BERLIN2015: DIE VERSPRECHUNGEN DES RECHTS DRITTER KONGRESS DER DEUTSCHSPRACHIGEN RECHTSSOZIOLOGIE-VEREINIGUNGEN, 9.-11. SEPTEMBER 2015, HUMBOLDT-UNIVERSITäT ZU BERLIN
PROGRAM

Days: Wednesday, September 9th Thursday, September 10th Friday, September 11th

Wednesday, September 9th

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11:30-13:00 Session 1A: Asyl und Menschenrechte – Versprechungen im Spannungsfeld zwischen universellen Rechten und nationalen Interessen

Track "General Papers". Organisiert von Andrea Fritsche and Julia Dahlvik.

In Hinblick auf die Realisierung des universellen Charakters der Menschenrechte spielt das Institut Asyl eine zentrale Rolle: Hat ein Herkunftsstaat seine menschenrechtlichen Schutz- und Gewährungspflichten verletzt, ist eine uneingeschränkte Gültigkeit bzw. Realisierung der Menschenrechte nur möglich, wenn ein Drittstaat die Ausfallshaftung für die Garantie der Menschenrechte übernimmt. Die Prinzipientrias der Universalität, Interdependenz und Unteilbarkeit der Menschenrechte, deren Begründung aus der Menschenwürde sowie immer weitreichendere rechtlich verbindliche Dokumente (wie die GFK, EMRK oder GRC) machen die Menschenrechte für Nicht-Bürger*innen, allen voran Flüchtlinge, Asylsuchende oder Illegalisierte, zur Versprechung schlechthin. Trotz Leitsätzen wie „Gleiche Rechte für Alle“ und „Alle Menschenrechte für Alle“, wie sie auf der Weltmenschenrechtskonferenz 1993 in Wien formuliert wurden, trans- oder postnationalen Wirklichkeiten, kosmopolitischen Idealen und einer voranschreitenden „Entkoppelung von Grenzen und Territorium“ (Buckel 2013), bleibt der Nationalstaat mit seinem Rechtssystem schlussendlich zentraler Akteur in der tatsächlichen Zuerkennung von Rechten für Nicht-Bürger*innen.

Der Widerspruch zwischen der Souveränität des Nationalstaats und dem universellen Geltungsanspruch der Menschenrechte, der bereits von Hannah Arendt thematisiert und von Benhabib als „konstitutive[s] Dilemma freiheitlicher Demokratien“ benannt wird, wird besonders dann greifbar, wenn es um die Gewährung von Rechten an Nicht-Bürger*innen geht. Antworten auf das Spannungsverhältnis zwischen universellen Rechten und nationalen Interessen finden sich auf der einen Seite über einen verstärkten Appell an ein universelles Menschsein und daraus abgeleitete Rechte, v.a. von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen, Flüchtlings- und Migrant*innenbewegungen aber auch im Kontext einer menschenrechtlich gerahmten politischen Rhetorik; auf der anderen Seite wird – u.a. mit Bezug auf die notwendige Interessensabwägung aufgrund des relativen Charakters der Menschenrechte – eine ausdifferenzierte Spezialgesetzgebung etabliert, die je nach Flüchtlings*- oder Migrant*innenkategorie stratifizierte Rechte zuerkennt.

In diesem Kontext stellt sich die Session die Frage, was die Versprechungen der Menschenrechte angesichts der sich verändernden Rolle des Nationalstaats für Flüchtlinge und Asylsuchende konkret bedeuten (können). Einerseits soll der Frage nachgegangen werden, wie angesichts der aktuellen Bedingungen Menschenrechte eingeklagt bzw. Forderungen nach Menschenrechten gestellt werden (können) und wie der Umgang mit derartigen Forderungen in der asylrechtlichen Praxis ausschaut. Andererseits soll anhand konkreter Beispiele aus transdisziplinärer Perspektive der Weg menschenrechtlicher Versprechungen nachgezeichnet und in diesem Zusammenhang gefragt werden, wie sich das Spannungsverhältnis zwischen universellen Rechten und nationalen Interessen in konkreten Bereichen mit Flüchtlingen bzw. Asylsuchende manifestiert.

