IRIS22: INTERNATIONALES RECHTSINFORMATIK SYMPOSION 2022
PROGRAM FOR THURSDAY, FEBRUARY 24TH
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09:00-10:00 Session 2: Eröffnung / Eingeladener Vortrag I
09:00
Eröffnung des 25. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRI§25

ABSTRACT. Eröffnung: Dekan Rainer (Universität Salzburg) und Dekanin Zöchling-Jud (Universität Wien) Zum Programm und Ablauf: Erich Schweighofer (IRIS-Vorsitz)

09:30
Grußadressen der (erweiterten) Rechtsinformatik Community
PRESENTER: Ahti Saarenpää

ABSTRACT. Das Zentrum der Rechtsinformatik in Europa ist immer noch der Norden - FI, SE, NO und DK. Die pragmatische Sicht des Rechts hat frühzeitig der Rechtsinformatik den Raum gegeben, den sie verdient und bekommen sollte (für den Rest Europas). Das Ranking der nordischen Länder in der Digitalisierung zeigt die Richtigkeit und das Potential dieses Ansatzes.

Das Recht ist zu wichtig, um sich als Universität nicht tiefgehend damit zu beschäftigen und sich an den wesentlichen globalen Netzwerken zu beteiligen: ICAIL, JURIX, IRIS, Cyberspace, BILETA, NCLI, etc. etc. Rechtsinformatik ist Grundlagenforschung, eine höchst schwierige interdiszipliäre Aufgabe. Es muss noch viel getan werden, aber der Nutzen ist schon sichtbar. Von der Grundlagenforschung zur Anwendung wird noch viel Engagement und auch Geld nötig sein. Anwendungen ohne wissenschaftliche Grundlagen sind Strohfeuer, es fehlt die Beständigkeit.

Ahti Saarenpää ist sehr aktiver emeritierter Professor der University Lapland in Rovaniemi. Er kannte / kennt noch die "Great Old Persons" der Rechtsinformatik und kann daher die Entwicklungen im Kontext der vielen Initativen sehr gut einschätzen.

Radim Polcak von der MU Brno ist Professor und Vizerektor der MU sowie Leiter des dortigen Rechtsinformatikinstituts und Vorsitzender der Cyberspace, dem Stakeholder-Netzwerk in CEE-Raum.

Roland Bieber ist Generalsekretär der OCG und wird über Informatikgesellschaften und ihr Engagement für die vielen Initiativen zum Thema Informatik und Gesellschaft sprechen. Die Rechtsinformatik in der OCG ist ein Beispiel für die Umsetzung des Mottos des Gründungspräsidenten Heinz Zemanek: wir beschäftigen uns mit allen Aspekten der Informatik, nicht nur mit der Technik. Der neue Trend zum Digitalen Humanismus zeigt die Voraussicht von Zemanek: Informatiker wollen verantwortungsbewusste Gestalter der Digitalisierung sein, und müssen dies auch sein. Die OCG ist hierfür DIE österreichische Plattform.

10:00
IRIS25 - Vorstellung der datananalytischen Konzeption

ABSTRACT. Mit der nunmehr 25. IRIS sind umfangreiche Materialien verfügbar, die einer rechtsdatalytischen Betrachtung unterzogen werden. Insbes. wird hier auf die Konzeption des Information- und Wissensraums (Schweighofer, Wissensrepräsentation und Rechtsinforamtik, 1999) zurückgegriffen und ein Wissensgraph für Autoren, Beiträge und Themen sowie deren Vernetzung entwickelt. Rechtsdokumente werden mit dem Dokumentgraphen repräsentiert. Damit wird hiermit ein weiterer Beitrag zum Dynamischen Elektronischen Rechtskommentar geliefert. In der Zukunft wird mit dem Sachverhaltsgraphen ein neues Suchmodell geschaffen. Die Konzeption wird im Sommersemester 2022 mit Hilfe von Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und der Technischen Universität München umgesetzt.

10:30-12:00 Session 3A: Data Governance, Privacy & Datenschutz I
10:30
Ausgewählte Aspekte der datenschutzrechtlichen Vertragsgestaltung

ABSTRACT. Ausgangspunkt für die datenschutzrechtliche Vertragsgestaltung ist die Rollenverteilung zwischen Verantwortlichem, Auftragsverarbeiter und gemeinsam Verantwortlichen, welche in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten bereitet. Im Sinne der Selbstverantwortung können Datenschutz-Verträge zur rechtlichen Absicherung beitragen, nicht zuletzt auch im internationalen Bereich. Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sollten daher bei der Konzipierung von Datenschutz-Verträgen und der Formulierung einzelner Klauseln besondere Sorgfalt anwenden. Ziel dieses Beitrages ist eine Darstellung ausgewählter Praxis-Aspekte zur datenschutzrechtlichen Vertragsgestaltung:

- Accountability & Rollenverteilung - Vertragsgestaltung: Controller & Processor, Joint Controller, mehrere Verantwortliche - Wichtige Vertragsklauseln - International – nach Schrems II – zusätzliche Vertragsklauseln

11:00
Einwilligung oder Anonymisierung? Rechtliche Implikationen der Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
PRESENTER: Bianca Steffes

ABSTRACT. Datenverarbeitungen im Beschäftigungsverhältnis unterliegen dem Schutz der DSGVO und des BDSG. Durch diese Normen werden verschiedene Wege für eine rechtskonforme Datennutzung ermöglicht, die wir mit ihren Anwendungsmöglichkeiten und Einschränkungen erläutern. Neben möglichen Rechtsgrundlagen wie der Einwilligung thematisieren wir die Anonymisierung von Daten, mit der die Anwendbarkeit des Datenschutzrechts vermieden werden kann. Abschließend geben wir eine Entscheidungshilfe zur Anwendung der Vorgehensweisen im Beschäftigungsverhältnis.

11:30
Implikationen bezüglich der österreichischen Umsetzung von Artikel 17 der DSM-RL
PRESENTER: Stephan Mandl

ABSTRACT. Der österreichische Ministerialentwurf betreffend die Umsetzung der RL 2019/790 (DSM-RL), bringt neue Facetten in die Diskussion um das Thema „Upload-Filter“, weshalb eine Analyse des Entwurfs geboten ist. Augenmerk ist hierbei auf die Umsetzung von Artikel 17 RL 2019/790 zu legen. Dabei sollen zuerst ausgewählte Passagen des Ministerialentwurfs auf ihre Richtlinienkonformität überprüft werden. Folgend sollen mögliche datenschutzrechtliche Implikationen aufgezeigt werden, wobei insbesondere auf Personenbezug und Art. 22 DSGVO eingegangen wird.

10:30-12:00 Session 3B: Rechtsinformation I
10:30
RIS - Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft

ABSTRACT. Das österreichische Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) wurde Anfang der 1980er Jahre in seinen Grundzügen konzipiert und wird somit bald 40 Jahre alt. Zu Beginn stand ein Großrechner zur Verfügung und die ersten BenutzerInnen waren Bedienstete des Bundes. Später erhielten die Ländern einen Zugriff und ab 1997 über das Internet alle Interessierte. Anfangs standen nur das Bundesgesetzblatt und ausgewählte Normen in konsolidierter Fassung zur Verfügung, in der Zwischenzeit ist das RIS zunehmend die Plattform für eine rechtlich verbindliche Kundmachung von Rechtstexten des Bundes und der Länder geworden. Mein Beitrag soll einen Einblick in die Entstehung des RIS und seine Weiterentwicklung bieten.

