract) |
11:45 | Rechtsschutzverfahren in Systemen sozialer Sicherung (abstract) |
12:00 | ENTFÄLLT! Die Wiederentdeckung des Sozialrechts als kollektives Recht durch verbandliche Klagebefugnisse: Ein deutsch-französischer Rechtsvergleich (abstract) |
Organisiert von Josef Estermann
Das Recht der Anarchie und die Anarchie des Rechts. Aspekte von Recht, Macht und Herrschaft
Seit einiger Zeit zeigen empirische Befunde eine Zurückdrängung oder ein Zurückweichen staatlich organisierter Entscheidungsstrukturen zugunsten nicht-staatlicher Akteure. Diese nicht-staatlichen Akteure sind nicht nur Individuen, sondern treten in der Qualität von juristischen Personen auf, hinter denen Privatpersonen nur als Eigner, nicht aber als Akteure eigenen Rechts stehen. Bei zivilrechtlichen, monetären Ansprüchen tritt die „freiwilliger Gerichtsbarkeit“ vermehrt anstelle der durch die staatlichen Zivilprozessordnungen bestimmten Strukturen.
Es existiert ein liberal inspirierter Diskurs, welcher Recht sich autopoietisch aus individuellen Interaktionen entwickeln und den Staat als Gefäss normgebender Strukturen in den Hintergrund treten lässt. Inwiefern sich in diesem Zusammenhang die Kopplung von Recht, Macht und Herrschaft ausgestaltet, bleibt eine weitgehend offene Frage.
Die erste Session des Tracks fokussiert grenzüberschreitende Aspekte und aussereuropäische Felder.
11:30 | Verhandlungsmacht - Eine qualitative Forschung zum Thema Macht und Herrschaft im internationalen Verhandlungsprozess (abstract) |
11:45 | Frankophones Westafrika im Transnationalen Feld - Machtverhältnisse in den Internationalen Beziehungen: Qualitative Studie zur Symbolischen Gewalt im Transnationalen Feld (abstract) |
12:00 | Asymmetries in Mining-Related Decision-Making Processes: Indigenous Impressions from the Bolivian Lowlands (abstract) |
Organisiert von Boris Burghardt and Tobias Singelnstein
Kein Rechtsgebiet ist traditionell so stark formalisiert wie das Strafrecht. Der strafrechtliche Gesetzlichkeitsgrundsatz in seinen verschiedenen Ausprägungen (Rückwirkungsverbot, Analogieverbot, Bestimmtheitsgrundsatz) erhöht die formellen Anforderungen und Schranken an Gesetzgebung und Rechtsanwendung gegenüber anderen Bereichen rechtlicher Regelung ausdrücklich. Im Verfahrensrecht haben sich viele kontinentale Strafverfahrensordnungen, nicht zuletzt die deutsche StPO, grundsätzlich dem Ideal der materiellen Wahrheitsermittlung und der gleichen Rechtsanwendung verpflichtet, was insbesondere in dem Legalitätsgrundsatz zum Ausdruck kommt. Die Formalisierung gilt dabei gängiger Weise als Schutzmechanismus zur besseren Wahrung der Rechte des Beschuldigten. Phänomene der Informalisierung, die sich seit Jahrzehnten in der Rechtspraxis beobachten lassen und vielfach auch schon gesetzliche Regelung gefunden haben, werden im Strafrecht daher besonders kritisch gesehen (Opportunitätseinstellungen, Strafbefehlsverfahren, Deal). In dem Panel soll ein vertiefter Einblick geboten werden - zu den besonderen Legitimationsproblemen von Informalisierungen des Strafrechts; - zu übergreifenden gesellschaftlichen Deutungsansätzen, warum sich eine zunehmende Informalisierung (auch) des Strafrechts feststellen lässt; - zu konkreten Phänomenen der Informalisierung des Strafrechts und der Versuche ihrer rechtsförmlichen Einhegung.
