IRIS22: INTERNATIONALES RECHTSINFORMATIK SYMPOSION 2022
PROGRAM FOR SATURDAY, FEBRUARY 26TH
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09:00-10:30 Session 14A: Law & Artificial Intelligence I
09:00
Automation Bias under the Proposal of the EU-Regulation on AI

ABSTRACT. In 2021 the European Commission proposed the world’s first legal framework for Artificial Intelligence. The proposal follows a risk-based approach to AI-regulation , meaning that artificial intelligence systems will have to adhere to different requirements proportional to the risk they pose. Insofar as a system will be considered “high-risk”, the artificial intelligence will have to be compliant with the requirements on human oversight set out in Article 14 of the regulation. According to article 14 par. 4 lit (b) these requirements include the obligation to be aware of a so-called “automation bias”, which will be the focal point of the following analysis. The paper aims to give a short overview over relevant parts of the new proposal, clarify what constitutes an “automation bias”, highlight the difficult compliance with this seemingly small requirement and propose possible solutions.

09:30
Artificial intelligence and Design: issues concerning the “Request to intervene” in industry 4.0

ABSTRACT. In the past 25 years, legal thinking has considerably evolved. Traditional narratives have been supplemented by other visions, which are driven by technological innovation. In those latter perspectives, social regulation is the result of a complex process in which information technology embodies a crucial factor, as well as does legislation. In this contribution we address, according to such a perspective, the problem of the “request to intervene” in the so-called “Industry 4.0”. Firstly, we provide a theoretical model, centred on the concept of technological design, overarching the current relationship between law and technology, individual and society, moral values, and quality standards. Secondly, we examine how design, according to such a model, can shape the interaction between humans and machines, bringing new means of social control, especially in critical conditions. Furthermore, we discuss the problems emerging in industrial production, where most of the current “disruptive technologies” are deployed. Finally, overall conclusions and suggestions for further research are provided.

10:00
KI-Sicherheit, Reward Hacking und die Paradoxa der Normenlogik

ABSTRACT. Abstract: Reinforcement Learning zählt aktuell zu den beliebtesten Ansätzen im Bereich des Machine Learning. Hierbei geht es um den Ansatz, eine Art Belohnungsfunktion zu bestimmen, die der Maschine je nach ihrem Verhalten einen bestimmten Belohnungswert zuordnet. Die Maschine strebt an, diesen Wert zu maximieren. Der normative Charakter dieses Ansatzes springt in die Augen. In diesem Aufsatz wird gezeigt, dass einige Probleme, die im Zusammenhang mit Reinforcement Learning auftauchen (Reward Hacking) sehr enge strukturelle Verwandtschaften mit den sog. Paradoxa der Normenlogik aufweisen.

09:00-10:30 Session 14B: E-Government & E-Democracy: E-Gesetzgebung I

„Elektronische Rechtsetzung“ steht zum einen für die informationstechnische Unterstützung von Rechtsetzungsprozessen – also von hochformalisierten Geschäftsprozessen, die durch verfassungs- und verfahrensrechtliche Regeln gesteuert werden, welche eine tief in die Papierkultur zurückreichende Tradition aufweisen –, zum anderen für neue Umgebungen, in denen sich Rechtsetzung vollzieht, und zwar nicht nur technische, sondern auch soziale Umgebungen, die durch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien geprägt sind. Österreich nimmt in der elektronischen Rechtsetzung im europäischen Rahmen eine Vorreiterrolle ein; umso mehr erscheint es geboten, die jeweils aktuellen Entwicklungen zu beobachten und zur Grundlage für den weiteren Ausbau legistikspezifischer Anwendungen zu machen. Aus diesem Grund richtet der Workshop „Elektronische Rechtsetzung“ den Blick über die Grenzen – über die Grenzen Österreichs, vor allem aber auch über die Grenzen der heute operativen Systeme.

Der Perspektive auf eine weiter wachsende Bedeutung der neuen Technologien für die Unterstützung der Dynamik des normativen Systems entsprechend, widmet sich bereits zum fünfzehnten Mal im Rahmen des IRIS ein Schwerpunkt dem Thema „Elektronische Rechtsetzung“.