Location: Seminarraum 1.608, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 6. OG
11:30
Was ein Asylantrag verspricht… – ein interdisziplinärer Blick auf Bedeutungen des Menschenrechtskonzepts für Asylsuchende ( abstract )
11:45
Welche Relevanz hat das Menschenrecht im alltäglichen administrativen Entscheiden über Asyl? ( abstract )
12:00
Das Recht auf Information und Partizipation unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender auf dem Weg zu ihrem Recht auf Asyl ( abstract )
12:15
Ein Recht auf Arbeit für Schutzsuchende in Österreich? ( abstract )
11:30-13:00 Session 1B: Recht, Strafe und Journalismus
Location: Seminarraum 1.404, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
11:30
Paradoxien des Sexualstrafrechts. Zur Revision des Prostitutionsgesetzes ( abstract )
11:45
Feministische Narrative, Glaubwürdigkeit und der Strafprozess ( abstract )
12:00
Kontrolle ist gut, Ressource ist besser? Was sich der Investigativ-Journalismus von sich und vom Recht verspricht ( abstract )
11:30-13:00 Session 1C: Soziale Ungleichheit und Konstitutionalisierung: konzeptuelle Debatten

Track "Soziale Ungleichheit". Organisiert von Sergio Costa und Kolja Möller.

Location: Seminarraum 1.308, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 3. OG
11:30
Gegen Gleichheit - mit Yanis Varoufakis ( abstract )
11:45
Die Globale Konstitutionalisierung der Menschenrechte: Überwindung persistenter Ungerechtigkeiten oder Verrechtlichung tradierter Asymmetrien? ( abstract )
12:00
Das gebrochene Versprechen der Verfassung: kollektive Selbstbestimmung in Zeiten transnationaler Verteilungskonflikte ( abstract )
11:30-13:00 Session 1D: Reichweite und Grenzen von Transitional Justice Prozessen: Utopie der Moral oder Kalkül der Macht?

Track "Transitional Justice". Organisiert von Fatima Kastner.

Zu den zentralen Versprechen von Transitional Justice für Postkonfliktgesellschaften nach Krieg, Gewalt und systematischer Repression gehören Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Versöhnung. In der Session werden Reichweite und Grenzen der Aufarbeitung massiver Gewaltverbrechen durch Transitional Justice Mechanismen diskutiert. Diese können von internationalen und hybriden Strafgerichtshöfen, über Wahrheits- und Versöhnungskommissionen bis hin zu traditionellen Formen der Unrechtsbewältigung reichen. Inwieweit diese unterschiedlichen Unrechtsbewältigungsmechanismen makrokriminellen Unrechts jeweils zur Aufarbeitung vergangener Menschenrechtsverletzungen, der Friedenskonsolidierung, dem Wiederaufbau politischer und rechtlicher Institutionen wie auch zur Prävention weiterer systematischer Gewaltverbrechen in Übergangsgesellschaften beitragen können wird kritisch beleuchtet. Zudem diskutieren die Beiträge aus rechtspolitischer, gendertheoretischer und rechtssoziologischer Perspektive die Herstellung von Akzeptanz als Problem von Strafgerichtsverfahren, Geschlechtergerechtigkeit und die lokale Politisierung universaler Normen im Kontext von Transitional Justice Prozessen.

Location: Seminarraum 1.502, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 5. OG
11:30
Akzeptanzbeschaffung als Problem von Strafgerichtsverfahren im Kontext von Transitional Justice ( abstract )
11:45
Geschlechtergerechtigkeit in Transitionsgesellschaften: (Ambivalente) Versprechen des Völkerstrafrechts ( abstract )
12:00
Lokale Politisierung universaler Normen: Zur Emergenz eines globalen Rechtsregimes von Transitional Justice in der Weltgesellschaft ( abstract )
11:30-13:00 Session 1E: Abstammung und Elternschaft im Umbruch

Track "Lebensformen und Identitäten". Organisiert von Michelle Cottier und Elisabeth Holzleithner.