11:30 | Informalisierung des (Straf-)Rechts - Phänomene, Begründungsnarrative und Kritikansätze (abstract) |
11:45 | Zur Informalisierung strafrechtlicher Sozialkontrolle (abstract) |
12:00 | Restorative & Transformative Justice (abstract) |
12:15 | Verfahrensbeendigung durch Verständigung als Ventil des mit Präventionswirkungen überfrachteten Prozesses? (abstract) |
Organisiert von Fatima Kastner
Die Session umfasst Beiträge, die aus soziologischen und rechtssoziologischen Perspektiven analysieren, ob und inwieweit sich Geltungsanspruch und Rechtswirklichkeit universaler Normen im Kontext unterschiedlicher Politikfelder (Klima-, Asyl- und Migrationspolitik) in der Praxis durchsetzen.
11:30 | Menschenrechte intertemporal und global-grenzüberschreitend? (abstract) |
11:45 | Im Warteraum der Menschenrechte? Die Situation von Asylbewerber*innen aus sicheren Herkunftsstaaten in Deutschland (abstract) |
Die Vereinigung für Recht und Gesellschaft e.V. lädt alle Mitglieder und Interessierten zu ihrer Versammlung während der Mittagspause ein.
Organisiert von Tobias Singelnstein and Simon Egbert
In zahlreichen Polizeibehörden im deutschsprachigen Raum werden derzeit softwaregestützte Prognosetechnologien erprobt oder eingeführt, die vorhersagebasierte Polizeiarbeit (Predictive Policing) leisten sollen. Im Zuge dessen werden auf Basis polizeilicher Kriminalitätsdaten Vorhersagen über die temporäre Wahrscheinlichkeit zukünftiger Straftaten (zumeist Einbrüche) in bestimmten (Risiko-)Räumen generiert und zur Basis von Streifenallokation und gezielten Präventionsmaßnahmen gemacht. Die rechtliche bzw. rechtssoziologische Diskussion zu dieser aktuellen und mittlerweile verbreiteten Praxis beginnt indes erst langsam sich zu entwickeln. Die zu diskutierenden Punkte sind dabei vielfältig: Wie verändert sich polizeiliches Handeln durch die Einführung von digitalen Analyseverfahren und welche rechtssoziologischen Implikationen entspringen daraus? Was bedeutet beispielsweise die Implementierung von Algorithmen in der Strafverfolgung bzw. Kriminalitätsprävention für die Fragen der rechtlichen Kontrolle und Accountability? Verändert sich polizeiliches Handeln in einer Weise, die eine Reformulierung von Kernkategorien des Strafprozessrechts oder Polizeirechts erforderlich macht, z. B. Tatverdacht und Eingriffsbefugnis?
14:30 | Predictive Policing und ‚kognitive Gefahrengebiete‘? (abstract) |
14:45 | Algorithmen vs. kriminalistische Erfahrung – Wissensverarbeitung in der personenbezogenen Prävention (abstract) |
15:00 | Abstrakte Gefährdungslagen als konkrete Politik (abstract) |
15:15 | Ausbau von Rechten – Strafverteidigung gegen algorithmisch determinierte Strafjustiz (abstract) |
Organisiert von Michael Wrase und Kurt Pärli
14:30 | Laien im Recht (abstract) |
14:45 | Arbeitsrecht vor Gericht (abstract) |
15:00 | Vulnerabilität als Ressource. Aufnahmebedingungen für LGBTIQ Asylwerber*innen (abstract) |
15:15 | Abschaffung des Rechts – oder Monopolverlust der Rechtsprofession? Überlegungen am Beispiel des Kindes- und Erwachsenenschutzes in der Schweiz (abstract) |
Organisiert von Gesine Fuchs
14:30 | Die ambivalente Rolle des Rechts bei Mobilisierungen sozialer Bewegungen in Zeiten der Austeritätspolitik: der Fall Portugal (abstract) |
14:45 | Ziviler Ungehorsam als Mobilisierung des Rechts gegen das Recht (abstract) |
15:00 | Mobilisierungstheorien revisited - Bedingungen strategischer Prozessführung (abstract) |
15:15 | ENTFÄLLT! Rechtsmobilisierung ohne Rechtsweg? - Strategische Prozessführung zur Familieneinheit nach der Dublin-III-Verordnung (abstract) |
Organisiert von Josef Estermann
Das Recht der Anarchie und die Anarchie des Rechts. Aspekte von Recht, Macht und Herrschaft
Seit einiger Zeit zeigen empirische Befunde eine Zurückdrängung oder ein Zurückweichen staatlich organisierter Entscheidungsstrukturen zugunsten nicht-staatlicher Akteure. Diese nicht-staatlichen Akteure sind nicht nur Individuen, sondern treten in der Qualität von juristischen Personen auf, hinter denen Privatpersonen nur als Eigner, nicht aber als Akteure eigenen Rechts stehen. Bei zivilrechtlichen, monetären Ansprüchen tritt die „freiwilliger Gerichtsbarkeit“ vermehrt anstelle der durch die staatlichen Zivilprozessordnungen bestimmten Strukturen.