Der erste Workshop dieser Art, im Jahr 2008, hat das Hauptaugenmerk auf elektronische Anwendungen zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Partizipation im Rechtsetzungsprozess gerichtet. Im Mittelpunkt des zweiten Workshop, im Jahr 2009, sind die neuen Ansätze des Wissensmanagement und insbesondere der semantischen Technologien in ihrer Anwendbarkeit auf den Rechtsetzungsprozess gestanden. Der dritte Workshop, im Jahr 2010, hat sich besonders mit der Frage auseinandergesetzt, welche Anforderungen an die Gestaltung legistischer Arbeitsumgebungen zu richten sind und wie solche Umgebungen künftig beschaffen sein könnten. Im Rahmen des vierten Workshop, im Jahr 2011, ist die Beschäftigung mit diesem Thema fortgeführt, der Schwerpunkt aber auf die Diskussion der Möglichkeiten der semantischen Modellierung für Rechtsetzung und Rechtsfolgenabschätzung gelegt worden. Der fünfte Workshop hat sich entsprechend dem Generalthema, unter welchem IRIS 2012 gestanden ist, nämlich „Transformation juristischer Sprachen“, schwerpunktmäßig mit der Sprache der Rechtsetzung befasst. Der sechste Workshop hat sich der zeitgemäßen Gestaltung legislativer Konsultationsprozesse sowie der Entwicklung semantischer Werkzeuge zur Substituierung oder Ergänzung solcher Prozesse durch automationsunterstütztes „crowdsourcing“ in den Sozialen Netzwerken des „Web 2.0“ gewidmet, damit das Thema des ersten Workshop von 2008 aufgreifend und es weiter entwickelnd. Neben grundsätzlichen Überlegungen und abstrakten Konzepten sind aktuelle Projekte und deren Ansätze für konkrete Applikationen vorgestellt worden, damit dem Generalthema von IRIS 2013, „Abstraktion und Applikation“, gerecht werdend.

Entsprechend dem Generalthema von IRIS 2014 – „Transparenz“ – ist der thematische Fokus des siebenten Workshop auf die Transparenz von Rechtsetzungsprozessen und ihre Unterstützung durch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien gerichtet gewesen. Die kooperativen Dimensionen von Rechtsetzungsprozessen und ihre Unterstützung durch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien sind im Mittelpunkt des achten Workshop gestanden, das Generalthema von IRIS 2015 – „Kooperation“ – aufgreifend. Entsprechend dem Generalthema von IRIS 2016 hat sich der neunte Workshop schwerpunktmäßig mit dem Konzept bzw. den Konzepten des „Netzwerks“ befasst, dabei Computernetzwerke, wie sie zur technischen Unterstützung des Rechtsetzungsprozesses erforderlich sind, ebenso berücksichtigend wie die sozialen Netzwerke, in welche Rechtsetzungsprozesse eingebettet sind, und schließlich das Rechtssystem selbst mit den Methoden der Netzwerkanalyse betrachtend. Der zehnte Workshop hat, ganz dem Generalthema von IRIS 2017 entsprechend, das im Blick auf die mittlerweile zwanzigjährige Tradition der Konferenzserie „20 Jahre: Trends und Communities der Rechtsinformatik“ gelautet hat, Zwischenbilanz über die Entwicklung der elektronischen Rechtsetzung und des elektronischen Parlaments in Österreich gezogen und Themen aufgegriffen, die im Laufe des vorangegangenen Jahrzehnts bereits aus verschiedenen Perspektiven behandelt worden sind.

Entsprechend dem zweigeteilten Generalthema von IRIS 2018, „‘Legal Tech‘/Datenschutz“, hat sich der elfte Workshop insbesondere informationstechnischen Anwendungen, die der Unterstützung der Rechtsetzung dienen, gewidmet, und zwar sowohl mit Perspektive auf ihre Gegenstände als auch auf ihr Verfahren. Die zwölfte Ausgabe im Rahmen von IRIS 2019 ist zum einen im Zeichen aktueller Ansätze gestanden, die unter der Bezeichnung „Legal Analytics“ zusammengefasst werden können, und hat zum anderen in seminarartiger Form Gelegenheit geboten, Akoma Ntoso bzw. LegalDocML als Standard für die Erzeugung und Verarbeitung legislativer und normativer Dokumente kennenzulernen. Daran hat der dreizehnte Schwerpunkt unmittelbar angeknüpft, indem er aktuelle Entwicklungen der Rechtsetzungstechnologie vorstellt, denen dieser Standard zugrunde liegt. Darüber hinaus hat er sich in Anknüpfung an das Generalthema von IRIS 2020 mit dem verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (im weitesten Sinn) in der Rechtsetzung befasst. Entsprechend dem Generalthema von IRIS 2021 war der Fokus der vierzehnten Ausgabe des Schwerpunktes zunächst auf die Frage gerichtet, wie „Cybergovernance“ und elektronische Rechtsetzung zusammenhängen. Ausgehend von diesen Überlegungen, ist eingehend ein knapp vor seinem Abschluss stehendes Projekt vorgestellt worden, nämlich das Projekt „ManyLaws“, welches ein transjurisdiktionales und translinguales Rechtsinformationsportal konzipiert hat; mit Hilfe der entwickelten Ansätze sollen insbesondere auch transjurisdiktionale Horizonte in der Rechtsetzung eröffnet werden.