11:00
Findok - Intelligente Textsuche / Differenziertere Wortsuche mit ElasticSearch - Intrafind

ABSTRACT. Die Finanzdokumentation (Findok) beinhaltet Entscheidungen des Bundesfinanzgerichtes (Erkenntnisse, Beschlüsse) bzw. des Unabhängigen Finanzsenates sowie Auslegungsbehelfe (Erlässe, Richtlinien) zum Steuerrecht und Zollrecht des Bundesministeriums für Finanzen. Die Findok startete 2000 als Projektbetrieb im Intranet und steht seit 2006 als kostenlose Plattform im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung: Standardsuche - Findok Internet (bmf.gv.at) Die jeweils verwendeten Suchmaschinen wurden von Beginn an laufend weiterentwickelt und benutzerfreundliche Funktionen implementiert: u.a. Hyperlinks gesetzt, ein Thesaurus eingeführt oder die Suchergebnisse nach Relevanz gereiht. Seit einem Jahr kommt Elasticsearch zum Einsatz. Mit Intrafind erfolgt nun die Anwendung von Intelligenter Textsuche unter Berücksichtigung der Linguistik und der Composita: Stammformreduktion/-erweiterung, Berücksichtigung der Deklinations- und Konjugationsregeln: Erlass – Erlässe, Virus - Viren, beginnen – begann - begonnen Composita-Zerlegung: Gewinnfreibetrag - Freibetrag für Gewinne - Freibetrag für entnommene Gewinne

Die Suche nach Worten/Begriffen in der Findok wird durch diese Weiterentwicklungen differenzierter und genauer, damit die Ergebnisliste (noch) bessere/passendere Dokumente liefert.

11:30
Automatisierung & Juristische Fachverlage

ABSTRACT. Auch die Juristische Fachinformationsbranche befindet sich in einem fundamentalen Transformationsprozess, hauptsächlich herbeigeführt durch die Digitalisierung sämtlicher Lebensbereiche. Fachinformationsanbieter:innen werden als Ergebnis dieses Transformationsprozesses immer stärker auf Automatisierung setzen (müssen), und zwar im Bereich sämtlicher Kernkompetenzen von Medienunternehmen. Automatisierungspotentiale werden bei der Fachinhalte-Beschaffung, -Erstellung, und -Distribution ebenso genutzt werden wie bei der Format- und Technologiekompetenz. Der Vortragende berichtet von entsprechenden Initativen und Herausforderungen und diskutiert dabei kritisch die besonderen Erfordernisse die im Bereich des RWS (Recht/Wirtschaft/Steuern) Fachverlagswesens zu beachten sind.

10:30-12:00 Session 3C: E-Government & E-Democracy I
10:30
Das europäische Forschungsprojekt DE4A. Überblick über die österreichische Beteilung und den Einfluss des Projekts auf die Umsetzung der SDG-Verordnung

ABSTRACT. Das EU-Projekt „Digital Europe for All“ , ein wissenschaftsorientiertes Projekt des Instruments „Research- and Innovation-Action“ (RIA), wurde im Jänner 2020 gestartet. Es führt die bestehenden Konzepte des Once-Only-Prinzips in Europa weiter (z.B. TOOP) und zielt auf die Umsetzung des Single Digital Gateway und des EU-Aktionsplans für elektronische Behördendienste 2016-2020 ab. Wissenschaftliches Ziel ist es, vertiefende Forschung in die beiden wichtigen Bereiche des „Vertrauens“ (Trust) und Semantische Interoperabilität im Projekt zu etablieren. Zudem wird in den drei Pilotbereichen die Umsetzung in realen Online-Verfahren in den pilotierenden Mitgliedstaaten avisiert.

DE4A validiert einen umfassenden, ganzheitlichen, flexiblen und EU-skalierbaren Ansatz, um das Potenzial und die Vorteile des sicheren einmaligen Austauschs relevanter Once-Only-Daten über standardmäßig aufgebaute, gemeinsam genutzte digitale Standarddienste gemäß den Erwartungen der Benutzer, zu entwickeln und zu demonstrieren.

Ein besonderer Schwerpunkt im Projekt liegt auf der Bewertung der Anwendbarkeit der entwickelten IT-Systeme, des konkreten Nutzens und der Kostenwirksamkeit der Anwendungen mit transformativen Auswirkungen liegen: Blockchain und Methoden des Machine Learning werden hierbei bewertet.

Österreich ist im Bereich „Doing Business Abroad“ involviert und pilotiert die vollautomatisierte Registrierung im USP von europäischen Unternehmen aus den Niederlanden, Rumänien und Schweden um. Dabei wird sowohl auf die Implementierung der eIDAS-Identifikation von natürlichen und juristischen Personen fokussiert, und zudem das Once-Only-Prinzip für die Nutzung in den Partnerländern verfügbarer Daten umgesetzt.

11:00
Auswertung der Fallstudien im Studiengang "Digitales Verwaltungsmanagement" DVM als Snapshot des Standes der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung
PRESENTER: Antje Dietrich

ABSTRACT. Ein wichtiger didaktischer Baustein des neuen Studiengangs DVM (Digitales Verwaltungsmanagement) an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl sind Fallstudien, die von den Studierenden jedes Semester in den Ausbildungskommunen durchgeführt werden. In diesem Beitrag wird eine Auswertung der bisherigen Fallstudien vorgenommen und anhand verschiedener Kriterien bewertet. Motivation ist, dass empirische Daten zum Entwicklungsstand der Digitalisierung in der Kommunalverwaltung in Baden-Württemberg derzeit noch rar sind und somit die Betrachtung der vielfältigen Fallstudien, die von den Studierenden bisher durchgeführt worden sind, eine erste Übersicht für eine aktuelle Ist-Analyse des Digitalisierungsgrad bietet. Zur Darstellung der konzeptionellen Kontextes der Fallstudien im DVM haben die Studierenden unter Anleitung eines Filmemachers in einem Imagefilm erklärt. Auch verschiedene Beispiele konkreter Fallstudien wurden filmerisch ausgewertet.

11:30
ZUR EGOVERNMENT-GESETZ-UMSETZUNG IM LAND BERLIN (Praxisbeitrag)

ABSTRACT. Das E-Government-Gesetz Berlin trifft im Abschnitt 3 - IKT-Steuerung - Regelungen zur IKT-Steuerung des Landes. So werden bestimmte Aufgaben der Staatssekretärin für IKT und einer Organisationseinheit IKT-Steuerung sowie dem IT-Dienstleister des Landes zugeordnet. Im Zusammenhang mit der Umsetzung entstand auch ein neues Rollenkonzept für Beschäftigte mit Aufgaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Für dessen Entwicklung wurde auf eine im Auftrag des IT-Planungsrat entwickelte Studie zurückgegriffen. Die von der Studie antizipierten Vorteile konnten erreicht werden: Das Ergebnis ist geeignet, erforderliche Kompetenzen von Rollenträgern mit IKT-Aufgaben leicht zu identifizieren und unterstützt damit Einstellungen und Fortbildungen, die aufgrund der abgeleiteten Methodik sowohl rollenspezifisch, wie auch kompetenzorientiert und dann rollenübergreifend geplant werden können.