Location: Seminarraum 1.601, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 6. OG
11:30
boys will be boys: Männlichkeit - Vaterschaft - Recht ( abstract )
11:45
Verfassungsrechtliche Rahmung und Realbereich der Ansprüche auf Kenntnis der Abstammung ( abstract )
12:00
Leihmutterschaft in Indien. Kontext, Diskurs und Praxis: Ein Werkstattbericht ( abstract )
12:15
Kindheit, Elternschaft, Familie – Herausforderungen durch die Fortpflanzungsmedizin ( abstract )
11:30-13:00 Session 1F: Verrechtlichung, „Subkultur“ und moderne Geschichte von Vermittlungen im Streit (in Deutschland und Österreich)

Track "Vermittlung im Konflikt". Organisiert von Alfons Bora, Justus Heck und Fritz Jost.

Location: Seminarraum 1.405, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
11:30
Vom Richten zum Schlichten – juristische Entscheidungssysteme im Umbruch? Außergerichtliche Konfliktlösung in Deutschland im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert ( abstract )
11:45
Generalisierung alternativer Streitbeilegungsformen ( abstract )
12:00
Vermittlung im Konflikt - Chance oder Einschränkung für eine dauerhafte Streitbeilegung? ( abstract )
11:30-13:00 Session 1G: Roundtable: Disziplin-übergreifende Verfassungsgerichtsforschung­

Track "Recht, Expertenherrschaft, Demokratie". Organisiert von Christian Boulanger, Michael Wrase und Sascha Kneip.

Der Roundtable widmet anhand konkreter Forschungsthemen der Frage, welche methodischen und theoretischen Ansätze sich für ein Forschungsprogramm zur vergleichenden Verfassungsgerichtsbarkeit eignen, das für Rechtswissenschaft und Sozialwissenschaften in ähnlicher Weise anschlussfähig ist. Der Roundtable wird von 4 10-minütigen Impulsreferaten eröffnet und lädt alle an der derzeitigen Debatte interessierten ein, mitzudiskutieren.

Location: Seminarraum 1.406, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
11:30
Von Vetospielern, Deutungsmächtigen, Hütern und Ersatzgesetzgeberinnen: Kritische Anmerkungen zu gegenwärtigen Ansätzen in Politikwissenschaft und Rechtswissenschaft ( abstract )
11:45
Die Unterscheidung zwischen Politik und Recht als Gegenstand disziplinären Glaubens ( abstract )
12:00
Interesse oder Rechtskonsistenz? Wie lässt sich die Spruchpraxis von Verfassungsgerichten erklären? ( abstract )
12:15
Nationale Verfassungsgerichte im europäischen Integrationsprozess – inter- und innerdisziplinäre Trennlinien in Politik- und Rechtswissenschaft ( abstract )
11:30-13:00 Session 1H: Entwicklung durch faireres Steuerrecht?

Track "Recht und Entwicklung". Organisiert von Johanna Mugler.

Globale Initiativen, welche eine verstärkte Mobilisierung nationaler eigener Ressourcen zur Finanzierung von Entwicklung in Ländern des globalen Südens betonen, haben seit dem Monterrey Consensus in 2002 stark zugenommen. Steuerpolitik und Steuerrecht sind primär etwas national geprägtes und ausgehandeltes. Das Recht zur Finanzierung der Staatsausgaben Steuern zu erheben steht jedem Staat zur Ausübung seiner Souveränität zu. Wenn es aber um die Besteuerung von transnationalen Finanz- und Handelsaktivitäten geht dann müssen Nationalstaaten ihre Steuerpolitik und ihr Steuerrecht international koordinieren und mit anderen Staaten kooperieren. In diesem Panel möchten wir uns mit den derzeitigen Veränderungen im internationalen Steuerrecht beschäftigen. Es wird zunehmend von verschiedenen Seiten als „unfair“ und „nachteilig“ für die Entwicklung der Länder des globalen Südens bezeichnet, da es das nationale Recht Steuern zu erheben einschränkt und damit oft mit Steuereinbußen verbunden ist. Insbesondere interessieren wir uns für sozial- und rechtswissenschaftliche Beiträge, welche die unterschiedlichen Visionen von Steuergerechtigkeit, welche derzeit in Bezug auf die Normen und Prinzipien des internationalen Steuerrechts diskutiert werden näher beleuchten. Oder Beiträge, welche die nationalen, internationalen Akteure und Institutionen, welche an der Produktion dieser Normen und Regeln beteiligt sind, in den Blick nehmen und deren wirtschaftliche, sozio-politische und institutionellen Rahmenbedingungen reflektieren. Erwünscht sind ebenso Beiträge, welche die Entstehung und Aushandlung der Steuerpolitik und des Steuerrechts von konkreten Ländern des globalen Südens erforschen und hier insbesondere einen Fokus auf die Aushandlung von internationalen Steuerabkommen dieser Länder legen.