IRIS 2022 steht im Zeichen der Tatsache, dass diese bedeutendste Rechtsinformatikkonferenz Mitteleuropas zum 25. Mal stattfindet. Das gibt Anlass zu einem Rückblick auf die Entwicklung der elektronischen Rechtsetzung in diesem Zeitraum, bietet aber auch Gelegenheit, auf wichtige aktuelle Entwicklungen einzugehen: So werden die jüngsten Fortschritte der elektronischen Partizipation am Gesetzgebungsverfahren in Österreich dargestellt. Im internationalen Kontext wird auf die Möglichkeiten des Einsatzes von KI zur Unterstützung der Rechtsetzung eingegangen sowie ein konkretes Beispiel für die Lokalisierung eines Standards für legislative Dokumente – des bereits in früheren Jahren behandelten Standards „Akoma Ntoso“ – vorgestellt. Abschließend werden die strategischen Herausforderungen der Digitalisierung von Parlamenten beleuchtet.

09:00
E-Gesetzgebung im Lichte der 25 Jahre IRIS

ABSTRACT. Angefragt; Abstract folgt.

09:30
Elektronische Partizipation im österreichischen Parlament

ABSTRACT. Die gesetzlichen Grundlagen der neuen Entwicklungen im Bereich der elektronischen Partizipation am Gesetzgebungsverfahren im österreichischen Parlament basieren auf den Ergebnissen einer Enquete-Kommission zum Thema Stärkung der Demokratie in Österreich. Daraus ging 2017 eine Entschließung hervor, der zufolge „Crowdsourcing“ als Pilotprojekt ermöglicht werden soll. Dafür soll das Parlament „eine Plattform für den Kommunikations- und Informationsaustausch“ anbieten. Diese wurde nach einer Pilotphase im Jahr 2019 mit Services der Firma Insights am Beginn des Jahres 2020 in Form von https://crowdsourcing-oesterreich.gv.at/ mit einem Produkt der Firma Hype gemeinsam mit dem BMF und dem BRZ als Partner für den Betrieb realisiert. Parallel dazu entstanden in mehreren Schritten Möglichkeiten zur interaktiven Online-Beteiligung an parlamentarischen und vorparlamentarischen Verfahren: Zunächst wurde im Jahre 2011 die Möglichkeit geschaffen, einem Anliegen einer im Nationalrat rechtsgültig eingebrachten Petition oder parlamentarischen Bürgerinitiative elektronisch zustimmen. Dies hat für die Beratungen im Nationalrat informativen Charakter. Analog dazu wurde in Umsetzung der erwähnten Entschließung auch im vorparlamentarischen Verfahren die Möglichkeit der Unterstützung einer bereits veröffentlichten Stellungnahme zu einem Ministerialentwurf durch elektronische Zustimmung eröffnet. Darüber hinaus wurde auch die Möglichkeit der elektronischen Einbringung einer Stellungnahme zum jeweiligen Gesetzesvorschlag mittels Eingabe der relevanten Metadaten und des Textes der Stellungnahme in einem elektronischen Formular geschaffen. Seit dem 1. August 2021 haben Bürger/innen und Institutionen die Möglichkeit, während des gesamten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zu allen Gesetzesvorschlägen Stellungnahmen abzugeben. Die Einbringung erfolgt grundsätzlich wie im vorparlamentarischen Verfahren, die Möglichkeit der Einbringung via E-Mail wurde für beide Verfahren beendet. Gleichzeitig wurde die Erfassung der Metadaten um eine Unterscheidung der Arten von Einbringer/innen (Privatpersonen vs. Organisationen und persönliche Einladung des zuständigen Bundesministeriums vs. Eigeninitiative) erweitert. Damit wird die Aufbereitung des inzwischen teilweise sehr umfangreichen Aufkommens von Stellungnahmen durch Strukturierung und Aggregation der Metadaten ebenso unterstützt wie durch Algorithmen zur Erkennung von Mustern in Serien gleichartiger Stellungnahmen aus Kampagnen oder Kategorisierungen z.B. nach dem Umfang des eingebrachten Textes. Die einzelnen Stellungnahmen können von Bürger/innen auch mit Zustimmungen unterstützt werden.

