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09:00 | Eröffnung des 25. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRI§25 PRESENTER: J. Michael Rainer ABSTRACT. Eröffnung: Dekan Rainer (Universität Salzburg) und Dekanin Zöchling-Jud (Universität Wien) Zum Programm und Ablauf: Erich Schweighofer (IRIS-Vorsitz) |
09:30 | Grußadressen der (erweiterten) Rechtsinformatik Community PRESENTER: Ahti Saarenpää ABSTRACT. Das Zentrum der Rechtsinformatik in Europa ist immer noch der Norden - FI, SE, NO und DK. Die pragmatische Sicht des Rechts hat frühzeitig der Rechtsinformatik den Raum gegeben, den sie verdient und bekommen sollte (für den Rest Europas). Das Ranking der nordischen Länder in der Digitalisierung zeigt die Richtigkeit und das Potential dieses Ansatzes. Das Recht ist zu wichtig, um sich als Universität nicht tiefgehend damit zu beschäftigen und sich an den wesentlichen globalen Netzwerken zu beteiligen: ICAIL, JURIX, IRIS, Cyberspace, BILETA, NCLI, etc. etc. Rechtsinformatik ist Grundlagenforschung, eine höchst schwierige interdiszipliäre Aufgabe. Es muss noch viel getan werden, aber der Nutzen ist schon sichtbar. Von der Grundlagenforschung zur Anwendung wird noch viel Engagement und auch Geld nötig sein. Anwendungen ohne wissenschaftliche Grundlagen sind Strohfeuer, es fehlt die Beständigkeit. Ahti Saarenpää ist sehr aktiver emeritierter Professor der University Lapland in Rovaniemi. Er kannte / kennt noch die "Great Old Persons" der Rechtsinformatik und kann daher die Entwicklungen im Kontext der vielen Initativen sehr gut einschätzen. Radim Polcak von der MU Brno ist Professor und Vizerektor der MU sowie Leiter des dortigen Rechtsinformatikinstituts und Vorsitzender der Cyberspace, dem Stakeholder-Netzwerk in CEE-Raum. Roland Bieber ist Generalsekretär der OCG und wird über Informatikgesellschaften und ihr Engagement für die vielen Initiativen zum Thema Informatik und Gesellschaft sprechen. Die Rechtsinformatik in der OCG ist ein Beispiel für die Umsetzung des Mottos des Gründungspräsidenten Heinz Zemanek: wir beschäftigen uns mit allen Aspekten der Informatik, nicht nur mit der Technik. Der neue Trend zum Digitalen Humanismus zeigt die Voraussicht von Zemanek: Informatiker wollen verantwortungsbewusste Gestalter der Digitalisierung sein, und müssen dies auch sein. Die OCG ist hierfür DIE österreichische Plattform. |
10:00 | IRIS25 - Vorstellung der datananalytischen Konzeption PRESENTER: Erich Schweighofer ABSTRACT. Mit der nunmehr 25. IRIS sind umfangreiche Materialien verfügbar, die einer rechtsdatalytischen Betrachtung unterzogen werden. Insbes. wird hier auf die Konzeption des Information- und Wissensraums (Schweighofer, Wissensrepräsentation und Rechtsinforamtik, 1999) zurückgegriffen und ein Wissensgraph für Autoren, Beiträge und Themen sowie deren Vernetzung entwickelt. Rechtsdokumente werden mit dem Dokumentgraphen repräsentiert. Damit wird hiermit ein weiterer Beitrag zum Dynamischen Elektronischen Rechtskommentar geliefert. In der Zukunft wird mit dem Sachverhaltsgraphen ein neues Suchmodell geschaffen. Die Konzeption wird im Sommersemester 2022 mit Hilfe von Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und der Technischen Universität München umgesetzt. |
10:30 | Ausgewählte Aspekte der datenschutzrechtlichen Vertragsgestaltung ABSTRACT. Ausgangspunkt für die datenschutzrechtliche Vertragsgestaltung ist die Rollenverteilung zwischen Verantwortlichem, Auftragsverarbeiter und gemeinsam Verantwortlichen, welche in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten bereitet. Im Sinne der Selbstverantwortung können Datenschutz-Verträge zur rechtlichen Absicherung beitragen, nicht zuletzt auch im internationalen Bereich. Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sollten daher bei der Konzipierung von Datenschutz-Verträgen und der Formulierung einzelner Klauseln besondere Sorgfalt anwenden. Ziel dieses Beitrages ist eine Darstellung ausgewählter Praxis-Aspekte zur datenschutzrechtlichen Vertragsgestaltung: - Accountability & Rollenverteilung - Vertragsgestaltung: Controller & Processor, Joint Controller, mehrere Verantwortliche - Wichtige Vertragsklauseln - International – nach Schrems II – zusätzliche Vertragsklauseln |