10:30-12:00 Session 3D: Recht DIGITAL I
10:30
RECHT DIGITAL: KREIS ODER PFEIL? 50 Jahre Rechtsinformatik – 25 Jahre IRIS – und wie weiter?

ABSTRACT. Der interdisziplinäre Ansatz der Rechtsinformatik ist 50 Jahre alt. Mit Verästelungen in das Informationsrecht hat die Digitalisierung die normative Ordnung zwischenzeitlich durchdrungen. Regeln sind z.T. auch als technischer Code, der bestimmte Vorgänge automatisch ablaufen lässt, vorhanden. Parallel dazu nimmt die Künstliche Intelligenz ursprüngliche Konzepte der Rechtsinformatik auf, mit dem Ziel, ein konfliktfrei funktionierendes automatisiertes Regelungssystem zu verwirklichen. Diese Entwicklungen zwingen das Recht dazu, die gesellschaftliche Steuerungsaufgabe neu zu überdenken.

11:00
A Theory of Law as Code

ABSTRACT. This paper discusses the relatively new idea of "law as code" against the background of the venerable tradition of representation of legal system in terms of a normative system expressed as a set of logical formulae. We first recall the discussions concerning the requirements of consistency and completeness of (legal) normative systems and the problems concerning the openness of legal systems, consisting in, but not limited to, the phenomenon of open texture characteristic for natural language predicates. Second, we discuss the interpretive layer of the law and the consequences thereof for the possibility of representation of legal information through the logical normative systems modelling. In the second part of the paper, taking into account the limitations of the above mentioned approach, we discuss a theory of a legal regulation designed and implemented as a computer program. We indicate what problems need to be resolved in order for such a program to become applicable to the practice of life. We relax the traditional humane constraints concerning the scope of the regulation, the volume of the legal text and its searchability. We also define the iterative process of incremental development of such a computer program and discuss the potential consequences of its implementation.

11:30
WEB ACCESSIBILITY AND WHAT LAW SHOULD LOOK LIKE IN OPEN DATA STORES

ABSTRACT. On our journey towards the Digital Network Society, we have seen the focus of legal regulation shift a number of times. As a society, we have had to make our position clear on various access rights, the processing of personal data, and for example intellectual property rights. Yet this has meant that for some time now we have overlooked the question of how we are to deal with digital information in its more technical con-text. One solution to the range of problems involved here was the 2016 Web Accessibility Directive. In my presentation, I will take a brief look at what official legal sources should look like in data stores if we are to meet the standard of accessibility for legal information required in the constitutional state. Legal literacy is far too valuable a pursuit for its fate to lie in haphazard national and international efforts. Too often designers of data stores do not remember the important role of official legal texts

14:00-15:30 Session 4A: Data Goverance, Privacy & Datenschutz II
14:00
BIG DATA ANALYTICS UND ART 11 DSGVO
PRESENTER: Jakob Zanol

ABSTRACT. Trotz der steigenden Bedeutung personenbezogener Daten in einer datengetriebenen Wirtschaft gibt es auch zahlreiche Bestrebungen, deren Verarbeitung datenschutzfreundlich und datenminimierend zu gestalten – nicht zuletzt, um den Anforderungen der DSGVO nachzukommen. Dennoch führt die weite Auslegung des „Personenbezuges“ i.S.d. Art. 4 Z. 1 DSGVO dazu, dass viele der gesetzten Maßnahmen (z.B. k-anonymity) nicht immer echte Anonymisierung von Daten (Beseitigung des Personenbezuges) erreichen. Dieser Aufsatz zeigt auf, warum diese Maßnahmen dennoch (mit Blick auf Art. 11 DSGVO) wesentliche Erleichterungen für Verantwortliche im Bereich Big-Data-Analytics bringen können.

14:30
Datenschutzrechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Trainingsdaten für KI-Systeme
PRESENTER: Lena Leffer

ABSTRACT. Der Beitrag setzt sich mit den datenschutzrechtlichen Problemstellungen beim Einsatz von Trainingsdaten für KI-Systeme auseinander – insbesondere mit den Anforderungen an eine Anonymisierung der Trainingsdaten und der Erforderlichkeit einer Rechtsgrundlage für eine solche Anonymisierung. Besondere datenschutzrechtliche Herausforderungen ergeben sich zudem bei der Verwendung von Bestandsdaten, die im Rahmen einer Zweckänderung verwendet werden sollen. Schließlich wird diskutiert, inwieweit die Anforderungen an die Anonymisierung dynamisch sind, das heißt die Änderung des Stands der Technik eine Anpassung der Anonymisierung erforderlich macht.

15:00
Mit Gesundheitsdaten in die Cloud: Anforderungen an die Datensicherheit post "Schrems II"

ABSTRACT. Aus der DSGVO, dem GTelG 2012 und dem ÄrzteG 1998 ergeben sich strenge Vorgaben an die Datensicherheit von Gesundheitsdaten, insbesondere bei der Auslagerung der Verarbeitung "in die Cloud". Daraus resultieren spezifische Anforderungen an die technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, welche vom Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter zu treffen sind. Der Vortrag geht unter anderem auf die erforderliche Verschlüsselung von Patientendaten unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses für ergänzende Maßnahmen bei Datenübermittlungen in Drittstaaten ein.

14:00-15:30 Session 4B: Rechtsinformation II
14:00
Laufende Textanalysen zur Qualitätssteigerung Juristischer Fachinformation

ABSTRACT. Der stetig wachsende Informationsumfang im Recht macht es für Fachinformationsanbieter:innen unbedingt erforderlich ihren Kund:innen - Benutzer:innen wie Autor:innen - alle verfügbaren Werkzeuge zu bieten um qualitativ hochwertigen Fach-Content zur Verfügung stellen zu können. Laufende, fachspezifische und ausdifferenzierte Analysen der elektronisch vorliegenden Texte und ihrer Nutzung sind ein essentieller Bestandteil des beschriebenen Qualitätssteigerung-Werkzeugkastens. Der Vortrag gibt einen Überblick über die diesbezüglichen Aktivitäten bei LexisNexis Österreich, diskutiert Erfahrungen, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven.

14:30
Relevanzgewichtung von Verweisen

ABSTRACT. Verweise sind typische Strukturelemente juristischer Dokumente. In Rechtsinformationssystemen werden sie nach Relevanz gefiltert als Metadaten Dokumenten zugeordnet und als Suchkriterien verwendet. Sollen semantische Modelle über Verweise und die sich dadurch ergebenden Zusammenhänge zwischen Rechtsdokumenten automatisiert erzeugt werden, dann ist eine Gewichtung der Verweise nach Relevanz notwendig. Einfache Gewichtungsalgorithmen wie eine undifferenzierte Summenbildung reichen dafür nicht aus. In diesem Artikel werden an Hand von konkreten Daten einige Grundprobleme der Entwicklung von Algorithmen zur Relevanzgewichtung dargestellt.