10:00
25 Jahre IRIS – 20 Jahre Kompetenzzentrum E-Recht

ABSTRACT. Mit 1. September 2022 wird das Kompetenzzentrum E-Recht der Parlamentsdirektion in deren Linienorganisation aufgehen. Das Kompetenzzentrum ist 2001 nach Schweizer Vorbild als Schlüsselabteilung zur Umsetzung der elektronischen Rechtsetzung im österreichischen Parlament gegründet worden. Es hatte die Aufgabe, die elektronische Erstellung und Verarbeitung von Gesetzestexten mit bundeseinheitlichem Layout so sicherzustellen, dass in jeder Stufe des Gesetzwerdungsverfahrens im Parlament (und auch im Internet) konsolidierte Texte zur Verfügung stehen und diese schlussendlich dem Bundeskanzleramt ohne Medienbruch zur elektronischen authentischen Kundmachung im Bundesgesetzblatt zur Verfügung gestellt werden können. Dies war mit laufender Entwicklungsarbeit und Verbesserungen der Nutzerfreundlichkeit verbunden. Diese Aufgaben wurden in den letzten Jahren sukzessive in die Linie von der Kanzlei des Nationalrates über die Abteilungen Ausschussangelegenheiten sowie Plenarsitzungsangelegenheiten des Nationalratsdienstes bis hin zum Bundesratsdienst übernommen. Das Kompetenzzentrum beendet seine Tätigkeit mit der Pensionierung von Dr. Wolfgang Engeljehringer im Oktober 2022 fast so, wie es begonnen hat: Statt der Schulung von Einzelpersonen stand die Schulung von Abteilungen im Mittelpunkt.

09:00-10:30 Session 14C: E-Justice IV
09:00
Blinde Richter in Zeiten der Digitalisierung des Rechts – zur rechtlichen und gesellschaftlichen Schubkraft der Barrierefreiheit
PRESENTER: Jochen Krüger

ABSTRACT. Der Beitrag befasst sich mit dem Einsatz von blinden Richtern in der Strafjustiz. Vorrangig geht es dabei um das Thema „Legal Tech und die Digitalisierung des Rechts“, und zwar als neue Chance für Menschen mit Behinderung und für den Gedanken der Barrierefreiheit.

09:30
Öffentlichkeit 2.0 oder: Hoffen, dass keiner erscheint? Der Öffentlichkeitsgrundsatz in teil- und vollvirtuellen Verhandlungen
PRESENTER: Christoph Resch

ABSTRACT. Das deutsche Zivilprozessrecht sieht seit 2002 in § 128a ZPO die Möglichkeit einer Verhandlung und Vernehmung im Wege der Videokonferenz vor. In der Praxis wurde davon lange kein Gebrauch gemacht. Dies änderte sich mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie. Dabei ergaben sich Fragestellungen im Hinblick auf Verfahrensgrundsätze. Der vorliegende Beitrag beleuchtet Vorschläge zur Wahrung der Öffentlichkeit im Prozess, von der Saalöffentlichkeit über Livestreams ins Internet bis hin zu neuen Formen. Dabei werden auch die derzeit diskutierten vollvirtuellen Verhandlungen berücksichtigt.

10:00
A-Tool - KI-gestützte Anonymisierungslösung für Gerichte und Verwaltungen

ABSTRACT. Gerichte und Verwaltungen befinden sich im Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeitsprinzip und schutzwürdigen Interessen von Parteien und Dritten. Die Anonymisierung ist ein zeitaufwendiger Vorgang, der oft manuell ausgeführt werden muss. Das A-Tool von Balo.ai wurde mit den Erkenntnissen aus 10 Jahren Anonymisierungspraxis entwickelt. Es nutzt die Fähigkeiten künstlicher Intelligenzen, um Anonymisierende bestmöglich zu unterstützen. Bojan Konic, Mitgründer von Balo.ai, referiert über den Ansatz des A-Tools und wie das Produkt an Schweizer Gerichten & Verwaltungen bereits genutzt wird.