Location: Seminarraum 1.501, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 5. OG
11:30
„What the hell is a fairer corporate tax law?“ Eine Ethnographie der Aushandlung von Steuerfairness innerhalb der G20 OECD BEPS Initiative. ( abstract )
11:45
Verteilungsmassstäbe im Internationalen Steuerrecht ( abstract )
12:00
Steuerliche Autonomie für Entwicklungsländer – gerecht und effizient? ( abstract )
12:15
Kommentar zur Session: "Entwicklung durch faireres Steuerrecht?" ( abstract )
13:00-14:30Mittagspause
14:30-16:00 Session 2A: Dreierlei Arten ein Versprechen zu brechen: fragmentierende Rechtsautonomie, ent-differenzierende Moralisierung oder integrative Übersetzungsverhältnisse

Track "General Papers". Organisiert von Linda Nell und Joachim Renn.

Das klassische Versprechen des Rechts auf die normative Integration ganzer Gesellschaften einzustehen, kann auf dreierlei Weisen gebrochen werden: 1) funktionale Differenzierung kann so gelesen werden, dass die Autonomie des Rechtssystems nur um den Preis der Fragmentierung eines Systems, das den Bezug zur normativen Integration abgestreift hat, zu haben ist. 2) In Gegenrichtung machen kompakte Verbindungen zwischen kollektiver Moral und rechtlicher Konfliktregulationen die Selbstständigkeit des Rechts abhängig von einer problematischen Homogenisierung rechtsexterner, normativer Horizonte bzw. lebensweltlicher Grundlagen. Im ersten Fall erscheint das Versprechen des Rechts auf normative Integrationsleistung durch die Bedingungen funktionaler Autonomie gebrochen, im zweiten Fall bricht das Recht das Versprechen auf moralische Legitimität erzwungen durch die Heterogenität sozialer Kontexte, die ironischerweise für die Ausdifferenzierung aber konstitutiv sein könnte. In beiden Fällen entspricht die Enttäuschung normativer Erwartungen auf eine konventionelle Weise dem Brechen eines Versprechens und zwar als das unglückliche Ergebnis unliebsamer Sachzwänge. Daraus aber, dass das in komplexen Lagen das Recht mit Notwendigkeit übersetzt werden muss, folgt, 3) dass das Brechen eines Versprechens (gewissermaßen der Verheißungen der Aufklärung) auch einen ganz anderen Sinn haben kann: „Übersetzung“ bedeutet, dass Sprecher im Übergang zu ausdifferenzierten Sprachen sich versprechen müssen, sobald sie glauben, die Sprache des einen Kontextes innerhalb eines anderen sprechen zu können. Recht, das zur Anwendung gebracht werden soll, kann Wirkungen, Implementationen, und Funktionserfüllung nur durch einen Bedeutungsbruch hindurch erreichen. Das heißt z.B. Übersetzung impliziert, dass scheinbar gleiche Sätze (juridische Regeln) in gegeneinander ausdifferenzierten Kontexten radikal differente Bedeutungen annehmen. Darum sind die starken Erwartungen an das Recht zum Brechen eines „Versprechens“ verurteilt, das in der Tat gebrochen werden muss – allerdings eher im Sinne der bedeutungsbrechenden Übersetzung eines Versprechers. Was heißt es, wenn man mit der Systemtheorie das Problem der normativen Integration der Gesellschaft durch das Recht hinter sich lässt, aber die normative Frage nicht zu den Akten legt, sondern als ein Übersetzungsproblem auffasst und damit die normative Intuition der Erwartungen an das Recht bewahrt und transformiert? Mit Blick auf die moderne Gesellschaft verliert das Recht offensichtlich seine klassische Funktion der allseits legitimen „Konfliktbeilegung“. Das Recht kann keine mögliche, beste Lösung im Sinne aller liefern – und soll es auch gar nicht. Das Recht kann deshalb (ebenso wenig wie die Politik oder die Religion) nicht mehr das Ganze repräsentieren und steuern und also auch nicht die normative Integration der Gesellschaft in Regie nehmen. Damit geht die rechtsinterne Normativität bei der Übersetzung des Rechts aber nicht vollständig verloren: Ausdifferenzierung bedeutet nicht Fragmentierung, sondern Etablierung von Sinngrenzen, über die hinweg übersetzt werden muss, sodass die normative Integration der Gesellschaft sich auf die Ebene einer Integration zweiter Ordnung verschiebt, das heißt, der Integration zwischen rechtlicher und rechtsexterner Integration. Die Dimension der normativen Geltung zieht sich dabei nicht auf die Seite des Rechtssystems zurück, sondern teilt sich selbst in differenzierte Formen normativer Erwartungsstabilisierung, zwischen denen wieder auf eine normativ relevante Art übersetzt werden muss. Das Panel widmet sich der Frage nach dem Verhältnis zwischen hochgradig ausdifferenziertem Rechtssystem und gesellschaftlicher (normativer) Integration im Lichte aktueller Differenzierungstheorien mit besonderem Akzent auf die Übersetzungsproblematik.

