INNSBRUCK-2023: 5. KONGRESS DER DEUTSCHSPRACHIGEN RECHTSSOZIOLOGIE-VEREINIGUNGEN
PROGRAM FOR SATURDAY, SEPTEMBER 23RD
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09:00-10:30 Session 10: Keynote-Panel: Klassenjustiz durch Armutsbestrafung? Die Situation in der Schweiz, Österreich und Deutschland

Diskutieren werden:

Nicole Bögelein (Kriminologie und Soziologie, Universität Köln)

Gesine Fuchs (Hochschule Luzern)

Oliver Scheiber (Bezirksgericht Meidling und Universität Wien)

Location: Aula
10:30-12:00 Session 11: Track 1: Vor Gericht
Location: Aula
10:30
Identitätsverhandlungen vor Gericht – Zur (Re)Konstruktion des terroristischen Subjektes

ABSTRACT. Gerichtsverhandlungen sind ein zentraler Ort, an dem unsere Gesellschaft mit Terrorismus umgeht - wir verstehen sie als soziale Räume, in denen Identität ausgehandelt wird. Wir fokussieren im Beitrag aus mikrotheoretischer Perspektive auf die Aushandlung von Identität, Geschlecht und Handeln in den Interaktionen im Gerichtssaal. Eine Gerichtsverhandlung wird als eine Bühne verstanden, auf der vergangene Ereignisse rekonstruiert und visualisiert werden und auf der das „Normale“, das „Kriminelle“ und das „Abweichende“ verhandelt, präsentiert und (re)produziert werden. Gerichte als Vertreterinnen der verfassungsmäßigen Ordnung, die angeklagte Person als Angreiferin, die mit ihrer Radikalität die bestehende politische Ordnung herausfordert. Dieser zentrale Bereich des Rechts ist in der Forschung bisher unterbeleuchtet. Um die performativen Praktiken terroristischer Subjekte im Gerichtssaal aufzudecken, wird die ethnografische Feldforschung von Beobachtungskategorien angeleitet, die sich aus Goffmans Interaktionismus und Butlers kritischer post-struktureller Theorie der Performativität ableiten. Beide bieten komplementäre Einblicke in das "Doing" und "Un-Doing" jihadistischer und rechtsextremer Identität. Wie wollen die Angeklagten gesehen werden? Wie rechtfertigen sie (ideologisch und/oder politisch) die ihnen vorgeworfenen Straftaten? Wie bleiben sie selbstwirksam?

10:45
Gesellschaftliche Machtverhältnisse vor Gericht: Wissensproduktion in Terrorismusverfahren

ABSTRACT. Dieser Beitrag nähert sich Terrorismusprozessen vor Gericht aus einer Perspektive gesellschaftlicher Machtverhältnisse. Gerichtsverfahren sind als Raum zu verstehen, in dem sich die sozialen Mikro-, Meso- und Makroebenen der Verhandlung von Terrorismus und der Wissensproduktion über ihn überschneiden (Foucault 1979: 215ff., Berger/Luckmann 2013 [1969]). Aus theoretischer Sicht gehen wir davon aus, dass über Interaktionen im Gerichtssaal Identitäten und Wissensbestände produziert werden. Diese wiederum werden durch Diskurse über Terrorismus stabilisiert. Die (materielle) Produktion von Wissen über Terrorismus und damit eines Wissens für das Recht verstehen wir auch als (Re-)Produktion zentraler Strukturkategorien (Hill Collins 2000, 2009) vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Machtverhältnisse. Konkret auf Terrorismusprozesse vor Gericht bezogen fragen wir: Wie produzieren nationale Gerichte Wissen über "Terrorismus" in Gerichtsverhandlungen? Und wie wird dieses Wissen in richterlichen, gerichtlichen Experten- oder Mediendiskursen stabilisiert? Wie reproduzieren Differenzkategorien in Hauptverfahren vor deutschen Gerichten soziale Ungleichheiten durch die Stigmatisierung bestimmter sozialer Gruppen und das Übersehen anderer vor dem Hintergrund eines rassifizierten Terrorismusverständnisses?