15:00
Generalisierung von formelhaften Textbestandteilen in juristischen Korpora: Einsatz- und Entwicklungspotential
PRESENTER: Frieda Josi

ABSTRACT. Generalisierte Rechtsdokumente, bei denen für die individuellen Ausprägungen eines Vertrages die Positionen im Text bekannt sind, können eingesetzt werden, um erstens das Genehmigungsverfahren von Neuverträgen automatisiert zu unterstützen und zweitens als Vertragsgenerator neue Rechtsdokumente vorausgewählt zur Verfügung zu stellen. In diesem Beitrag wird, mithilfe von bekannten juristischen Texten gezeigt, wie formelhafte Textabschnitte identifiziert und häufige individuelle Ausprägungen klassifiziert werden können, um als Musterabschnitte eingesetzt zu werden. Es werden Einsatzbereiche vorgestellt und vorhandenes Potential für Legal Tech-Anwendungen aufgezeigt.

14:00-15:30 Session 4C: E-Government & E-Democracy II
14:00
Sensibilisierungsmaßnahmen: CYDS Cybersicherheit, Datenschutz und Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung

ABSTRACT. Im Studierenden Projekt CYDS werden derzeit an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl Vorgehensweisen zusammen mit Studierenden für den Umgang mit Cybersicherheit, Datenschutz und Informationssicherheit entwickelt. Ziele ist zum einen die eigene Hochschule vor aktuellen Bedrohungen von außen und auch von innen zu schützen. Ein weiteres Ziel soll allerdings auch sein, dass die Absolventen dieses erlernte Wissen mit zu den zukünftigen Arbeitsstellen in der öffentlichen Verwaltung mitnehmen und dort als Multiplikatoren dienen. In diesem Beitrag werden exemplarische Beispiele für Vorgehensweisen im Studierenden Projekt CYDS vorgestellt. Der Schwerpunkt der Beispiele liegt dabei auf der derzeitigen Planung und Durchführung einer Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagne für die Mitarbeiter und Dozenten an der Hochschule Kehl. Unterstützend wird der Ist-Zustand erfasst, es werden die entsprechenden Maßnahmen durchgeführt werden und eine neue Analyse durchgeführt werden, um die Durchdringung der Kampagne zu prüfen.

14:30
MOOC Open Government im Rahmen des eGov-Campus
PRESENTER: Katja Gollasch

ABSTRACT. Der eGov-Campus bietet Bildungsangebote auf Hochschulniveau rund um das Thema E-Government und Verwaltungsinformatik. Das The Open Government Institute (TOGI) der ZeppelinUniversität beteiligt sich am eGov-Campus, indem es einen Massive Open Online Course (MOOC) zum Themenfeld „Open Government“ konzipierte und diesen seit dem 11. Oktober 2021 über den eGov-Campus als Selbstlernkurs zur Verfügung stellt. Der Beitrag dient dazu, die Zielsetzung sowie die Phasen der Konzeption und der Umsetzung des MOOC Open Government vorzustellen. Ebenso werden die Nutzungsmöglichkeiten durch weitere Universitäten erläutert und Handlungsempfehlungen zur Gestaltung eines MOOC gegeben.

15:00
DIGITALISIERUNG DER LEHRE AM BEISPIEL VON RECHT UND VERWALTUNG
PRESENTER: Andreas Rebmann

ABSTRACT. Die Corona-Pandemie hat zur Folge, dass sich der Alltag für Studierende und Dozierende grundlegend ändert und neue Herausforderungen digitaler Lehre auftreten. Neue Konzepte mussten und müssen weiterhin entwickelt und weiterentwickelt werden, um dem entgegenzuwirken. Ziel ist dabei neben der Schaffung eines größtmöglichen Lernerfolgs zudem der zukünftige Einsatz digitaler Lehre auch in Normalzeiten. Anregungen für die rechtswissenschaftliche Lehre ergeben sich aus den Beiträgen zum Preis für innovatives eLearning und im Bereich der Verwaltung aus dem Projekt eGov-Campus.

14:00-15:30 Session 4D: Robotik & Künstliche Intelligenz I
14:00
Ehealth as a result of AI, a “Pandora box” for privacy?

ABSTRACT. In a growing, worldwide increase of aging population and a fundamental lack of suitable medical personal Ehealth can be a considerable help to support the flaws in care and medical support. Ehealth is considered to be the next step in medical industry and medical communication on every level, from lifestyle advice to surgery and communication of medical data between professionals as well as between patients or governmental health authorities. In this next step of the health industry the use of AI will speed up the pace of all those applications. Massive amounts of data can be analyzed for diagnosis of diseases and ways to cure them but AI also can be used to profile certain groups within the population to qualify them for cheaper or more expensive health insurance or even could result in expelling people from necessary care. Also it could be possible that choices and decisions for treatment between patients will be based on the outcome of AI analysis where the necessary human factor will not be present, resulting in doubtful ethical results. Also the combination of AI in robotics for medical assistance and treatment, although considered useful, can create doubts about the de-humanization and the required attention for meaningful human control. AI will certainly increase the efficiency in healthcare but is that the most important aspect of healthcare? In this respect it will be necessary to look into the ethical and legal acceptability of AI in the health discipline, considering the requirements of privacy, ethics and the protection of sensitive data as regulated in the GDPR

14:30
Legal implications of the ethical perspective of Artificial Intelligence
PRESENTER: Poliana Dequêch

ABSTRACT. The use of Artificial Intelligence is growing and also the concern with ethical issues. One of them is related to decisions previously programmed and established by a human being, as the AI still has not been able to make decisions arising from its own cognition. The need to analyze this reality through an ethical perspective is critical importance, in particular regarding the legal implications, in view of being a scenario of near regulatory absence. The main problem is in relation to the moral dilemmas faced by ethical AI designers. Adopting any of the ethical currents has its good side and its bad side. The present work aims delimit the scope of the concepts of Artificial Intelligence, ethics and morals; analyze the utilitarian moral current and deontology, establishing the cause/effect relationship of its adoption; investigate concrete situations of decision-making by Artificial Intelligence and its consequences; analyze the possible legal implications of the ethical perspective in Artificial intelligence. The method adopted is the systemic one, proposed by Maturana and Varela. The development of the research leads to taking into account the need to define a theoretical-methodological context in order to to find the appropriate methods and techniques for analyzing the problem proposed.

15:00
What is AI ? - A tentative Approach on the Proposal of an AI Regulation
PRESENTER: Jakob Zanol

ABSTRACT. Artificial intelligence has become an integral part of our everyday life and is seen as a key technology for solving the major societal challenges (e.g.: Sustainable Development Goals) in the future. The accumulation of incidents (e.g.: profiling, machine learning bias, ...) and problems to understand complex artificial intelligences led the EU Commission to develop a proposal for the regulation of AI and high-risk AI. In this paper, we aim to highlight the technical challenges related to the proposed text, drawing on recent developments in the field of AI as well as to approaching the question: what is AI?