Location: Seminarraum 1.608, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 6. OG
14:30
Zur Problematik von Rechtsversprechen in differenzierten Gesellschaften ( abstract )
14:45
Uneinlösbares Versprechen des Familienrechts in Marokko ( abstract )
15:00
Sonderfall Preußen und die latenten Funktionen gebrochener Versprechen: zur Übersetzung zwischen Recht und Politik ( abstract )
15:15
Zur normativen Wiederaufladung des funktional differenzierten Rechts durch Übersetzung: wann wäre das Versprechen auf eine implizite normative Binnenstruktur des Weltrechts haltbar? ( abstract )
14:30-16:00 Session 2B: Compliance und Whistleblowing - Neue Formen sozialer Kontrolle im Unternehmen

Track "Wirtschaftskriminalität". Organisiert von Tobias Singelnstein, Jens Puschke und Lars Ostermeier.

Die strafrechtliche Kontrolle wirtschaftlicher Betätigung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Zunehmend werden jedoch auch die Defizite des Strafrechts als Mittel zur Lenkung wirtschaftlicher Prozesse kritisch thematisiert. Hieraus entwickelt sich ein rasanter Aufstieg außerhalb des Strafrechts stehender, aber eng mit ihm verbundener neuer Formen sozialer Kontrolle in Unternehmen. Compliance und Whistleblowing werden nunmehr als Standardkonzeptionen in größere Unternehmen implementiert. Eine vermeintliche Win-Win-Situation für Unternehmen und staatliche Kontrollinstanzen, um Wirtschaftskriminalität zu reduzieren. In dem Panel werden diese Kontrollmittel hinterfragt. Compliance-Programme sind zwar einerseits geprägt durch eine Entformalisierung und eine Privatisierung des Rechts, andererseits führen sie jedoch auch zu einer Ausdehnung der strafrechtlichen Sozialkontrolle.

Location: Seminarraum 1.404, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
14:30
Whistleblowing in Unternehmen ( abstract )
14:45
Scheiternde Rechtsnormbildung im Rahmen von Compliance-Kontrolle ( abstract )
15:00
Kommentar ( abstract )
14:30-16:00 Session 2C: Sozialrecht, Solidarität, soziale Ungleichheit

Track "Soziale Ungleichheit". Organisiert von Sergio Costa und Kolja Möller.