Es existiert ein liberal inspirierter Diskurs, welcher Recht sich autopoietisch aus individuellen Interaktionen entwickeln und den Staat als Gefäss normgebender Strukturen in den Hintergrund treten lässt. Inwiefern sich in diesem Zusammenhang die Kopplung von Recht, Macht und Herrschaft ausgestaltet, bleibt eine weitgehend offene Frage.
Die zweite Session des Tracks fokussiert innerstaatliche Auseinandersetzungen.
14:30 | Anarchie des Rechts? (abstract) |
14:45 | Die Macht der Gewerkschaften - Arbeitskampf zwischen Recht und Gewalt (abstract) |
15:00 | Von der Unfähigkeit zur Unrechtmäßigkeit des Staates – „Souveräne“ Bewegungen in Europa (abstract) |
Organisiert von Caroline Voithofer und Ines Rössl
Trägt das Recht die Möglichkeit seiner Selbstabschaffung in sich und/oder unter welchen gesellschaftlichen Bedingungen lassen sich Phänomene der Selbstabschaffung beobachten? Unterschiedliche Antworten auf die Frage, ob und wie sich Recht selbst abschaffen kann, sind sowohl im Hinblick auf die Fächerperspektive als auch im Hinblick auf die verwendeten Rechtsbegriffe zu erwarten.
Caroline Voithofer (Universität Innsbruck, Austria)
14:30 | Unser Aller Tyrannis (abstract) |
14:45 | Bleibt alles anders oder: Kann man abschaffen, was nie so wirklich da war? (abstract) |
15:00 | Fluggastdatenverarbeitung und die automatische Begründung des Tatverdachts (abstract) |
15:15 | ENTFÄLLT! Code is law and law is code (unless it’s bad times?): Der “DAO Hack” als Beispiel für die selbstorganisierte Abschaffung und Wiedereinführung des Rechts im Kleinen? (abstract) |
14:30 | Besser als das Recht? Über die vermeintlich guten, sinnvollen und notwendigen, aber rechtswidrigen Handlungen von Polizeivollzugsbeamten (abstract) |
14:45 | Weibliche Homosexualität in der NS-Zeit (abstract) |
15:00 | Der ambivalente Umgang der NS-Justiz mit regimekritischen Äußerungen am Beispiel des Urteils gegen Wilhelm Weber vom 15.09.1943. (abstract) |
Buchpräsentation & Diskussion mit Empfang
Ein Gespräch mit Christian Rath (rechtspolitischer Korrespondent u.a. der taz) anlässlich des Erscheinens von Boulanger / Rosenstock / Singelnstein, Interdisziplinäre Rechtsforschung (Springer, 2018).
Anschließend wird zu einem kleinen Apéro eingeladen.
Mit freundlicher Unterstützung des VS Springer Verlags und der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur.
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Das offene Rundtischgespräch beschäftigt sich mit der derzeitigen Publikationslandschaft im Bereich der Rechtssoziologie und interdisziplinären Rechtsforschung. Es wird durch einführende Kommentare eingeleitet, soll aber vor allem einen Raum für Diskussion bieten und will der Anfang einer vertieften Diskussion darüber sein, wo Forschende ihre Arbeiten publizieren (wollen), ob die derzeitigen Publikationskanäle ausreichen oder ob Veränderungsbedarf gesehen wird. Themen dabei können sein:
- Wahl der Publikationssprache und des Publikums
- Veränderte Publikationspraxen: von der klassischen Zeitschrift zum Blog oder Open access-Formaten
- Anforderungen des Wissenschaftsbetriebs als Rahmenbedingungen: Peer Review, Impact Factor etc.