14:00-15:30 Session 4E: Recht DIGITAL II
14:00
Technische Giganten und ethische Zwerge? Die Verantwortung internationaler Konzerne im globalen Kommunikationsraum

ABSTRACT. Ein zentrales Thema digitaler Vernetzung ist die Frage der Meinungsbildung im globalen Kommunikationsraum. Die grundrechtlichen Garantien der Meinungsäußerungs- und der Informationsfreiheit bilden dabei zentrale Säulen für den Umgang mit Gedanken. Für ein demokratisches und friedliches Zusammenleben sind Debatte und Diskurs unumgänglich. Internationalen Technologieunternehmen und Meta Platforms kommt eine herausragende Stellung im Feld der Meinungsbildung zu, da diese Unternehmen eben auch das Regelwerk für Kommunikation festlegen. Die Whistle-Blowerin Frances Haugen hat mit der Offenlegung interner und strategischer Informationen über Facebook die ethische Verantwortung technischer Giganten bei der globalen Meinungsbildung sichtbar gemacht. Der Vortrag setzt sich mit der Frage auseinander, welche Regulierungsverantwortung dabei den Gesetzgebern zukommt und welche ethischen Fragen in Bezug auf die Würde des Menschen gestellt werden müssen.

14:30
Deplatforming im Rechtsvergleich

ABSTRACT. Wer entscheidet, nach welchen Bedingungen, Inhalte auf Plattformen gelöscht werden dürfen? Dürften Plattformen (wie in Ungarn und Polen geplant) nur noch illegale Inhalte entfernen, würde das eine genaue rechtliche Überprüfung und Einordnung von illegalen und legalen Inhalten durch Plattformen erfordern, wobei in der Praxis wohl eine hohe Fehleranfälligkeit erwartbar wäre. Darüber hinaus wäre wohl auch zu erwarten, dass User*innen sich von Plattformen zurückziehen, weil die Stimmung auf den Plattformen von zu vielen zwar legalen, aber trotzdem eher unangenehmen Inhalten („lawful-but-awful content“) beeinflusst werden würde. Der Digital Services Act (DSA) sieht in Artikel 20 DSA für bestimmte Fälle ein verpflichtendes Deplatforming vor:„Online-Plattformen setzen die Erbringung ihrer Dienste für Nutzer, die häufig und offensichtlich illegale Inhalte bereitstellen, für einen angemessenen Zeitraum nach vorheriger Warnung aus.“ Wie schaut es aber mit User*innen aus, die nicht illegale, sondern nur nach Hausrecht verbotene Inhalte bereitstellen? Unter welchen Bedingungen dürfen diese gesperrt/deplatformt/downgerankt werden? Der BGH hat 2021 gewisse Regeln aufgestellt, nach denen zumindest eine ex-post-Information bei Sperrung und eine ex-ante-Information bei Account-Löschung stattzufinden hat. Aber was bedeutet das in der Praxis? Der Beitrag wird dies im deutsch-österreichischen Rechtsvergleich aufarbeiten.

15:00
Building the Economic Model of Platform Liability: Towards the Assumptions

ABSTRACT. Platform liability represents a contemporary issue that has been recently tackled also in the EU. However, lawmakers still struggle with the perspective shift in online distribution from one-to-many model towards the many-to-many infrastructure where multitude of parties and interests play key role. Goal of this contribution is to introduce ongoing research into platform liability from the perspective of economic analysis of law. Author shall tackle the difficulties and fundamental issues of platform liability and isolate factors determinant to building an economic model of platform liability.

14:00-15:30 Session 4F: E-Procurement I
14:00
Vergabe-Compliance: Die neue Pflicht für mehr Transparenz und Sicherheit in der öffentlichen Vergabe

ABSTRACT. Das Bundesvergabegesetz (BVergG 2018) sieht unter dem Titel „Vermeidung von Interessenkonflikten“ erstmals die gesetzliche Verpflichtung für öffentliche Auftraggeber zur Einrichtung einer internen Vergabe-Compliance vor. So hat gemäß § 26 BVergG 2018 „der öffentliche Auftraggeber […] geeignete Maßnahmen zur wirksamen Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von sich bei der Durchführung von Vergabeverfahren ergebenden Interessenkonflikten“ zu ergreifen.

Insbesondere in Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung des öffentlichen Beschaffungswesens (das gesamte Beschaffungsvolumen in Österreich beträgt jährlich rund 61,7 Mrd EUR bzw 18 % des BIP), wird deutlich, dass die gesetzliche Sicherstellung eines ökonomisch effizienten und transparenten Einsatzes öffentlicher Mittel realpolitisch erforderlich ist.

Alle öffentlichen Auftraggeber (ausgegliederte Rechtsträger, Bund, Länder, Gemeinden etc) unterliegen daher nunmehr der gesetzlichen Pflicht, intern und proaktiv eine umfassende Vergabe-Compliance umzusetzen. Die grundsätzliche Verpflichtung in § 26 BVergG 2018 regelt die Vergabe-Compliance jedoch nicht abschließend. Eine revisionsfeste und rechtskonforme Ausrichtung geht weiter und fußt auf den 3 Säulen „Grundlagen“, „Kernpflichten“ und Sonderpflichten“.

 

Under the title "Avoidance of Conflicts of Interest", the BVergG 2018 for the first time provides for a legal obligation for public contracting authorities to establish internal procurement compliance. Thus, according to § 26 BVergG 2018, "the contracting authority [...] shall take appropriate measures to effectively prevent, detect and remedy conflicts of interest arising during the performance of award procedures".

Particularly in view of the economic importance of public procurement (the total procurement volume in Austria amounts to around EUR 61.7 billion annually, or 18% of GDP), it is clear that the legal safeguarding of an economically efficient and transparent use of public funds is necessary in terms of realpolitik.

All contracting authorities (outsourced legal entities, federal government, provinces, municipalities, etc.) are therefore now subject to the legal obligation to implement comprehensive procurement compliance internally and proactively. However, the basic obligation in § 26 BVergG 2018 does not conclusively regulate procurement compliance. An audit-proof and legally compliant orientation goes further and is based on the 3 pillars "fundamentals", "core obligations" and special obligations".

14:30
Produktneutrale Ausscheibungen und die Freiheit der Systemwahl im Vergaberecht

ABSTRACT. Bei IT-Ausschreibungen kommt den technische Anforderungen - insbesondere, inwieweit diese die ausschreibungskonformen Lösungen auf bestimmte Systeme oder sogar Produkte einschränken - entscheidende Bedeutung zu. Die vergaberechtliche Judikatur fordert produktneutrale Ausschreibungen, anerkennt aber auch die Freiheit des öffentlichen Auftraggebers, eine Systemwahl zu treffen. Die Formulierung der technischen Anforderungen wird dabei oft zum Balanceakt zwischen der Einhaltung der vergaberechtlichen Vorgaben, der Berücksichtigung technischer Erfordernisse und der Sicherstellung eines effektiven Wettbewerbs. Mein Beitrag umreißt die vergaberechtlichen Vorgaben und Lösungsansätze.

15:00
Innovative IT-Beschaffung: Von der Innovationspartnerschaft bis hin zu agilen IT-Vergütungsmodellen

ABSTRACT. Übersicht über innovative Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) sowie neue und agile IT-Vertragsmodelle für eine zielgerichtete und kooperative Projektrealisierung im Rahmen einer Allianz.