11:00
Zugänge zum Recht bei Eheschließung am Beispiel der Aushandlungen von Paaren über Eheverträge

ABSTRACT. Emotionalisierung und Rationalisierung sind elementare Prozesse moderner Gesellschaften. Eindrücklich lässt sich dies an Paarbeziehungen nachzeichnen, deren Transformation im Übergang in die Moderne von der Autonomisierung der emotionalen Bindungen und der Verrechtlichung dieser Bindungen gekennzeichnet ist. Emotionale Bindungen folgen einer anderen Logik als die Formalisierung des Rechts und zugleich unterliegt Intimität rechtlichen Rahmenbedingungen. Die emotionale Vergemeinschaftung über Höchstrelevanz und Nicht-Austauschbarkeit steht der Sachlichkeit und Austauschbarkeit des Rechts gegenüber. Das Recht übt nicht nur Zwang aus, sondern gibt die Möglichkeit, intime Beziehung zu gestalten. Es obliegt den Individuen diese Spannung von zugleich emotionaler und rechtlicher Handlungsaufforderung – nicht nur bei der Eheschließung – auszuhandeln. Die Aneignung von Recht und das Bewusstsein für dessen Effekte setzen Annahmen über rechtliche Regularien voraus. Der Beitrag wird auf Basis der Analyse von Paarinterviews der Thematisierung von Eheverträgen nachgehen. Dabei wird in den Blick genommen, wie Paare – auf Basis welchen Wissens über das Eherecht – die Ambiguität von emotionaler Bindung und Verrechtlichung der Beziehung verhandeln. Empirisch können vier zentrale Deutungsmuster von Eheverträgen beschrieben werden. Dabei wird deutlich, wann das Recht im Zuge der Institutionalisierung der emotionalen Bindung für Paare praktisch bedeutsam wird.

10:45-12:15 Session 12A: Track 5: Zugang zum sozialgerichtlichen Rechtsschutz II
10:45
Soziale Herkunft von Richter:innen und Entscheidungsfindung in der Sozialgerichtsbarkeit

ABSTRACT. Die Frage nach den Einflussfaktoren auf richterliches Entscheiden ist so grundlegend wie unbeantwortet. Beeinflusst die soziale Herkunft die Rechtsprechung am Sozialgericht? Wer am Ende des Monats schon einmal Pfandflaschen sammeln war, weiß vielleicht besser um soziale Notlagen. Aber urteilt man deshalb auch anders? Sind Richter:innen jemals – mal abgesehen von kurzen Zeiten zwischen Ausbildungsende und Berufsbeginn – arbeitslos gewesen? Haben sie Eltern, deren Rente so knapp ist, dass Medikamentenzuzahlungen sich schmerzlich auswirken? Beeinflussen diese Erfahrung das Urteilen im Sozialrecht?

Auf den ersten Blick möchte man „Ja, sicher“ antworten. So schnell dieser erste Impuls kommt, so schwierig ist jedoch der empirische Nachweis. Die rechtssoziologische Forschung hat vor allem mit Blick auf die Arbeitsgerichtsbarkeit einen signifikanten kausalen Zusammenhang zwischen der politischen Präferenz von Richter:innen und ihrer Entscheidungsfindung verneint (vgl. Rottleuthner 1984). Für die Sozialgerichtsbarkeit steht eine grundlegende und umfassende Studie diesbezüglich noch aus. Weiterhin bedarf es einer theoretischen Kontextualisierung des Sozialrechts und seiner Gerichtsbarkeit in ein materialistisches Rechts- und Staatsverständnis. Mit dieser theoretischen Auffassung ist ein Blick auf die Strukturen der richterlichen Entscheidungsfindung möglich, der gegebenenfalls einen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Urteilsfindung belegen kann.

Literatur Rottleuthner, Hubert. 1984. „Soziale Merkmale, Einstellungen und Verhaltensweisen von Arbeitsrichtern“. In Rechtssoziologische Studien zur Arbeitsgerichtsbarkeit, Schriften der Vereinigung für Rechtssoziologie, hrsg. Hubert Rottleuthner. Baden Baden: Nomos, 291–98.