11:00 | Einwilligung oder Anonymisierung? Rechtliche Implikationen der Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext PRESENTER: Bianca Steffes ABSTRACT. Datenverarbeitungen im Beschäftigungsverhältnis unterliegen dem Schutz der DSGVO und des BDSG. Durch diese Normen werden verschiedene Wege für eine rechtskonforme Datennutzung ermöglicht, die wir mit ihren Anwendungsmöglichkeiten und Einschränkungen erläutern. Neben möglichen Rechtsgrundlagen wie der Einwilligung thematisieren wir die Anonymisierung von Daten, mit der die Anwendbarkeit des Datenschutzrechts vermieden werden kann. Abschließend geben wir eine Entscheidungshilfe zur Anwendung der Vorgehensweisen im Beschäftigungsverhältnis. |
11:30 | Implikationen bezüglich der österreichischen Umsetzung von Artikel 17 der DSM-RL PRESENTER: Stephan Mandl ABSTRACT. Der österreichische Ministerialentwurf betreffend die Umsetzung der RL 2019/790 (DSM-RL), bringt neue Facetten in die Diskussion um das Thema „Upload-Filter“, weshalb eine Analyse des Entwurfs geboten ist. Augenmerk ist hierbei auf die Umsetzung von Artikel 17 RL 2019/790 zu legen. Dabei sollen zuerst ausgewählte Passagen des Ministerialentwurfs auf ihre Richtlinienkonformität überprüft werden. Folgend sollen mögliche datenschutzrechtliche Implikationen aufgezeigt werden, wobei insbesondere auf Personenbezug und Art. 22 DSGVO eingegangen wird. |
10:30 | Das europäische Forschungsprojekt DE4A. Überblick über die österreichische Beteilung und den Einfluss des Projekts auf die Umsetzung der SDG-Verordnung PRESENTER: Carl-Markus Piswanger ABSTRACT. Das EU-Projekt „Digital Europe for All“ , ein wissenschaftsorientiertes Projekt des Instruments „Research- and Innovation-Action“ (RIA), wurde im Jänner 2020 gestartet. Es führt die bestehenden Konzepte des Once-Only-Prinzips in Europa weiter (z.B. TOOP) und zielt auf die Umsetzung des Single Digital Gateway und des EU-Aktionsplans für elektronische Behördendienste 2016-2020 ab. Wissenschaftliches Ziel ist es, vertiefende Forschung in die beiden wichtigen Bereiche des „Vertrauens“ (Trust) und Semantische Interoperabilität im Projekt zu etablieren. Zudem wird in den drei Pilotbereichen die Umsetzung in realen Online-Verfahren in den pilotierenden Mitgliedstaaten avisiert. DE4A validiert einen umfassenden, ganzheitlichen, flexiblen und EU-skalierbaren Ansatz, um das Potenzial und die Vorteile des sicheren einmaligen Austauschs relevanter Once-Only-Daten über standardmäßig aufgebaute, gemeinsam genutzte digitale Standarddienste gemäß den Erwartungen der Benutzer, zu entwickeln und zu demonstrieren. Ein besonderer Schwerpunkt im Projekt liegt auf der Bewertung der Anwendbarkeit der entwickelten IT-Systeme, des konkreten Nutzens und der Kostenwirksamkeit der Anwendungen mit transformativen Auswirkungen liegen: Blockchain und Methoden des Machine Learning werden hierbei bewertet. Österreich ist im Bereich „Doing Business Abroad“ involviert und pilotiert die vollautomatisierte Registrierung im USP von europäischen Unternehmen aus den Niederlanden, Rumänien und Schweden um. Dabei wird sowohl auf die Implementierung der eIDAS-Identifikation von natürlichen und juristischen Personen fokussiert, und zudem das Once-Only-Prinzip für die Nutzung in den Partnerländern verfügbarer Daten umgesetzt. |
11:00 | Auswertung der Fallstudien im Studiengang "Digitales Verwaltungsmanagement" DVM als Snapshot des Standes der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung PRESENTER: Antje Dietrich ABSTRACT. Ein wichtiger didaktischer Baustein des neuen Studiengangs DVM (Digitales Verwaltungsmanagement) an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl sind Fallstudien, die von den Studierenden jedes Semester in den Ausbildungskommunen durchgeführt werden. In diesem Beitrag wird eine Auswertung der bisherigen Fallstudien vorgenommen und anhand verschiedener Kriterien bewertet. Motivation ist, dass empirische Daten zum Entwicklungsstand der Digitalisierung in der Kommunalverwaltung in Baden-Württemberg derzeit noch rar sind und somit die Betrachtung der vielfältigen Fallstudien, die von den Studierenden bisher durchgeführt worden sind, eine erste Übersicht für eine aktuelle Ist-Analyse des Digitalisierungsgrad bietet. Zur Darstellung der konzeptionellen Kontextes der Fallstudien im DVM haben die Studierenden unter Anleitung eines Filmemachers in einem Imagefilm erklärt. Auch verschiedene Beispiele konkreter Fallstudien wurden filmerisch ausgewertet. |