Welche Vor- und Nachteile sind bei der Umsetzung agiler SCRUM Projekte zu beachten und wie kann man mit Hilfe der SCRUM Methode bewährte IT-Vertrags- und Vergütungsmodelle (zeit-)gerecht modernisieren (IT-Allianzvertrag).

 

Overview of innovative procedures according to the BVergG 2018 as well as new and agile IT contract models for a targeted and cooperative project realization within an alliance.

What are the advantages and disadvantages to be considered when implementing agile SCRUM projects and how can proven IT contract and remuneration models be modernized in a (time-)fair manner with the help of the SCRUM method (IT alliance contract).

16:00-17:30 Session 5A: Data Governance, Privacy & Datenschutz III
16:00
Ethische und datenschutzrechtliche Aspekte von Learning Analytics – Der Weg von „Legal Compliance“ zu Vertrauen

ABSTRACT. Learning Analytics (LA) ist ein aufstrebendes Wissenschaftsfeld, das sich auf „die Messung, Sammlung, Analyse und Zurverfügungstellung von Daten über Lernende und ihre Kontexte zum Zwecke des Verständnisses und der Optimierung des Lernens und der Umgebungen, in denen es stattfindet“ bezieht. Da es sich bei nahezu sämtlichen Daten, die im Rahmen von LA erhoben oder generiert werden, um höchstpersönliche Informationen der Studierenden handelt, müssen beim Einsatz von LA und ganz besonders schon im Vorfeld bei Design, Entwicklung und Umsetzung von LA Werkzeugen neben ethischen Aspekten insbesondere datenschutzrechtliche Erwägungen umfassend berücksichtigt werden. Wie über eine ohnehin vorausgesetzte „Legal Compliance“ hinaus, Vertrauen in LA-Werkzeuge anhand der Implementierung von rechtlichen und ethischen Werten erzeugt werden kann, soll dieser Beitrag aufzeigen.

16:30
Datenaustausch durch Datentreuhänder. Die Bedeutung der Datentaxonomie

ABSTRACT. Die für Big-Data-Anwendungen erwünschte Austausch von Datenbeständen und die Nutzung, insbesondere für Forschung und Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz, steht vor erhelblichen Herausforderungen, nicht zuletzt rechtlicher Art. So sind Aspekte des Datenschutzes, der Rechte an Daten, Datenqualität und Verantwortlichkeit für Richtigkeit von Informationen oder Voreingenommenheit (bias) in Daten für das maschinelle Lernen in den Blick zu nehmen. Als eine Lösung für die Nutzung von Datenbeständen durch Dritte wird derzeit das Konzept der Datentreuhand entwickelt und in Forschungsprojekten erprobt. Als Bespiel für die Entwicklung einer uneigennützigen Datentreuhand kann hier das Projekt EuroDaT – European Data Trustee genannt werden. Als ein zentraler Baustein für das Management einer gemeinsamen Nutzung von Datenbeständen gilt die Datentaxonomie in Bezug auf rechtliche Aspekte von Daten. Eine solche Datentaxonomie sollte in der Lage sein, die rechtlichen Verhältnisse und etwaige Risiken von Daten und Datenbeständen zu klassifizieren und so zu beschreiben, dass etwaige Einschränkungen in der Nutzung von Daten rechtssicher erkannt und adressiert werden können. Der Beitrag stellt das Konzept einer Datentreuhand zur Ermöglichung der gemeinsamen Datennutzung für Forschung und Entwicklung dar und untersucht grundlegende konzeptionelle Aspekte einer juristischen Datentaxonomie.

17:00
Code im Lichte des Vertragsrechts – Einsatz von Smart Contracts zur Automatisierung von Rechtsbeziehungen der Industrie 4.0

ABSTRACT. Die Digitalisierung bedingt tiefgreifenden Wandel der Wertschöpfungsketten. Technologische Megatrends wie Softwareagenten, Blockchain, Smart Contracts, Internet of Things und KI prägen die Netzwerke der Industrie 4.0. Der Beitrag untersucht die Möglichkeiten, mittels Smart Contracts Leistungsbeziehungen und Erfüllungshandlungen zu automatisieren. Zu diesem Zweck entwickelte und eingesetzte Smart Contracts können dabei entweder „on-chain“ in dezentralisierten Netzwerken wie beispielsweise Blockchain oder „off-chain“ ausgeführt werden. Die Entscheidung für die Verwendung spezifischer Technologien und das Design der Gesamtarchitektur muss dabei zum einen den besonderen Belangen der Vertragsparteien Rechnung tragen. Zum anderen muss die Umsetzung technisch und rechtlich valide erfolgen. Die Umsetzung der schuldrechtlichen Anforderungen an die Erbringung von Leistungen wirft Vorfragen hinsichtlich der rechtlichen Qualifikation des Programmcodes auf. Der Beitrag untersucht das Verhältnis von natürlichsprachlichem Vertragstext und Programmlogik in formaler Computersprache. Ferner wird erörtert, inwiefern AGB-rechtliche Klauselverbote beim Design und der Verwendung von Smart Contracts zu beachten sind.

16:00-17:30 Session 5B: Rechtsinformation III
16:00
Legal Text Analytics - Open-Source GitHub Repository

ABSTRACT. The AI & Law community needs to invest more efforts to open-source strategies by sharing datasets, methods, and algorithms.

I will emphasize this on the successful example of https://github.com/Liquid-Legal-Institute/Legal-Text-Analytics with more than 10 non-profit contributor, over 300 GitHub stars, and 10-30 visitors every day.

16:30
Legal Information Retrieval: Evaluation of Legal Experts

ABSTRACT. In the presented study, the author applies two methods – the document similarity method doc2vec and citation network analysis – to the dataset of Czech Supreme Court decisions. Both of these methods are used for the court decision retrieval. The document similarity method doc2vec can detect semantically similar court decisions in a dataset to an in-hand court decision. The citation analysis can recognize important decisions in a dataset of domain specific Supreme Court decisions. The author presents the evaluation results of the human evaluation experiment, which consists of a group of 26 legal experts, who are Czech lawyers, judges and assistants, and who are asked to decide on the accuracy of the retrieved court decisions.

16:00-17:30 Session 5C: E-Government & E-Democracy II - Wahlen
16:00
ICT in Elections: Neue Guidelines des Europarates

ABSTRACT. Folgt.

16:30
Wahlen - ein Bereich zunehmender Digitalisierung

ABSTRACT. Wird nachgebracht.

16:00-17:30 Session 5D: Robotik & Künstliche Intelligenz II
Chair:
16:00
Der zukünftige Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der deutschen Finanzverwaltung - Entscheidungsunterstützung im Rahmen der hybriden Fallbearbeitung

ABSTRACT. Mit dem vorliegenden Beitrag werden die sich durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz eröffnenden Möglichkeiten und Herausforderungen für die deutsche Finanzverwaltung aufgezeigt sowie die zu berücksichtigenden Besonderheiten der Verwaltungstätigkeit im Vergleich zu privaten Unternehmen herausgearbeitet. Dabei liegt der anwendungsbezogene Schwerpunkt auf eingehenden Erläuterungen zu dem Anwendungsbereich Entscheidungsunterstützung im Rahmen der hybriden steuerlichen Fallbearbeitung. Ein Ausblick zu potenziellen zukünftigen Entwicklungen komplettiert die Darstellung.