[Anm.: das Referat wird online gehalten] [https://www.balo.ai/a-tool]

09:00-10:30 Session 14D: Science Fiction
09:00
High-level Telemedicine-Assisted Home Care – A new Approach of Personalized Health Management Infrastructure in a Home Infirmary Room (HIR)

ABSTRACT. In the last decades fitness and wellness infrastructures have been integrated into house facilities for health prophylaxis, recreation, body shaping and physical fitness. A special fitness room has been equipped with training and monitoring devices to specifically support the fitness of the family members according to their goals. Especially health apps on smartphones and video and VR gamification on game consoles support the cultural and health needs of people in the fitness and smartphone generation. Our thesis is, that this trend will not stop on the fitness level but will develop into the direction of rehabilitation with remote telemedicine-assisted monitoring, mobile professional nursing care and professional near-ICU infrastructure at home. Therefore, we propose telemedicine devices, remote monitoring, and e-health-robot equipment to realize a highly individualized near-ICU infrastructure for home use, an Intensive Home Care Unit (IHCU). Such a room - we call it Home Infirmary Room (HIR) - could be set up in an unused room at home, e.g., in the guest room. The HIR is a modular concept from 2 low level to high level. In the last decades high level medical equipment and machines used in hospitals have been developed for home use, e.g. home dialysis. Why are we convinced, that a HIR creates benefits for several stakeholders (patients, public and private hospitals, doctors, nursing staff, family members, health insurances, healthcare organisations and ministries). We refer in our analysis to major trends in society and public health, which are: (i) the behaviour of patients, especially digital natives, (ii) rapid developments in e-health technologies from remote monitoring and diagnosis to robotics, (iii) cost explosion in the healthcare sector and (iv) healthcare staff shortage, especially in the nursing staff. The transformations of social behaviour are mainly triggered by digitalization. These result in trends like self-service (e.g. e-banking, e-shopping, e-learning), self-measurement with apps (e.g. weight-control, cardiovascular fitness training, daily step counter), DIY (do-it-yourself, self-repair), individualisation and higher (hyper)sensibilities on a cultural level. In combination with technological, diagnostical and remote interaction tools in real-time (e.g., video conferencing, data transmissions, data visualisation, real-time alerting, realtime transactioning, etc.) enables new possibilities for a highly individualized home care in an Intensive Home Care Unit (IHCU). Although there are several remote patient monitoring systems in the market, which can be used for the HIR, the idea of the HIR is a different holistic approach towards a near-ICU infrastructure which we call Intensive Home Care Unit (IHCU) supporting internal and external stakeholders of the patient.

09:00-10:30 Session 14E: Legal Tech
09:00
Die Architektur des Rechts. Recht als neuronales Netzwerk.

ABSTRACT. Das Leitthema der IRI§ 2022 lautet »Recht digital». «Das Recht muss sich anpassen, aber das Recht auch gestalten.» Die Arbeit stellt die These auf, diese Ziele mit Hilfe eines leicht veränderten Blickwinkels auf das Recht sowie dem richtigen Einsatz moderner Technologien erreichen zu können. Zu diesem Zweck erfasst sie die Architektur des Rechts als neuronales Netzwerk in einem offenen, lebendigen und internationalen digitalen Ökosystem.

09:30
Perspectives on the Use of Smartphones in Legal Practice

ABSTRACT. Most lawyers carry smartphones. However, they tend to use them for a small subset of tasks in their legal practice. We argue that this is mainly because the mobile's form factor is ill-suited for work with the profession's core medium: large quantities of text ("Big Text"). Challenges are also posed by the deficiencies in existing software, professional standards limitations and the expectation of non-stop availability. When implementing their strategic technology architecture, law firms should recognize the advantages and limitations of mobile and equip their lawyers accordingly. In the long term, mobile may yet become central for legal practice as the latter is transformed by AI-powered tools.

