Recht soll soziale Beziehungen regeln, Handlungen anleiten und Erwartungssicherheit schaffen. Es soll Gerechtigkeit, Frieden und Wohlstand herstellen. Die Hoffnung scheint groß, ökonomische, politische und soziale Krisen globalen Ausmaßes mit Hilfe des Rechts in Regelungsprobleme zu transformieren und damit zu bewältigen. Doch diese Hoffnung mündet auch in Enttäuschung: Erkennbar sind die Grenzen des Strafrechts bei der Herstellung des inneren Friedens; der verwaltungsrechtlich organisierte Sozialstaat sieht sich wachsender Ungleichheit gegenüber; nach Systembrüchen stellt sich der formalistische Rechtsstaat statt der erhofften Gerechtigkeit ein; die soziale und wirtschaftliche Entwicklung bleibt trotz Rechtsreformen aus; statt der immer perfekteren Integration Europas durch Recht häufen sich die Probleme; das internationale Recht scheint vielfach machtlos bei der Bewältigung von Konflikten und Verteilungskämpfen.
Sind die Erwartungen zu groß, die an das Recht gestellt werden? Sind Rechtsordnungen und -institutionen nicht zu träge und rigide, und steht manchmal das Recht notwendigen Entwicklungen nicht im Wege? Werden gesellschaftliche Konflikte nicht viel zu oft dem Recht überantwortet, statt sie politisch und auf der Grundlage gesellschaftlicher Diskussionen zu bearbeiten und zu entscheiden? Oder werden die Versprechungen des Rechts durchaus auch eingelöst, wenn Sozialreformen umgesetzt, Institutionen verändert, Generationen- und Geschlechterbeziehungen umgestaltet werden?
Interdisziplinäre Forschungen zu Recht befassen sich seit langem mit den Erwartungen, die an das Recht gerichtet werden, und mit den Versprechungen, die das Recht macht. Die rechtssoziologische Wirkungsforschung untersucht die Möglichkeiten und Unmöglichkeiten, diese Versprechungen zu erfüllen. Die empirische Sozialforschung und anthropologische Studien erforschen, was sich die Menschen vom Recht erhoffen. Juristische, ökonomische und politikwissenschaftliche Analysen haben die institutionellen Strukturen und Akteure zum Gegenstand, die das Recht und die ihm entgegengebrachten Erwartungen repräsentieren.
Die dritte Konferenz der deutschsprachigen rechtssoziologischen Vereinigungen widmet sich den Versprechungen des Rechts. Wissenschaftler/innen aus allen Disziplinen sind eingeladen, ihre theoretischen Perspektiven und empirischen Forschungsergebnisse zum Konferenzthema vorzutragen und zur Diskussion zu stellen. Dabei geht es nicht darum, „falsche“ Versprechungen des Rechts zu entlarven. Der Fokus liegt vielmehr auf der Funktion der Versprechungen des Rechts für die Entstehung, Veränderung und Wirkung des Rechts.
Die Konferenz ist in mehrere thematische Stränge (Tracks) gegliedert.
Grundsätzlich kann jedes Thema mit interdisziplinärem Rechtsbezug innerhalb eines thematisch passenden Tracks oder im Track "General Papers" eingereicht werden. Beiträge, die inhaltlich Bezug auf das Konferenzthema nehmen, haben bei gleicher Qualität bessere Chancen, berücksichtigt zu werden.
Vorschläge für Vorträge oder ganze Panels/Sessions (mit bis zu vier Vorträgen) können ab sofort ausschließlich online über ein Konferenzverwaltungssystem eingereicht werden. Der Einsendeschluss war der 31.03.2015, mit einer Nachfrist zum 15.04.2015. Abonnieren Sie den Newsletter der Konferenz, um über aktuelle Informationen über die Konferenz per E-Mail zu erhalten.
The conference language is German, but proposals for papers or sessions in English will also be considered.
Mehr Informationen zur Konferenz finden Sie auf der Webseite
http://www.recht-und-gesellschaft.info/berlin2015
Kontakt: berlin2015@easychair.org