16:30
KI-Systeme in der öffentlichen Verwaltung und Justiz – Ein Blick auf den KI-Verordnungsvorschlag im Kontext aktueller Diskurse

ABSTRACT. KI-Systeme versprechen eine Automatisierung immer komplexerer kognitiver Aufgaben. Obgleich die Automatisierung in der öffentlichen Verwaltung und Justiz per se kein neues Phänomen ist, entstehen insbesondere mit dem Einsatz nicht deterministischer (lernender) KI-Systeme, die mehr oder weniger unvorhersehbare und nicht nachvollziehbare Entscheidungen (Outputs) liefern (Stichwort „Black-Box“), neuartige rechtliche Herausforderungen. Es werden Problemfelder und Regulierungsstrategien skizziert und im Kontext dieses Diskurses beleuchtet, inwieweit der KI-Verordnungsvorschlag der EU-Kommission hier einen Beitrag leistet.

17:00
Künstliche Intelligenz entmystifiziert: technische und datenschutzrechtliche Grundprinzipien bei der Entwicklung von KI-Systemen

ABSTRACT. Die industrielle Revolution führte zu einer sukzessiven Übernahme von menschlichen Arbeiten durch Maschinen. Ähnliches Potenzial wird auch der Digitalisierung zugeschrieben. Wir sehen nun zum ersten Mal, dass nicht bloß mechanische, sondern auch geistige Arbeit, die bis dato dem Menschen vorbehalten war, von sog "intelligenten" Maschinen übernommen wird. Dies gilt in besonderem Maße für den Einsatz von selbstlernenden, eigenständig handelnden Systemen, die Daten en masse verarbeiten und durch automatisierte Entscheidungen in die Freiheiten und Rechte von betroffenen Nutzern eingreifen. In diesem Zusammenhang gilt aber: Nicht alles was technisch möglich bzw wirtschaftlich gewünscht wird, ist rechtlich auch zulässig. Der vorliegende Beitrag soll die grund- und datenschutzrechtlichen Grenzen bei der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) im weiteren Sinn aufzeigen, um eine gesunde, dem Menschen dienliche Nutzung dieser Technologie zu fördern.

16:00-17:30 Session 5E: Rechtstheorie I
16:00
On the preconditions of rationality

ABSTRACT. In the field of legal argumentation theory, rational justification is probably the most important part, and yet it is not fully understood by scholars even today. In several publication the author has presented already presented her theory on this, but has not discussed all the preconditions. In the present contribution this will be handed in – at least in a short version. Thus, aspects of epistemology and linguistic theory are dis-cussed, as well as what the author calls the ‘LBA theorem’ (from ‘The Least Bad Alter-native’), which relies on the law of noncontradiction and describes a criterion for when exactly an assertion is rationally justified.

16:30
Questioning the Issue of Interpretation Priority (Law as System of Principles and Rules)

ABSTRACT. The central contentual characteristic of the legal principle is that it is a value measure directing the definition (creation) of legal rules as to their contents, the understanding of the rules, and the manner of their application. In relation to legal rules, the fundamental difference between the two categories is that the principles are operationalised and applied via legal rules. Legal principles live through the rules, which are the reasons for decisions in concrete cases. A new case can be resolved by a new operationalisation of legal principles or by analogous application of precedents if in their essential elements the new cases correspond to cases that have already been decided. The task of legal argumentation is to give the ground and the direction where one must go. If such direction is not available, one gets lost in the woods.

17:00
New Normative Standards in the Digital Context
PRESENTER: Vytautas Čyras

ABSTRACT. In the movement of law from textual media to digital media, the importance of text-driven law is changing. A new morality is emerging. It brings an opportunity for moral norms to influence the law. The structure of the state will also change, as algorithm-controlled government differs from the previous personally-designed state powers. The law is affected: first, as to its interpretation, which results in legal acts being influenced by non-legal standards, and, second, as the new norms take effect. The new standards affect electronic virtuality, from which the law has previously kept away.

16:00-17:30 Session 5F: E-Procurement II !Aufgrund von Krankheitsfällen Ausfall von Vorträgen!
Chair:
16:00
Nachhaltige Zuschlagskriterien und gerichtlich einklagbarer Klimaschutz

ABSTRACT. Revised abstract 3dez21:

Seit dem "Shell-Urteil" (BG Den Haag 25.5.2021, C/09/571932/HA ZA 19-379) ist der gerichtlich einklagbare Klimaschutz grundgelegt.

Dazu stellt sich die vergaberechtliche Frage, ob und wie der Auftraggeber dazu verpflichtet werden kann, nachhaltige Zuschlagskriterien in seine Ausschreibung aufzunehmen. Dazu werden in einem ersten Schritt mögliche und brauchbare nachhaltige Kriterien mit dem Schwerpunkt Klimaschutz destilliert und danach eine Umsetzungsverpflichtung diskutiert, die mangels ausreichender bestehender Rechtslage lediglich de lege ferenda Verpflichtungen für den Auftraggeber vorsehen können.

Das nationale Vergaberecht sieht bspw in § 91 BVergG ein "horizontales Bestbieterprinzip" vor, wonach bei besonderen Dienstleistungsbeschaffungen Qualitätskriterien (wie etwa auch solche zur Nachhaltigkeit) verpflichtend vorgesehen werden können. Es wird daher diskutiert inwieweit diese Bestimmung zur Umsetzung nachhaltiger Zuschlagskriterien brauchbar ist. Wie die EB 69 BlgNR 26. GP: zu § 91 (Inhalt der Ausschreibungsunterlagen) ausführen, kann das horizontale Bestbieterprinzip andererseits nur mit den Ausschreibungsunterlagen angefochten werden, da der Auftraggeber „die gewählten qualitätsbezogenen Aspekte in den Ausschreibungsunterlagen (…) zu bezeichnen“ hat. Dies scheint ein brauchbarer Lösungsansatz auch für Einführung nachhaltiger Kriterien zu sein.

Gerade der Einsatz elektronischer Beschaffungsformen und die Notwendigkeit elektronischer Angebotsverfahren bedingt die Verwendung komplexer Vergabeverfahren und Vergabeplattformen, dies wird bei der Analyse möglicher Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt und der Status quo analysiert, wie Plattformen wie zB ANKÖ die Verwendung nachhaltiger Zuschlagskriterien überhaupt unterstützen. ---- Seit dem "Shell-Urteil" (BG Den Haag 25.5.2021, C/09/571932/HA ZA 19-379) ist der gerichtlich einklagbare Klimaschutz grundgelegt.

Dazu stellt sich die vergaberechtliche Frage, ob und wie der Auftraggeber dazu verpflichtet werden kann, nachhaltige Zuschlagskriterien in seine Ausschreibung aufzunehmen. Dazu werden in einem ersten Schritt mögliche und brauchbare nachhaltige Kriterien mit dem Schwerpunkt Klimaschutz destilliert und danach eine Umsetzungsverpflichtung diskutiert, die mangels ausreichender bestehender Rechtslage lediglich de lege ferenda Verpflichtungen für den Auftraggeber vorsehen können.