11:30 | ZUR EGOVERNMENT-GESETZ-UMSETZUNG IM LAND BERLIN (Praxisbeitrag) ABSTRACT. Das E-Government-Gesetz Berlin trifft im Abschnitt 3 - IKT-Steuerung - Regelungen zur IKT-Steuerung des Landes. So werden bestimmte Aufgaben der Staatssekretärin für IKT und einer Organisationseinheit IKT-Steuerung sowie dem IT-Dienstleister des Landes zugeordnet. Im Zusammenhang mit der Umsetzung entstand auch ein neues Rollenkonzept für Beschäftigte mit Aufgaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Für dessen Entwicklung wurde auf eine im Auftrag des IT-Planungsrat entwickelte Studie zurückgegriffen. Die von der Studie antizipierten Vorteile konnten erreicht werden: Das Ergebnis ist geeignet, erforderliche Kompetenzen von Rollenträgern mit IKT-Aufgaben leicht zu identifizieren und unterstützt damit Einstellungen und Fortbildungen, die aufgrund der abgeleiteten Methodik sowohl rollenspezifisch, wie auch kompetenzorientiert und dann rollenübergreifend geplant werden können. |
14:00 | BIG DATA ANALYTICS UND ART 11 DSGVO PRESENTER: Jakob Zanol ABSTRACT. Trotz der steigenden Bedeutung personenbezogener Daten in einer datengetriebenen Wirtschaft gibt es auch zahlreiche Bestrebungen, deren Verarbeitung datenschutzfreundlich und datenminimierend zu gestalten – nicht zuletzt, um den Anforderungen der DSGVO nachzukommen. Dennoch führt die weite Auslegung des „Personenbezuges“ i.S.d. Art. 4 Z. 1 DSGVO dazu, dass viele der gesetzten Maßnahmen (z.B. k-anonymity) nicht immer echte Anonymisierung von Daten (Beseitigung des Personenbezuges) erreichen. Dieser Aufsatz zeigt auf, warum diese Maßnahmen dennoch (mit Blick auf Art. 11 DSGVO) wesentliche Erleichterungen für Verantwortliche im Bereich Big-Data-Analytics bringen können. |
14:30 | Datenschutzrechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Trainingsdaten für KI-Systeme PRESENTER: Lena Leffer ABSTRACT. Der Beitrag setzt sich mit den datenschutzrechtlichen Problemstellungen beim Einsatz von Trainingsdaten für KI-Systeme auseinander – insbesondere mit den Anforderungen an eine Anonymisierung der Trainingsdaten und der Erforderlichkeit einer Rechtsgrundlage für eine solche Anonymisierung. Besondere datenschutzrechtliche Herausforderungen ergeben sich zudem bei der Verwendung von Bestandsdaten, die im Rahmen einer Zweckänderung verwendet werden sollen. Schließlich wird diskutiert, inwieweit die Anforderungen an die Anonymisierung dynamisch sind, das heißt die Änderung des Stands der Technik eine Anpassung der Anonymisierung erforderlich macht. |
15:00 | Mit Gesundheitsdaten in die Cloud: Anforderungen an die Datensicherheit post "Schrems II" ABSTRACT. Aus der DSGVO, dem GTelG 2012 und dem ÄrzteG 1998 ergeben sich strenge Vorgaben an die Datensicherheit von Gesundheitsdaten, insbesondere bei der Auslagerung der Verarbeitung "in die Cloud". Daraus resultieren spezifische Anforderungen an die technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, welche vom Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter zu treffen sind. Der Vortrag geht unter anderem auf die erforderliche Verschlüsselung von Patientendaten unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses für ergänzende Maßnahmen bei Datenübermittlungen in Drittstaaten ein. |
14:00 | Laufende Textanalysen zur Qualitätssteigerung Juristischer Fachinformation ABSTRACT. Der stetig wachsende Informationsumfang im Recht macht es für Fachinformationsanbieter:innen unbedingt erforderlich ihren Kund:innen - Benutzer:innen wie Autor:innen - alle verfügbaren Werkzeuge zu bieten um qualitativ hochwertigen Fach-Content zur Verfügung stellen zu können. Laufende, fachspezifische und ausdifferenzierte Analysen der elektronisch vorliegenden Texte und ihrer Nutzung sind ein essentieller Bestandteil des beschriebenen Qualitätssteigerung-Werkzeugkastens. Der Vortrag gibt einen Überblick über die diesbezüglichen Aktivitäten bei LexisNexis Österreich, diskutiert Erfahrungen, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven. |