11:00-12:30 Session 15A: Law & Artificial Intelligence II
Chair:
11:00
Der strukturierte Parteivortrag im Zivilprozess
PRESENTER: Bettina Mielke

ABSTRACT. Die Strukturierung des Parteivortrags im deutschen Zivilprozess ist seit den 1990er Jahren Gegenstand der rechtspolitischen Diskussion, da fehlende Vorgaben zur Gestaltung von Schriftsätzen prozessökonomische Probleme aufwerfen. Die zunehmende Digitalisierung, z.B. durch Einführung der elektronischen Akte in der Justiz, hat diese Diskussion weiter angefacht. Im vorliegenden Aufsatz skizzieren wir die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und anderen Ländern und greifen verschiedene Vorschläge dazu auf, insbesondere den der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“. Er sieht ein elektronisches Basisdokument als Grundlage des Sachvortrags im Zivilprozess vor.

11:30
Entwicklung eines digitalen Basisdokuments
PRESENTER: Christian Wolff

ABSTRACT. Der Beitrag berichtet Ergebnisse eines Pilotprojekts, das zum Ziel hat, auf der Basis des Vorschlags der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ für ein Basisdokument für den deutschen Zivilprozess Prototypen zu entwickeln. Im Mittelpunkt steht die nutzer-zentrierte Entwicklungsmethodik (user centered design), wobei ein Schwerpunkt auf der zielgruppenspezifischen Erhebung von Anforderungen von Anwältinnen und Richterinnen liegt. Als Ergebnis sind teilfunktionale Prototypen entstanden, für die unterschiedliche Sich-ten für Anwältinnen und Richterinnen umgesetzt wurden. Ergänzend wurde ein Animations-film erstellt, der die wichtigsten Ideen und Ergebnisse zusammenfasst.

12:00
Auf KI-basierendes Transaktionsmonitoring durch Kredit- und Finanzinstitute zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung: Kunden unter Generalverdacht
PRESENTER: Wolfgang Schmitt

ABSTRACT. Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen der auf KI-basierenden (Transaktionsmonitoring) Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung iSd § 7a FM-GWG und dem Schutz der Privatsphäre der betroffenen Kunden. Das FM-GWG verpflichtet Kredit- und Finanzinstitute zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eine Reihe von Sorgfaltspflichten einzuhalten. Aus den Sorgfaltspflichten leitet sich das Know Your Customer-Prinzip (KYC) ab, welches darauf abzielt, dass ein Kredit- und Finanzinstitut sowohl seine Kunden als auch deren Verhalten kennen muss. Neben genereller Identitätsfeststellungsverpflichtungen sieht § 6 Abs 1 Z 6 iVm 7a FM-GWG weiters vor, dass die Geschäftsbeziehungen, einschließlich der ausgeführten Transaktionen der Kunden, mittels auf KI-basierenden Transaktionsmonitoring überprüft werden können. Kunden können somit anhand automatisierter Entscheidungsmechanismen analysiert und dahingehend beurteilt werden, ob von ihnen eine Gefahr von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ausgeht.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht, stellt sich vordergründig die Frage, ob Transaktionsmonitoring auf Art 6 Abs 1 lit c DSGVO gestützt werden kann oder ob es sich um eine automatisierte Entscheidungsfindung handelt und Art 22 DSGVO berücksichtigt werden muss. Ausschlaggebend hierfür ist, ob eine gänzlich automatisierte Entscheidungsfindung vorliegt, ob ein informeller Mehrwert durch das Transaktionsmonitoring entsteht und ob das Transaktionsmonitoring gegenüber Kunden rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. In weiterer Folge soll analysiert werden, in wie weit die Einhaltung der Sorgfaltspflichten iSd § 6 iVm § 7a FM-GWG in das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art 7 GRC sowie auf Schutz von personenbezogenen Daten nach Art 8 GRC eingreift. Hierfür wird die Rechtslage anhand der vom EuGH zur Vorratsdatenspeicherung aufgestellten Kriterien überprüft. Die im FM-GWG normierten Sorgfaltspflichten dienen ähnlich wie die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie dem Zweck der Bekämpfung von Terrorismus bzw schwerwiegenden Verbrechen. Obgleich nach dem FM-GWG keine klassischen Kommunikationsdaten verarbeitet werden, erfolgt durch die Analyse von Zahlungsdaten nichtsdestotrotz ein tiefgehender Einblick in die Privatsphäre von Kunden. Die zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten notwendigen Daten müssen weiters nach § 21 Abs 1 FM-GWG 10 Jahre gespeichert werden sowie auf Anfrage der Geldwäschemeldestelle oder FMA gemäß § 22 FM-GWG rasch und vollständig Auskunft erteilt werden. Kredit- und Finanzinstitute sind folglich verpflichtet Daten auf Vorrat zu speichern und an den Behörden auszuhändigen. Abschließend wird noch ein Ausblick in Richtung des Entwurf der Richtlinien zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz unternommen und das in § 7a FM-GWG geregelte Transaktionsmonitoring in den vorliegenden Rechtsrahmen eingeordnet.