11:00
Produktion und Produktionsbedingungen rechtsförmiger Entscheidungen im Sozialrecht

ABSTRACT. Zugang zum Sozialrecht kann gedeutet werden als Zugang zur Produktion rechtsförmiger Entscheidungen durch Leistungserbringer, Leistungsträger und Gerichte. Rechtssoziologische Forschung über den Zugang zum Sozialrecht benötigt daher eine Vorstellung über Bedingungen, Mittel und Prozesse dieser Produktion. Angesichts der Masse von Entscheidungen und ihrer Standardisierung und Rationalisierung ist eine Industriesoziologie des Sozialrechts ein Desiderat. In der Rechtsdogmatik ist der Gesichtspunkt der „Bedürfnisse der Massenverwaltung“ als Argument für notwendige Standardisierungen des Rechtsinhalts und Barrieren des Rechtszugangs durchaus anerkannt. Für ein rechtssoziologisches Verstehen des (Nicht-)Zugangs zum Recht ist es erforderlich, die Verfahrensschritte zu verstehen, auch wenn diese im geschriebenen Recht keinen oder nur allgemeinen Niederschlag haben (z.B. Beratungspflichten, Amtsermittlungsprinzip). Schließlich verändert die Sozialrechtsproduktion mit der technischen Entwicklung ihre Form. Die industrielle und digitale Transformation eines Produktionsprozesses setzt voraus, dass verstanden wird, welche Voraussetzungen er hat und wie er abläuft. Dazu gehört das Verhältnis von Rechtsbewusstsein und materiellem Sein und materiellem Recht. Der Beitrag stellt ausgehend von den Erfahrungen sozialrechtssoziologischer Forschungsprojekte ein entsprechendes Forschungsprogramm zur Diskussion.

11:15
Gelingensbedingungen für die Konfliktlösung durch Schiedsstellen in wohlfahrtsstaatlichen Netzwerken

ABSTRACT. Der Vortrag soll Erkenntnisse aus dem Dissertationsprojekt des Autors vorstellen, das sich mit der Rolle von sozialrechtlichen Schiedsstellen im SGB IX und SGB XI (Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und Pflege) beschäftigt. Konkret sollen Rolle und Aufgabe der Schiedsstellen vorgestellt und anhand der Ergebnisse einer Interviewstudie Mechanismen erläutert werden, die zur Akzeptanz der Schiedsstellenergebnisse beitragen.

10:45-12:15 Session 12B: Track 3: Formen vermittelnder Streitbeilegung (2)
10:45
Das Mediationsparadox oder der Widerspruch zwischen Institutionalisierungsbemühungen und tatsächlichem Bedarf

ABSTRACT. Mediation hat eine gute Presse. Die Zahl der Gesetzesinitiativen, der Markt für Mediationsausbildungen, die Akademisierung des mediatorischen Wissens und die Verbandsstrukturen sind Indikatoren dieser guten Presse. Als Idee hat die Mediation weltweit viele Befürwortende gefunden. Allerdings weisen Evaluationen wiederholt und länderübergreifend darauf hin, dass Mediationsverfahren im Streitfalle bei Betroffenen auf zurückhaltende Nachfrage stoßen. Dieser Widerspruch ist nach McEwen und Milburn (1993) auch als „Mediationsparadox“ bekannt: riesige Begeisterung hier, mäßige Nachfrage dort. Dem sogenannten Paradox nähere ich mich auf Grundlage eines breiten Vermittlungsverständnisses von zwei Seiten (Heck 2022). Einerseits zeige ich, wie „Vermittlungsbedarfe“ außerhalb von Mediationen gedeckt werden, z.B. vor Gericht. Andererseits möchte ich die kontrafaktische Euphorie für die Mediation beleuchten. Woher kommt sie? Wie bewahren sich Mediations-Befürwortende angesichts ernüchternder Fallzahlen ihren Optimismus?

Literatur Heck, Justus (2022): Das Mediationsparadox. Weinheim: Juventa Verlag. McEwen, Craig A.; Milburn, Thomas W. (1993): Explaining a paradox of mediation. In: Negotiation Journal 9 (1), S. 23–36. DOI: 10.1007/BF01000413.