14:30 | Relevanzgewichtung von Verweisen ABSTRACT. Verweise sind typische Strukturelemente juristischer Dokumente. In Rechtsinformationssystemen werden sie nach Relevanz gefiltert als Metadaten Dokumenten zugeordnet und als Suchkriterien verwendet. Sollen semantische Modelle über Verweise und die sich dadurch ergebenden Zusammenhänge zwischen Rechtsdokumenten automatisiert erzeugt werden, dann ist eine Gewichtung der Verweise nach Relevanz notwendig. Einfache Gewichtungsalgorithmen wie eine undifferenzierte Summenbildung reichen dafür nicht aus. In diesem Artikel werden an Hand von konkreten Daten einige Grundprobleme der Entwicklung von Algorithmen zur Relevanzgewichtung dargestellt. |
15:00 | Generalisierung von formelhaften Textbestandteilen in juristischen Korpora: Einsatz- und Entwicklungspotential PRESENTER: Frieda Josi ABSTRACT. Generalisierte Rechtsdokumente, bei denen für die individuellen Ausprägungen eines Vertrages die Positionen im Text bekannt sind, können eingesetzt werden, um erstens das Genehmigungsverfahren von Neuverträgen automatisiert zu unterstützen und zweitens als Vertragsgenerator neue Rechtsdokumente vorausgewählt zur Verfügung zu stellen. In diesem Beitrag wird, mithilfe von bekannten juristischen Texten gezeigt, wie formelhafte Textabschnitte identifiziert und häufige individuelle Ausprägungen klassifiziert werden können, um als Musterabschnitte eingesetzt zu werden. Es werden Einsatzbereiche vorgestellt und vorhandenes Potential für Legal Tech-Anwendungen aufgezeigt. |
14:00 | Sensibilisierungsmaßnahmen: CYDS Cybersicherheit, Datenschutz und Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung ABSTRACT. Im Studierenden Projekt CYDS werden derzeit an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl Vorgehensweisen zusammen mit Studierenden für den Umgang mit Cybersicherheit, Datenschutz und Informationssicherheit entwickelt. Ziele ist zum einen die eigene Hochschule vor aktuellen Bedrohungen von außen und auch von innen zu schützen. Ein weiteres Ziel soll allerdings auch sein, dass die Absolventen dieses erlernte Wissen mit zu den zukünftigen Arbeitsstellen in der öffentlichen Verwaltung mitnehmen und dort als Multiplikatoren dienen. In diesem Beitrag werden exemplarische Beispiele für Vorgehensweisen im Studierenden Projekt CYDS vorgestellt. Der Schwerpunkt der Beispiele liegt dabei auf der derzeitigen Planung und Durchführung einer Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagne für die Mitarbeiter und Dozenten an der Hochschule Kehl. Unterstützend wird der Ist-Zustand erfasst, es werden die entsprechenden Maßnahmen durchgeführt werden und eine neue Analyse durchgeführt werden, um die Durchdringung der Kampagne zu prüfen. |
14:30 | MOOC Open Government im Rahmen des eGov-Campus PRESENTER: Katja Gollasch ABSTRACT. Der eGov-Campus bietet Bildungsangebote auf Hochschulniveau rund um das Thema E-Government und Verwaltungsinformatik. Das The Open Government Institute (TOGI) der ZeppelinUniversität beteiligt sich am eGov-Campus, indem es einen Massive Open Online Course (MOOC) zum Themenfeld „Open Government“ konzipierte und diesen seit dem 11. Oktober 2021 über den eGov-Campus als Selbstlernkurs zur Verfügung stellt. Der Beitrag dient dazu, die Zielsetzung sowie die Phasen der Konzeption und der Umsetzung des MOOC Open Government vorzustellen. Ebenso werden die Nutzungsmöglichkeiten durch weitere Universitäten erläutert und Handlungsempfehlungen zur Gestaltung eines MOOC gegeben. |
15:00 | DIGITALISIERUNG DER LEHRE AM BEISPIEL VON RECHT UND VERWALTUNG PRESENTER: Andreas Rebmann ABSTRACT. Die Corona-Pandemie hat zur Folge, dass sich der Alltag für Studierende und Dozierende grundlegend ändert und neue Herausforderungen digitaler Lehre auftreten. Neue Konzepte mussten und müssen weiterhin entwickelt und weiterentwickelt werden, um dem entgegenzuwirken. Ziel ist dabei neben der Schaffung eines größtmöglichen Lernerfolgs zudem der zukünftige Einsatz digitaler Lehre auch in Normalzeiten. Anregungen für die rechtswissenschaftliche Lehre ergeben sich aus den Beiträgen zum Preis für innovatives eLearning und im Bereich der Verwaltung aus dem Projekt eGov-Campus. |