11:00-12:30 Session 15B: E-Government & E-Democracy: E-Gesetzgebung II
11:00
Hybrid AI for supporting the legislative process: the case of derogations in the EU legislation

ABSTRACT. The emerging AI applications could offer a great improvement of the quality of the legislation, to the efficiency of the whole law-making process, and enforceable norms ready for the digital era. However, the risk is to neglect the semantic and procedural aspects included in the legislative process already faced by several decades of research in the field. Our research group developed a methodology called Hybrid AI that includes LegalXML document modelling (e.g., structure information), Semantic Web annotation (e.g., metadata), symbolic legal reasoning and the new generation AI techniques (ML/DL). We have used this methodology in the analysis of the EU legislation with particular takes on the derogations with the goal to improve their detection in any parts (e.g., temporal part, conditions, author), their traceability over time, their searchability using metadata, their integration with logic norms modelling as defensible part of them (e.g., overruling, exceptions). This work is conducted in collaboration and with the funds of the EU Commission DG Informatics inside of a larger study on “Drafting legislation in the era of AI and digitisation”.

11:30
Akoma Ntoso for the Legal Albania digital transformation
PRESENTER: Monica Palmirani

ABSTRACT. Akoma Ntoso is an international XML standard that provides a vocabulary for modelling legal documents in order to support the legislative process, but each legal order has peculiarities starting with the language and the legal drafting rules. For this reason, some customizations are necessary that are implemented with three main instruments: i) guidelines; ii) specification of some general elements and attributes; iii) adding rules on the top of the standard. The rest of the problems should be delegated to the editor in a dialogical interaction between legal experts and the interface. In this path the OSCE ALBANIA started a project, on behalf of the Albanian Assembly, for customizing Akoma Ntoso to the Albanian normative system. This presentation wants to present the methodology, the problems encountered, and the results. A demo will be presented.

12:00
E-legislation as part of the parliament’s digital strategy
PRESENTER: Fotis Fitsilis

ABSTRACT. Parliaments are complex organisations. Most parliaments issue strategic plans, but only a few come up with a digital strategy to fundamentally transform parliamentary functions. This contribution will discuss the digital transformation of the legislative function in parliaments from a strategic perspective. In doing so, it is first going to analyse the steps towards the structured development of a strategy for a modern parliament. This again acts as a starting point for creating a framework for the digital parliament. There are still a few missing elements to enable the digital parliament, the most significant being a digital strategy and an action plan to implement it, with other words ‘a roadmap’. Part of the roadmap needs inevitably to deal with e-legislation and the relevant parliamentary business procedures. In this sense, a possible equilibrium between classic bureaucratic parliamentary tasks and electronic/automated legislative processes will be sought. Finally, the possibility of dissemination of common knowledge and values across a variety of parliamentary procedures, people and systems is going to be discussed.

11:00-12:30 Session 15C: E-Commerce
Chair:
11:00
ENTMATERIALISIERUNG DES WERTPAPIERRECHTS UND TOKENISIERUNG DE LEGE LATA UND DE LEGE FERENDA

ABSTRACT. Die Entmaterialisierung des Wertpapierrechts wird derzeit intensiv diskutiert, was zu einem großen Teil auf mit der Blockchain-Technologie in Zusammenhang stehende Entwicklungen zurückzuführen ist. Mit der Einführung einer digitalen Sammelurkunde wurde in Österreich kürzlich der erste Schritt hin zum „entmaterialiserten Wertpapier“ gesetzt, während in Deutschland das eWpG eingeführt wurde. Dieser Vortrag setzt sich mit den Möglichkeiten der Tokenisierung nach geltendem Recht auseinander, analysiert die jüngsten gesetzlichen Änderungen und weist auf mögliche Reformoptionen hin.