11:00
Der positive Blick der Rechtspolitik auf die alternative Streitlösung – reflektiert oder naiv?

ABSTRACT. Alternative Streitbeilegung, begrifflich zumeist mit Schlichtung zum Ausdruck gebracht, wird aus der Perspektive des Gesetzgebers und der Justiz uneingeschränkt positiv eingeschätzt („Schlichten ist besser als Richten“), gleichsam gipfelnd in einem Satz des Bundesverfassungsgerichts: „Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grund-sätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung.“ Liegt der allgemeinen Wertschätzung eine reflektierte Einschätzung der Verfahren und Methoden der ADR zugrunde? Hat die Rechtspolitik (also) das gerichtliche und die außergerichtlichen Verfahren in ein abgestimmtes, insbesondere auf die Verfahrensbedürfnisse der Nutzer/innen orientiertes Konzept zusammengeführt? Oder ist Hintergrund der rechtspolitischen Haltung eher ein zweckorientiertes oder naiv-euphemistisches Bild von ADR? Die nähere Analyse zeigt jedenfalls vordergründig eine Reihe von qualitäts- und nutzerfernen Motivlagen wie Entlastung der Justiz, Verhaltenssteuerung, Vermeidung (vermeintlicher) Nachteile justitieller Streitlösung oder Trägheit bei der Realisierung justizbezogener Reformen. Überhaupt erscheint es lohnend zu überlegen, inwieweit die Betrachtung und der Einsatz von ADR Rückschlüsse darauf zulässt, wie die Rechtspolitik selbst auf die Justiz und deren Leistungsfähigkeit blickt.

11:15
Dynamiken negativer Reziprozität in Gesellschaften ohne Zentralgewalt und die Modi ihrer Bearbeitung

ABSTRACT. „Negative Reziprozität“ meint eine Abfolge wechselseitiger schädigender Handlungen, die sich rekursiv immer wieder aufrufen und eine Dynamik entfalten, die, einmal in Gang gesetzt, zur Verstetigung und zur Eskalation neigt. Aus der Akteursperspektive stellt sich das Geschehen anders dar als aus Beobachterperspektive: Während das Ziel der Beteiligten darin besteht, mit der nächsten eigenen Handlung eine Art Gleichstand zu erreichen und den Konflikt damit zu beenden, ist für Beobachter offensichtlich, dass diese Handlung von der Gegenseite als vergeltungsbedürftig angesehen und eine entsprechende Reaktion evozieren wird. Wenn, wie in Gesellschaften ohne Zentralgewalt, nicht die Möglichkeit besteht, die Feindseligkeiten durch Zwangsmittel autoritativ zu beenden, wie kann dann eine Konfliktbeilegung erreicht werden? Dies soll anhand empirisch bezeugter Formen der Handhabung dieser Dynamik diskutiert werden. Entscheidend ist dabei weniger eine Beendigung der Dynamik als vielmehr ein Konvertieren der Beziehung in eine der positiven Reziprozität. Das erfolgt zumeist durch die Einbeziehung von Dritten (oder von etwas Drittem) und somit durch die Erweiterung der Reziprozitätsdyaden zu triadischen Konstellationen, die in sich vielgestaltig und facettenreich sind. Verschiedene Weisen des Umgangs mit negativer Reziprozität sollen in Gestalt von Fallbeispielen erläutert werden.

10:45-12:15 Session 12C: General Papers: Police Accountability II

Unabhängige Polizeibeauftragtenstellen versprechen, Menschen mit geringer Beschwerdemacht den Zugang zum Recht zu erleichtern. Die Beiträge dieses Panels basieren auf dem internationalen und interdisziplinaren Projekt Police Accountability – Towards International Standards (2021-2024), in dem die Praxis externer Bearbeitung von Beschwerden über die Polizei vergleichend untersucht werden. Aus einer praxeologischen Perspektive stellen teilnehmende Forschungsteams aus Großbritannien, Frankreich und Deutschland Beschwerdebearbeitungspraxen und Prozessabläufe vor. Dabei wird auf Selbstverständnisse und eigens formulierten Ziele der unabhängigen Police Accountability Oversight Bodies rekurriert sowie insbesondere auf die Ausgestaltung der Beziehung zwischen Police Accountability-Stelle und Beschwerdeführer:innen fokussiert.