14:00 | Ehealth as a result of AI, a “Pandora box” for privacy? ABSTRACT. In a growing, worldwide increase of aging population and a fundamental lack of suitable medical personal Ehealth can be a considerable help to support the flaws in care and medical support. Ehealth is considered to be the next step in medical industry and medical communication on every level, from lifestyle advice to surgery and communication of medical data between professionals as well as between patients or governmental health authorities. In this next step of the health industry the use of AI will speed up the pace of all those applications. Massive amounts of data can be analyzed for diagnosis of diseases and ways to cure them but AI also can be used to profile certain groups within the population to qualify them for cheaper or more expensive health insurance or even could result in expelling people from necessary care. Also it could be possible that choices and decisions for treatment between patients will be based on the outcome of AI analysis where the necessary human factor will not be present, resulting in doubtful ethical results. Also the combination of AI in robotics for medical assistance and treatment, although considered useful, can create doubts about the de-humanization and the required attention for meaningful human control. AI will certainly increase the efficiency in healthcare but is that the most important aspect of healthcare? In this respect it will be necessary to look into the ethical and legal acceptability of AI in the health discipline, considering the requirements of privacy, ethics and the protection of sensitive data as regulated in the GDPR |
14:30 | Legal implications of the ethical perspective of Artificial Intelligence PRESENTER: Poliana Dequêch ABSTRACT. The use of Artificial Intelligence is growing and also the concern with ethical issues. One of them is related to decisions previously programmed and established by a human being, as the AI still has not been able to make decisions arising from its own cognition. The need to analyze this reality through an ethical perspective is critical importance, in particular regarding the legal implications, in view of being a scenario of near regulatory absence. The main problem is in relation to the moral dilemmas faced by ethical AI designers. Adopting any of the ethical currents has its good side and its bad side. The present work aims delimit the scope of the concepts of Artificial Intelligence, ethics and morals; analyze the utilitarian moral current and deontology, establishing the cause/effect relationship of its adoption; investigate concrete situations of decision-making by Artificial Intelligence and its consequences; analyze the possible legal implications of the ethical perspective in Artificial intelligence. The method adopted is the systemic one, proposed by Maturana and Varela. The development of the research leads to taking into account the need to define a theoretical-methodological context in order to to find the appropriate methods and techniques for analyzing the problem proposed. |
15:00 | What is AI ? - A tentative Approach on the Proposal of an AI Regulation PRESENTER: Jakob Zanol ABSTRACT. Artificial intelligence has become an integral part of our everyday life and is seen as a key technology for solving the major societal challenges (e.g.: Sustainable Development Goals) in the future. The accumulation of incidents (e.g.: profiling, machine learning bias, ...) and problems to understand complex artificial intelligences led the EU Commission to develop a proposal for the regulation of AI and high-risk AI. In this paper, we aim to highlight the technical challenges related to the proposed text, drawing on recent developments in the field of AI as well as to approaching the question: what is AI? |