11:30
Von der Ausnahme zur Regel: Die Internetveröffentlichung von Wertpapierprospekten
PRESENTER: Christian Szücs

ABSTRACT. Wertpapierprospekte werden heute durch die Bank im Internet veröffentlicht. Eine Internetveröffentlichung wird vom Europäischen Gesetzgeber auch verlangt. Ursprünglich nicht vorgesehen, dann lediglich als bloße Zusatzveröffentlichung erlaubt, hat eine Veröffentlichung von Wertpapierprospekten seit der Prospekt-Verordnung (EU) 2017/1129 jedenfalls auch in elektronischer Form zu erfolgen. Mit dieser Pflicht zur Veröffentlichung von Wertpapierprospekten in elektronischer Form wird der Bedeutung des Internets in der kapitalmarktrechtlichen Praxis – wenn auch spät – Rechnung getragen.

12:00
Digitale Identität im Zahlungsverkehr
PRESENTER: Helgo Eberwein

ABSTRACT. Die EU-Kommission hat im Juni 2021 einen Rahmen für eine europäische digitale Identität (EUid) vorgeschlagen. Damit soll EU-Bürgern sowie Unternehmen ein Identitätsnachweis, die elektronische Dokumenten-Weitergabe mittels EUid-Brieftasche sowie die Nutzung europaweiter Online-Dienste ermöglicht werden. Die Autoren untersuchen die Entwicklung der Legitimationsprüfung und die Unterschiede zwischen derzeitiger und zukünftiger Rechtslage. Berücksichtigt werden die Einflüsse der Legitimationsprüfung auf die geldwäscherelevanten Transaktionen, die Rechtslage in den USA, Risiken und Missbrauchsfälle.

11:00-12:30 Session 15D: IP-Recht
11:00
Digital Showcase oder Old School – Das Leistungsschutzrecht für Presseveröffentlichungen 2.0

ABSTRACT. Art 15 DSM-RL hat den Schutzbereich der Rechte von Verlagen an ihren Presseveröffentlichungen neu definiert, um das Verhältnis zu großen Suchmaschinen wie Google oder Social Media Betreibern wie Facebook klarer zu bestimmen. Der Beitrag versucht in rechtsvergleichender Sicht anhand der Umsetzungsregeln in Deutschland (in Kraft seit Juli 2021) und Österreich (UrhG Novelle 2021 soll zum Jahreswechsel im Parlament beschlossen werden) eine erste Standortbestimmung vorzunehmen. Allerdings ist hüben wie drüben nicht konkret genug festgelegt worden, ab wie vielen Zeichen oder Wörtern ganz genau bezahlt werden muss. Erste Praxismodelle bahnen sich an, Gerichtsurteile dürften bald folgen. Dann wird sich zeigen wie mächtig oder ohnmächtig das neue Leistungsschutzrecht für die Werkvermittlung im Online-Medien sein kann. Laut einer Studie der EU-Kommission lesen 50 Prozent der Internetnutzer Nachrichten bei den News-Aggregatoren. Sie klicken nicht weiter und stoßen deshalb nie auf die originären Presseangebote der Verlage. Dies belegt auch eine aktuelle Untersuchung des SEO-Analysten Rand Fishkin. Dieser fand heraus, dass im Jahr 2020 insgesamt über 64 % der Suchen bei Google nicht zu einem weiteren Klick (außerhalb des Google-Angebots) geführt hatten. Und damit landet auch ein Großteil der Werbeerlöse bei Google und Co. und eben nicht bei den Verlagen. Hinzu kommt, dass die kostenlose Nutzung der News-Aggregatoren die Entwicklung digitaler Bezahlmodelle bei den Verlagen konterkariert. Demgegenüber befürchten Kritiker eine Einschränkung der Kommunikationsfreiheit im Internet. Für Diskussionsstoff ist also gesorgt - zumindest vor dem Hintergrund, der juristisch noch möglich ist.

11:30
DATENMODELLE IM URHEBERRECHT

ABSTRACT. Computerprogramme bearbeiten Daten, welche strukturiert gespeichert werden. Enthalte-ne Daten können problemlos urheberrechtlich geschützt sein, zB als Werke der Literatur, Grafiken etc. Doch kann auch deren Struktur selbst einen eigenen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen? Dies ist insbesondere für Software-Ablösen interessant, da natur-gemäß eine Übernahme vorhandener Daten, und damit implizit auch deren Datenmodell, oft unumgänglich ist. Dieser Beitrag untersucht insb, ob das Datenmodell als Computer-programm oder als Datenbank urheberrechtlichen Schutz genießen kann, sowie welche Aspekte hierfür (nicht) beitragen können.

12:30-13:00 Session 16: Schlussvortrag
12:30
Das war IRI§25. Schlussbemerkungen

ABSTRACT. Folien folgen.