10:45
Concepts of "The Public" in British, German, and French' Official Narratives of Police-Public Relations in Comparative Perspectives

ABSTRACT. In the light of current reform of police complaints procedures in many Western countries, new attention is being paid to the relationship between police and the public. Scholarship on the relationship between police and public generally focuses on the powers and tasks of the police. Much less attention has been focused on how ‚the public‘ has been conceptualised, as victims and as perpetrators in the official legitimising narratives on policing. Yet, official legitimising narratives of police-public relations significantly shape the role and the rights attributed to citizens who complain about the police, often in very subtle ways that can easily be overlooked because they follow long-standing discursive norms within dissimilar national political traditions. This presentation discusses how comparative analysis of the official narratives in different political traditions is particularly suited to highlights some of the key points where dissimilar conceptualisations of the relationship between police and public shape the legal-institutional framework around emerging independent police complaints procedures.  

11:00
A theoretical ideal, practical limits: the case of police control in France

ABSTRACT. The French police are regularly accused of violent and discriminatory practices, both against young minorities in poor urban neighbourhoods and against demonstrators protesting against government policies. Several cases have brought the issue of police abuse to the forefront. Governments have responded to this by introducing codes of conduct (1986 and 2014) and by setting up, in two stages (2000 and 2011), an independent police monitoring authority. This authority has very important investigative powers. It regularly produces opinions and reports critical of certain police behaviours. However, both the proliferation of media cases (Traoré, Chouviat, Zeclerc) and research conducted in police departments show that, despite its powers, this authority has not managed to establish itself as a powerful player in police operations. We would like to emphasise the institutional and organisational 'environment' surrounding this authority, which strongly limits its action. Beyond the material shortcomings that characterise it, we observe that the structure of the police command, the balance of democratic powers, and the French political functioning, constitute sources of blockage to the action of this independent authority. The effects of the system, to use the terms of the sociology of organised action, counterbalance the formal powers allocated by law.

11:15
Vermittlung oder Kontrolle? Praxen und Ziele von Landespolizeibeauftragten

ABSTRACT. Der Beitrag fokussiert vor dem Hintergrund bestehender Defizite klassischer Instrumente zur Aufarbeitung polizeilicher Fehler die im Angelsächsischen bereits länger geführte Diskussion um Police Accountability und ihr Potential für den deutschen Kontext hinsichtlich einer demokratischen Einhegung und rechtsstaatlichen Kontrolle der Polizei. Hierzu werden zunächst Probleme existierender Mechanismen zur Kontrolle der Polizei erläutert. Hauptanliegen des Beitrages ist es sodann, anhand von qualitativen Interviews mit Polizeibeauftragten und ihren Mitarbeiter:innen einen empirischen Blick auf den relativ neuen Police Accountability-Mechanismus der Landespolizeibeauftragten und Landespolizeibeschwerdestellen zu werfen. An diese meist ombudschaftlich organisierten Stellen können sich dem Selbstanspruch nach auf einem niedrigschwelligen Weg alle Menschen wenden, die mit Polizeihandeln unzufrieden sind. Aus einer praxeologischen Perspektive werden Beschwerdebearbeitungspraxis, Prozessabläufe und zentrale Strategien der Landespolizeibeauftragtenstellen rekonstruiert, formulierte Ziele und Zuständigkeiten untersucht sowie Selbstverständnisse der Stellen in Beziehung zu einem Police Accountability-Regime und gegenüber Beschwerdeführer:innen herausgearbeitet.

12:15-12:30 Abschluss

Abschließende Worte und Ausblick auf die Zukunft von Hemma Mayrhofer (Institut für angewandte Rechts- und Kriminalsoziologie), Caroline Voithofer (Institut für Theorie und Zukunft des Rechts) und Michael Ganner (Institut für Zivilrecht), Universität Innsbruck.

Location: Aula