14:00 | Technische Giganten und ethische Zwerge? Die Verantwortung internationaler Konzerne im globalen Kommunikationsraum ABSTRACT. Ein zentrales Thema digitaler Vernetzung ist die Frage der Meinungsbildung im globalen Kommunikationsraum. Die grundrechtlichen Garantien der Meinungsäußerungs- und der Informationsfreiheit bilden dabei zentrale Säulen für den Umgang mit Gedanken. Für ein demokratisches und friedliches Zusammenleben sind Debatte und Diskurs unumgänglich. Internationalen Technologieunternehmen und Meta Platforms kommt eine herausragende Stellung im Feld der Meinungsbildung zu, da diese Unternehmen eben auch das Regelwerk für Kommunikation festlegen. Die Whistle-Blowerin Frances Haugen hat mit der Offenlegung interner und strategischer Informationen über Facebook die ethische Verantwortung technischer Giganten bei der globalen Meinungsbildung sichtbar gemacht. Der Vortrag setzt sich mit der Frage auseinander, welche Regulierungsverantwortung dabei den Gesetzgebern zukommt und welche ethischen Fragen in Bezug auf die Würde des Menschen gestellt werden müssen. |
14:30 | Deplatforming im Rechtsvergleich PRESENTER: Felicitas Rachinger ABSTRACT. Wer entscheidet, nach welchen Bedingungen, Inhalte auf Plattformen gelöscht werden dürfen? Dürften Plattformen (wie in Ungarn und Polen geplant) nur noch illegale Inhalte entfernen, würde das eine genaue rechtliche Überprüfung und Einordnung von illegalen und legalen Inhalten durch Plattformen erfordern, wobei in der Praxis wohl eine hohe Fehleranfälligkeit erwartbar wäre. Darüber hinaus wäre wohl auch zu erwarten, dass User*innen sich von Plattformen zurückziehen, weil die Stimmung auf den Plattformen von zu vielen zwar legalen, aber trotzdem eher unangenehmen Inhalten („lawful-but-awful content“) beeinflusst werden würde. Der Digital Services Act (DSA) sieht in Artikel 20 DSA für bestimmte Fälle ein verpflichtendes Deplatforming vor:„Online-Plattformen setzen die Erbringung ihrer Dienste für Nutzer, die häufig und offensichtlich illegale Inhalte bereitstellen, für einen angemessenen Zeitraum nach vorheriger Warnung aus.“ Wie schaut es aber mit User*innen aus, die nicht illegale, sondern nur nach Hausrecht verbotene Inhalte bereitstellen? Unter welchen Bedingungen dürfen diese gesperrt/deplatformt/downgerankt werden? Der BGH hat 2021 gewisse Regeln aufgestellt, nach denen zumindest eine ex-post-Information bei Sperrung und eine ex-ante-Information bei Account-Löschung stattzufinden hat. Aber was bedeutet das in der Praxis? Der Beitrag wird dies im deutsch-österreichischen Rechtsvergleich aufarbeiten. |
15:00 | Building the Economic Model of Platform Liability: Towards the Assumptions ABSTRACT. Platform liability represents a contemporary issue that has been recently tackled also in the EU. However, lawmakers still struggle with the perspective shift in online distribution from one-to-many model towards the many-to-many infrastructure where multitude of parties and interests play key role. Goal of this contribution is to introduce ongoing research into platform liability from the perspective of economic analysis of law. Author shall tackle the difficulties and fundamental issues of platform liability and isolate factors determinant to building an economic model of platform liability. |
16:00 | Ethische und datenschutzrechtliche Aspekte von Learning Analytics – Der Weg von „Legal Compliance“ zu Vertrauen PRESENTER: Hristina Veljanova ABSTRACT. Learning Analytics (LA) ist ein aufstrebendes Wissenschaftsfeld, das sich auf „die Messung, Sammlung, Analyse und Zurverfügungstellung von Daten über Lernende und ihre Kontexte zum Zwecke des Verständnisses und der Optimierung des Lernens und der Umgebungen, in denen es stattfindet“ bezieht. Da es sich bei nahezu sämtlichen Daten, die im Rahmen von LA erhoben oder generiert werden, um höchstpersönliche Informationen der Studierenden handelt, müssen beim Einsatz von LA und ganz besonders schon im Vorfeld bei Design, Entwicklung und Umsetzung von LA Werkzeugen neben ethischen Aspekten insbesondere datenschutzrechtliche Erwägungen umfassend berücksichtigt werden. Wie über eine ohnehin vorausgesetzte „Legal Compliance“ hinaus, Vertrauen in LA-Werkzeuge anhand der Implementierung von rechtlichen und ethischen Werten erzeugt werden kann, soll dieser Beitrag aufzeigen. |