Das nationale Vergaberecht sieht bspw in § 91 BVergG ein "horizontales Bestbieterprinzip" vor, wonach bei besonderen Dienstleistungsbeschaffungen Qualitätskriterien (wie etwa auch solche zur Nachhaltigkeit) verpflichtend vorgesehen werden können. Es wird daher diskutiert inwieweit diese Bestimmung zur Umsetzung nachhaltiger Zuschlagskriterien brauchbar ist. Wie die EB 69 BlgNR 26. GP: zu § 91 (Inhalt der Ausschreibungsunterlagen) ausführen, kann das horizontale Bestbieterprinzip andererseits nur mit den Ausschreibungsunterlagen angefochten werden, da der Auftraggeber „die gewählten qualitätsbezogenen Aspekte in den Ausschreibungsunterlagen (…) zu bezeichnen“ hat. Dies scheint ein brauchbarer Lösungsansatz auch für Einführung nachhaltiger Kriterien zu sein.

16:30
Ökologische Beschaffung und digitale Vergabewelt

ABSTRACT. Es soll in das Generalthema RECHT DIGITAL und damit in dem Bereich elektronischer Vergabe ein äußerst brisantes, aktuelles vergaberechtliches Thema eingeflochten werden, das der Nachhaltigkeit in Form ökologischer Beschaffung. Dafür werden die Grundlagen ökologischer Beschaffung, die umwelt-und klimaorientierte Beschaffung und einzelne Leistungsbereiche analysiert, in denen nachhaltige Kriterien für Eignung, Auswahl und Zuschlag besonders effizient sein können.

Mit nachhaltiger Beschaffung soll die Einhaltung von ökologischen Anforderungen im Vergabeverfahren gewährleistet werden. Die ökologische Beschaffung umfasst dabei die Ortung und Einführung wesentlicher Kriterien im Vergabeverfahren, die die Abläufe und Durchsetzung von Nachhaltigkeitsstandards der zu beschaffenden Leistungen garantieren.

Dazu werden die unionsrechtlichen und nationalen Vergaberegelungen zur ökologischen Beschaffung mit denen der elektronischen Vergabe verknüpft und analysiert, welche vergaberechtlichen Verfahren und welche besonderen Bestimmungen zur Gewährleistung nachhaltiger Mindeststandards erforderlich oder besonders brauchbar sind.

18:00-19:30 Session 6: LexisNexis Best Paper Award & Eingeladener Vortrag II (Abend): Kurzpräsentation der Vorträge; Information über das Resultat des Public Voting durch Felix Schmautzer; Eingeladener Vortrag - abschließend: Verlautbarung der Gewinner.
18:00
Legal visualization as a method of legal science
PRESENTER: Vytautas Čyras

ABSTRACT. Für die Rechtsvisualisierung hat mit dem Entstehen der Rechtslogik und der Rechtsinformatik eine neue Phase begonnen. Es gab zwar schon früher Rechtsvisualisierungen, etwa die Bilderhandschriften zum Sachsenspiegel, doch die Betonung formal konzipierter Notationen findet erst seit etwa 1970 in größerem Umfang statt. Durch die Rechtsinformatik (als Bindestrichwissenschaft und dennoch auch als Teil der Rechtswissenschaft verstanden) können die Rechtsinhalte formal strukturiert werden, was für AI-Anwendungen eine leistungsfähigere Ausgangsbasis ist. Andererseits wirkt sich die Rechtsinformatik auf die bisher traditionell textuelle Rechtswissenschaft im Sinne eines syntaktischen Paradigmenwechsels auf der Metaebene aus. Im Wege der Digital Humanities, der Human Digitalities und der Formel „Code is Law“ wird Einfluss auf die Gesellschaft genommen.

Das ursprüngliche Gewohnheitsrecht war durch Handlungen, Gesten, Sprechakte und Symbole bestimmt. Im positiven Recht der Hochkulturen kommen die Rechtstexte hin zu, als Gesetz ebenso wie als juristische Bearbeitungen. Das ist im Wesentlichen bis heute so geblieben. Die nunmehr aufkommende Rechtsvisualisierung bringt, wie gesagt, einen Syntaxwechsel mit sich und ist in der Lage, einerseits ein erweitertes Verständnis für die abstrakten Strukturen des Rechts zu erzeugen. Andererseits bilden die formalen Visualisierungen eine Brücke zur logischen Strukturierung der rechtlichen Semantik, was wiederum die Voraussetzung für die Anwendung der Maschinenkultur im Recht ist. Um dies effektiv zu gestalten, sind freilich die Anforderungen des multisensorischen Rechts (C. R. Brunschwig) zu beachten.

Der Weg zum methodischen Paradigmenwechsel führt über die Abstraktion, deren Ergebnisse in der Folge situativ angewendet werden können. Zunächst wird man von den situativen Erscheinungsformen (Image) ausgehen, doch in der professionellen Sicht sind es die Strukturen (universalia in re), die weiterführend sind. Schließlich ist es das kategoriale Denken, welches den Zugang zum Abstrakten gewährt. Dabei wird man von mehreren affinen Mustern, auch des Kategorialen, ausgehen können. Von hier eröffnet sich auch ein weiterer Zugang zur Rechtsinformatik, zum rechtlichen Thesaurus (Erich Schweighofer, Projekt LOIS) ebenso wie zu den Legal Ontologies.

Eine normative Strukturierung von Situationen findet ebenso im Alltag statt wie auch in den virtuellen Welten, wenngleich auch mit teils unterschiedlichen Regeln. Augmented und Virtual Reality stellt einen Synthesebereich dar. In sämtlichen situativen Bereichen kommt der Metamodellierung ein besonderer methodischer Stellenwert zu. Top down Lernen kann in diesen virtuellen Bereichen mit dem bottom up Lernen in einer bisher unbekannten Weise integriert werden.

22:30-23:30 Session 7: CodeX - IRI§22 Joint Session (13:30-14:30 Palo Alto, PT)
22:30
E-Justice in Germany

ABSTRACT. Talk only, slides and abstract may follow.

23:00
E-Justice in Europe and Austria

ABSTRACT. CodeX/IRI§22 Session Austrian E-Justice is very well known for its excellent combination of innovation and pragmatic approach, including the interests of many stakeholders, in particular those of the judges. More than 30 years of experience have provided a framework for constant testing of new ideas with the aim of a tool for the whole justice system. Within the EU, E-Justice is a major topic of mutual co-operation. This contribution will present the status but also the latest developments in view of use of AI tools in the justice system. The view is that of the technology provider of the Austrian Justice system - the Federal Computing Centre of the Republic Austria.

23:30
E-Justice in Europe and Austria - the view of a solicitor

ABSTRACT. CodeX/IRI§22 Session Austrian E-Justice is very well known for its excellent combination of innovation and pragmatic approach, including the interests of many stakeholders, in particular those of the judges. More than 30 years of experience have provided a framework for constant testing of new ideas with the aim of a tool for the whole justice system. Within the EU, E-Justice is a major topic of mutual co-operation. This contribution will present the status but also the latest developments in view of use of AI tools in the justice system. The view is that of a head of a major law firm in Vienna - Benn-Ibler.