Location: Seminarraum 1.308, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 3. OG
14:30
Versprechungen des Rechts zur Beseitigung der Kinderarmut, Konterkarierungen durch die Rechtsanwendung ( abstract )
14:45
The Human Right to a Decent Social Minimum: A Legal Way of Social Inequality Alleviation? ( abstract )
15:00
Erwerbslosenrechte und kollektive Akteure im Sozialstaat ( abstract )
15:15
Europäer in Deutschland: Ermessenserwägungen zu Menschenwürde und europäischer Solidarität ( abstract )
14:30-16:00 Session 2D: Recht - Geschlecht - Kollektivität. Prozesse der Normierung, Kategorisierung und Solidarisierung

Track "General Papers". Organisiert von Beate Binder and Eva Kocher.

In diesem Panel wollen wir ein interdisziplinäres Forschungsvorhaben zur Diskussion stellen, in dem wir unter anderem analysieren und fragen: Wie strukturieren Recht und Geschlecht soziale Kollektive? Wie sind Prozesse der Kollektivierung und Konzepte von Kollektivität durch Recht und Geschlecht geprägt? In welchen Weisen verschränken sich dabei rechtliche Dimensionen mit geschlechtsbezogenen Aspekten? Und wie stellen sich aktuelle gesellschaftliche Konflikte dar, wenn ein vertieftes Verständnis normierter und vergeschlechtlichter Kollektivierungsprozesse zugrunde gelegt wird? Mit diesen Leitfragen verfolgt die geplante interdisziplinäre Forschungsgruppe von Rechtswissenschaftler_innen, Europäischen Ethnolog_innen und Soziolog_innen das Ziel, die Schnittstellen von Recht als soziokulturellem Diskurs- und Handlungszusammenhang und von Geschlecht bzw. Gender als wirkmächtiger sozialer Norm und Strukturkategorie zu fokussieren. Damit soll ein theoretischer Mehrwert sowohl für die Rechtsforschung als auch für die Geschlechterforschung erzielt werden. Wir möchten in dem Panel unseren Ansatz sowie einige der Teilprojekte präsentieren und diskutieren.

Chair:
Location: Seminarraum 1.502, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 5. OG
14:30
Recht kollektiv denken. Forschungsfragen ( abstract )
14:45
Knotenpunkt Kollektiv. Geschlecht, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität als soziale Gruppe(n) im europäischen Asylrecht ( abstract )
15:00
Selbstermächtigung und Rechtsmobilisierung. Zum Entstehen von Kollektivität in Konflikten der vergeschlechtlichten Erwerbsarbeit ( abstract )
15:15
Mobilisierung von Recht durch/als Kollektivierung? Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrecht als institutionelle und politische Praxis. Kulturanthropologische Fallstudien ( abstract )
14:30-16:00 Session 2E: Kindschaftsrecht zwischen Biologisierung und der Anerkennung pluraler und sozialer Elternschaft – wenn gelebte Elternschaft und ‚law in the books‘ auseinanderdriften

Track "Lebensformen und Identitäten". Organisiert von Kirsten Scheiwe.

Das Kindschaftsrecht enthält (sich wandelnde) Annahmen darüber, was Kinder brauchen und was für Heranwachsende, Eltern sowie für die Gesellschaft normal, notwendig und ‚gut‘ sei. Eine Funktion des Rechts ist die schnelle Zuordnung des Kindes zu Eltern und Verwandtschaft mit den entsprechenden Rechten und Pflichten; es geht darum, die Übernahme von Unterhalts- und Sorgepflichten und die alltäglichen Versorgung und Erziehung von Kindern zu gewährleisten. Dabei können die rechtliche Zuordnung dieser Aufgaben und die tatsächliche Praxis durch Personen, die sich im Alltag darum kümmern (auch wenn sie nicht rechtliche, sondern soziale Eltern sind) auseinanderfallen. Rechtliche Zuordnungen durch das Kindschaftsrecht verändern sich mit dem gesellschaftlichen Wandel, nehmen ihn vorweg, gestalten oder ignorieren ihn. Die Zuordnung von elterlichem Status und Rechte und Pflichten der Ausübung elterlicher Sorge werden vom Gesetzgeber oder oder der Rechtsprechung argumentativ legitimiert oder apodiktisch gesetzt, zum Teil mit, zum Teil ohne Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse und empirischer Forschungsergebnisse anderer Disziplinen. Das Panel beschäftigt sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen der Rechtsregelung und den häufig davon abweichenden faktischen Sorgeverhältnissen. Die Grundannahme, dass die biologischen Eltern auch die rechtlichen Eltern des Kindes sein sollten, trägt wesentlich dazu bei diese Spannung zu verschärfen. Die geltenden Sorgerechtsregelungen verstärken die Problematik noch, denn sie gehen davon aus, dass Kinder idealerweise zwei Eltern haben müssten, aber auch nicht mehr als zwei Eltern haben dürfen. Die Vorträge im Panel setzen sich mit den biologistischen Grundannahmen der Rechtsregelung und mit der Frage auseinander, ob und wie ein Kindschaftsrecht geschaffen werden kann, das mit den faktischen Sorge- und Erziehungsverhältnissen stärker übereinstimmt.