Einleitende Input-Statements von
- Michelle Cottier (Universität Genf) Zeitschrift für Rechtssoziologie
- Sophie Arndt (Universität Frankfurt), BAR-Blog
- Pierre Guibentif (ISCTE Universitätsinstitut Lissabon), Revue Droit et Société
Organisiert von Gesine Fuchs
Damit Rechte überhaupt in Anspruch genommen werden können, braucht es Wissen (legal literacy) und Zugang zum Recht. Dieser „Access to Justice“ hat verschiedene Aspekte – rechtsstaatliche, geographische, finanzielle, soziale und informationelle. Juristisches (Professions-)Wissen ist in der Regel teuer und gerade für Menschen mit wenig Einkommen und/oder Bildung schwer zugänglich, obwohl sie häufiger darauf angewiesen sind. Das Panel soll zivilgesellschaftliche Initiativen und Forscher*innen zusammenbringen, die sich mit Beratung und Bildung als Voraussetzung für die Mobilisierung und den Genuss von Recht befassen. Welche Konzepte werden entwickelt und genutzt, um legal literacy zu fördern? Was bewährt sich und wie lassen sich Beratung & Bildung finanzieren? Welche Wirkungen gehen von Rechtsberatung auf das Rechtsbewusstsein im Alltag, auf vor- bzw. außergerichtliche Mobilisierung von Recht bzw. auf Gerichtsprozesse aus?
09:30 | Effektiver Rechtsschutz von "Hartz IV"-Abhängigen - legal literacy kaum herstellbar (abstract) |
09:45 | Legal Literacy Project Wien (abstract) |
10:00 | Hartz-IV-Beratung von unten – Innovationen und Grenzen der Wissensvermittlung durch Selbsthilfegruppen, Einzelaktivist_innen und Erwerbslosenräte (abstract) |
10:15 | Schwacher Rechtsschutz für Sozialhilfebeziehende in der Schweiz – die Notwendigkeit unentgeltlicher Rechtsberatungsstellen (abstract) |
Organisiert von Kurt Pärli, Tobias Singelnstein and Walter Fuchs
09:30 | Impacts of Codes of conduct to labour rights (abstract) |
09:45 | Private self-regulation in transnational human rights litigations against corporations (abstract) |
10:00 | Der Zahn der Zeit – Bedrohung des Rechts durch soziale Beschleunigung? (abstract) |
09:30 | Implementation von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts durch Organisierte Interessen (abstract) |
09:45 | "Volkssouveränität" – unzureichende Distanz zu einem problematischen Begriff (abstract) |
10:00 | Stabilisierte Enttäuschungen: Wie sich selbst enttäuschende normative Erwartungen durch populistische Parteien aufrecht erhalten werden (abstract) |
Organisiert von Caroline Voithofer and Ines Rössl
Trägt das Recht die Möglichkeit seiner Selbstabschaffung in sich und/oder unter welchen gesellschaftlichen Bedingungen lassen sich Phänomene der Selbstabschaffung beobachten? Unterschiedliche Antworten auf die Frage, ob und wie sich Recht selbst abschaffen kann, sind sowohl im Hinblick auf die Fächerperspektive als auch im Hinblick auf die verwendeten Rechtsbegriffe zu erwarten.