16:30 | Datenaustausch durch Datentreuhänder. Die Bedeutung der Datentaxonomie ABSTRACT. Die für Big-Data-Anwendungen erwünschte Austausch von Datenbeständen und die Nutzung, insbesondere für Forschung und Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz, steht vor erhelblichen Herausforderungen, nicht zuletzt rechtlicher Art. So sind Aspekte des Datenschutzes, der Rechte an Daten, Datenqualität und Verantwortlichkeit für Richtigkeit von Informationen oder Voreingenommenheit (bias) in Daten für das maschinelle Lernen in den Blick zu nehmen. Als eine Lösung für die Nutzung von Datenbeständen durch Dritte wird derzeit das Konzept der Datentreuhand entwickelt und in Forschungsprojekten erprobt. Als Bespiel für die Entwicklung einer uneigennützigen Datentreuhand kann hier das Projekt EuroDaT – European Data Trustee genannt werden. Als ein zentraler Baustein für das Management einer gemeinsamen Nutzung von Datenbeständen gilt die Datentaxonomie in Bezug auf rechtliche Aspekte von Daten. Eine solche Datentaxonomie sollte in der Lage sein, die rechtlichen Verhältnisse und etwaige Risiken von Daten und Datenbeständen zu klassifizieren und so zu beschreiben, dass etwaige Einschränkungen in der Nutzung von Daten rechtssicher erkannt und adressiert werden können. Der Beitrag stellt das Konzept einer Datentreuhand zur Ermöglichung der gemeinsamen Datennutzung für Forschung und Entwicklung dar und untersucht grundlegende konzeptionelle Aspekte einer juristischen Datentaxonomie. |
17:00 | Code im Lichte des Vertragsrechts – Einsatz von Smart Contracts zur Automatisierung von Rechtsbeziehungen der Industrie 4.0 ABSTRACT. Die Digitalisierung bedingt tiefgreifenden Wandel der Wertschöpfungsketten. Technologische Megatrends wie Softwareagenten, Blockchain, Smart Contracts, Internet of Things und KI prägen die Netzwerke der Industrie 4.0. Der Beitrag untersucht die Möglichkeiten, mittels Smart Contracts Leistungsbeziehungen und Erfüllungshandlungen zu automatisieren. Zu diesem Zweck entwickelte und eingesetzte Smart Contracts können dabei entweder „on-chain“ in dezentralisierten Netzwerken wie beispielsweise Blockchain oder „off-chain“ ausgeführt werden. Die Entscheidung für die Verwendung spezifischer Technologien und das Design der Gesamtarchitektur muss dabei zum einen den besonderen Belangen der Vertragsparteien Rechnung tragen. Zum anderen muss die Umsetzung technisch und rechtlich valide erfolgen. Die Umsetzung der schuldrechtlichen Anforderungen an die Erbringung von Leistungen wirft Vorfragen hinsichtlich der rechtlichen Qualifikation des Programmcodes auf. Der Beitrag untersucht das Verhältnis von natürlichsprachlichem Vertragstext und Programmlogik in formaler Computersprache. Ferner wird erörtert, inwiefern AGB-rechtliche Klauselverbote beim Design und der Verwendung von Smart Contracts zu beachten sind. |
16:00 | ICT in Elections: Neue Guidelines des Europarates ABSTRACT. Folgt. |
16:30 | Wahlen - ein Bereich zunehmender Digitalisierung ABSTRACT. Wird nachgebracht. |
16:00 | On the preconditions of rationality ABSTRACT. In the field of legal argumentation theory, rational justification is probably the most important part, and yet it is not fully understood by scholars even today. In several publication the author has presented already presented her theory on this, but has not discussed all the preconditions. In the present contribution this will be handed in – at least in a short version. Thus, aspects of epistemology and linguistic theory are dis-cussed, as well as what the author calls the ‘LBA theorem’ (from ‘The Least Bad Alter-native’), which relies on the law of noncontradiction and describes a criterion for when exactly an assertion is rationally justified. |