Caroline Voithofer (Universität Innsbruck, Austria)
09:30 | Über das Hören (auf das Andere) im Recht (abstract) |
09:45 | Das "vivre ensemble" und das Recht: lass die Maske fallen! (abstract) |
10:00 | Abschaffung des Rechts durch Gesetzesflut im Migrationsbereich? (abstract) |
10:15 | Was ist neu an der heutigen „Krise des Rechts“? Radikale Rechtskritik zu Beginn des 20. Jahrhunderts (abstract) |
Organisiert von Andrea Kretschmann
Pierre Bourdieu hat nie eine eigene Rechtssoziologie entwickelt; sein Rechtsdenken ist immer fragmentarisch geblieben. Dass seine Auseinandersetzung mit rechtlichen Phänomenen innerhalb der Rechtssoziologie abseits des frankophonen Wissenschaftskontexts bislang nur vereinzelt rezipiert wurde, verwundert dennoch; nicht nur angesichts von Bourdieus überragendem Status in der soziologischen Welt. Denn sein Rechtsdenken - auch wenn es in ihm weder ausformulierte Soziologiken noch empirisch fundiert Analysen gibt -, hält einiges an Potenzialen bereit. Als Soziologe, der etwa auch im Recht Subjektkonzeptionen mit größeren gesellschaftlichen Entwicklungen zu verweben gewusst hat, der konzeptionelle Hinweise auf die Verzahnung von rechtlicher Struktur und professioneller oder alltäglicher Praxis zugrunde legte oder der strukturelle und symbolische Qualitäten des Rechts zu kombinieren vermochte, stellt er - gelesen in Verbindung mit seinem übrigen Werk - einen reichhaltigen Fundus bereit, aus dem sich hinsichtlich drängender theoretischer und empirischer Fragen rechtssoziologisch schöpfen lässt. Erst in den letzten Jahren, zeitgleich mit dem praxeological turn innerhalb der Soziologie, entwickelt sich auch in der deutschsprachigen Rechtssoziologie langsam eine differenziertere Auseinandersetzung mit Bourdieus konzeptionellen Werkzeugen für soziologische Analysen des Rechts. Ausgehend hiervon beabsichtigt der Roundtable, einen genaueren Blick auf Bourdieus Rechtsdenken im Kontext der Rechtssoziologie zu richten.
09:30 | Beitrag zum Roundtable: "Pierre Bourdieu im Kontext der Rechtssoziologie" (abstract) |
10:00 | Beitrag zum Roundtable: "Pierre Bourdieu im Kontext der Rechtssoziologie" (abstract) |
10:30 | Beitrag zum Roundtable: "Pierre Bourdieu im Kontext der Rechtssoziologie" (abstract) |
10:45 | Beitrag zum Roundtable: "Pierre Bourdieu im Kontext der Rechtssoziologie" (abstract) |
Organisiert von Fabien Jobard and Tobias Singelnstein
Das Strafrecht urteilt über abweichendes Sozialverhalten. Solche Urteile wie auch das Strafrecht insgesamt beziehen ihre Legitimität aus der Akzeptanz und Zustimmung der Bevölkerung bzw. der Gesellschaft. In der jüngeren Vergangenheit mehren sich die Stimmen, die eine zunehmende Punitivität in der Bevölkerung und einen strafrechtsbezogenen Populismus diagnostizieren. Die damit verbundene Forderung nach Sicherheit, die Lust auf Strafen würden durch die Justizpraxis weniger zufriedengestellt. An dieser Stelle setzt das Panel an und macht Einstellungen in der Bevölkerung zum Strafrecht und zur Sanktionierungspraxis zum Thema. Gibt es tatsächlich eine neue Straflust der BürgerInnen und wie lässt sich das untersuchen? Welche Ausdrucksform findet diese vermutete Punitivität? Gibt es eine Kluft zwischen Laien und professionellen Rechtsanwendern und wie sieht das Verhältnis zwischen beiden Gruppen aus? Welche generellen Einstellungen haben BürgerInnen in Europa zur Strafe und wie wirkt sich das bei konkreten Fällen aus? Gibt es so etwas wie einen strafrechtsbezogenen Populismus? Gibt es auch Forderungen nach einer Abschaffung oder Milderung der Strafe in unseren Gesellschaften? Diesen Fragen gehen die Beiträge des Panels in empirischer oder theoretischer Perspektive nach.
09:30 | Gender, Punitivität und Gewalt in der Ehe : eine deutsch-französische Perspektive (abstract) |
09:45 | Punitivität und politische Einstellungen aus einer deutsch-französischen Perspektive (abstract) |
10:00 | Strafwürdigkeitsvorstellungen von Richtern und Laien im Vergleich (abstract) |