16:30 | Questioning the Issue of Interpretation Priority (Law as System of Principles and Rules) ABSTRACT. The central contentual characteristic of the legal principle is that it is a value measure directing the definition (creation) of legal rules as to their contents, the understanding of the rules, and the manner of their application. In relation to legal rules, the fundamental difference between the two categories is that the principles are operationalised and applied via legal rules. Legal principles live through the rules, which are the reasons for decisions in concrete cases. A new case can be resolved by a new operationalisation of legal principles or by analogous application of precedents if in their essential elements the new cases correspond to cases that have already been decided. The task of legal argumentation is to give the ground and the direction where one must go. If such direction is not available, one gets lost in the woods. |
17:00 | New Normative Standards in the Digital Context PRESENTER: Vytautas Čyras ABSTRACT. In the movement of law from textual media to digital media, the importance of text-driven law is changing. A new morality is emerging. It brings an opportunity for moral norms to influence the law. The structure of the state will also change, as algorithm-controlled government differs from the previous personally-designed state powers. The law is affected: first, as to its interpretation, which results in legal acts being influenced by non-legal standards, and, second, as the new norms take effect. The new standards affect electronic virtuality, from which the law has previously kept away. |
18:00 | Legal visualization as a method of legal science PRESENTER: Vytautas Čyras ABSTRACT. Für die Rechtsvisualisierung hat mit dem Entstehen der Rechtslogik und der Rechtsinformatik eine neue Phase begonnen. Es gab zwar schon früher Rechtsvisualisierungen, etwa die Bilderhandschriften zum Sachsenspiegel, doch die Betonung formal konzipierter Notationen findet erst seit etwa 1970 in größerem Umfang statt. Durch die Rechtsinformatik (als Bindestrichwissenschaft und dennoch auch als Teil der Rechtswissenschaft verstanden) können die Rechtsinhalte formal strukturiert werden, was für AI-Anwendungen eine leistungsfähigere Ausgangsbasis ist. Andererseits wirkt sich die Rechtsinformatik auf die bisher traditionell textuelle Rechtswissenschaft im Sinne eines syntaktischen Paradigmenwechsels auf der Metaebene aus. Im Wege der Digital Humanities, der Human Digitalities und der Formel „Code is Law“ wird Einfluss auf die Gesellschaft genommen. Das ursprüngliche Gewohnheitsrecht war durch Handlungen, Gesten, Sprechakte und Symbole bestimmt. Im positiven Recht der Hochkulturen kommen die Rechtstexte hin zu, als Gesetz ebenso wie als juristische Bearbeitungen. Das ist im Wesentlichen bis heute so geblieben. Die nunmehr aufkommende Rechtsvisualisierung bringt, wie gesagt, einen Syntaxwechsel mit sich und ist in der Lage, einerseits ein erweitertes Verständnis für die abstrakten Strukturen des Rechts zu erzeugen. Andererseits bilden die formalen Visualisierungen eine Brücke zur logischen Strukturierung der rechtlichen Semantik, was wiederum die Voraussetzung für die Anwendung der Maschinenkultur im Recht ist. Um dies effektiv zu gestalten, sind freilich die Anforderungen des multisensorischen Rechts (C. R. Brunschwig) zu beachten. Der Weg zum methodischen Paradigmenwechsel führt über die Abstraktion, deren Ergebnisse in der Folge situativ angewendet werden können. Zunächst wird man von den situativen Erscheinungsformen (Image) ausgehen, doch in der professionellen Sicht sind es die Strukturen (universalia in re), die weiterführend sind. Schließlich ist es das kategoriale Denken, welches den Zugang zum Abstrakten gewährt. Dabei wird man von mehreren affinen Mustern, auch des Kategorialen, ausgehen können. Von hier eröffnet sich auch ein weiterer Zugang zur Rechtsinformatik, zum rechtlichen Thesaurus (Erich Schweighofer, Projekt LOIS) ebenso wie zu den Legal Ontologies. Eine normative Strukturierung von Situationen findet ebenso im Alltag statt wie auch in den virtuellen Welten, wenngleich auch mit teils unterschiedlichen Regeln. Augmented und Virtual Reality stellt einen Synthesebereich dar. In sämtlichen situativen Bereichen kommt der Metamodellierung ein besonderer methodischer Stellenwert zu. Top down Lernen kann in diesen virtuellen Bereichen mit dem bottom up Lernen in einer bisher unbekannten Weise integriert werden. |