Location: Seminarraum 1.601, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 6. OG
14:30
Segmentierung und Multiplikation der Elternschaft und Kindschaft: ein Dilemma für die Rechtsregelung? ( abstract )
14:45
Brauchen Kinder immer (nur) zwei Eltern? Forschungsergebnisse in Psychologie und Soziologie und ihre Bedeutung für das Kindschaftsrecht ( abstract )
15:00
Andere Länder, andere Sitten? Mehr als zwei Eltern und die Anerkennung von ‚parental responsibility‘ für soziale Eltern im englischen Recht ( abstract )
15:15
Die Kluft zwischen Kindschaftsrecht und Sorgeverhalten - ist sie problematisch oder nicht (und warum?)? ( abstract )
14:30-16:00 Session 2F: Vermittlung vor chinesischen Gerichten und in anderen Organisationen

Track "Vermittlung im Konflikt". Organisiert von Alfons Bora, Justus Heck und Fritz Jost.

Location: Seminarraum 1.405, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
14:30
Mediation und prozessuale Streitentscheidung in China ( abstract )
14:45
Why Chinese Trial Judges Opt for Mediation ( abstract )
15:00
Mediation in Organisationen – Die Reparatur von Kontaktsystemen ( abstract )
14:30-16:00 Session 2G: Verfassungsgerichte und andere non-majoritarian institutions I: Theoretische und konzeptionelle Perspektiven
Location: Seminarraum 1.406, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
14:30
Systembildung und Internationale Schiedsgerichte: Mögliche Legitimationsketten? ( abstract )
14:45
Ein Beitrag zur begrifflichen Neupositionierung von non-majoritarian institutions und deren Anwendung am Beispiel des Neuen Lateinamerikanischen Konstitutionalismus ( abstract )
15:00
Koordination und Kontrolle: Die Funktionen der Verfassungsgerichtsbarkeit ( abstract )
15:15
Kommentar ( abstract )
14:30-16:00 Session 2H: Entwicklungszusammenarbeit und Rechtsstaatsförderung

Track "Recht und Entwicklung". Organisiert von Philipp Dann, Michael Riegner, Julia Eckert, Christian Boulanger

Location: Seminarraum 1.501, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 5. OG
14:30
Immer weiter Richtung Rechtsstaat? Justizielle Entwicklungszusammenarbeit am Beispiel des Kosovo ( abstract )
14:45
Eine Intervention - Postkoloniale Perspektiven auf den Entwicklungs- bis hin zum Global Governance-Diskurs im Kontext des Rechts ( abstract )
15:00
Rule of Law, Access to Justice und Legal Empowerment of the Poor: Zum Inklusionsdefizit neoinstitutionalistischer rechtsbasierter Entwicklungspolitiken aus praxistheoretischer Perspektive ( abstract )
15:15
Kommentar ( abstract )
16:00-16:30Kaffeepause
16:30-18:00 Session 3A: Perspektiven der Soziologie der Verfassung

Track "General Papers". Organisiert von Matthias Mahlmann.

Das Thema wird aus unterschiedlichen Perspektiven und Schwerpunkten, aber gemeinsamen Erkenntnisinteressen beleuchtet. Zu folgenden Themen soll diskutiert werden:

- Internetverfassung

- Verfassung der Biopolitik

- Verfassung grundrechtlich gebundener Demokratie

Location: Seminarraum 1.608, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 6. OG
16:30
Die (Rechts-)Verfassung der biomedizinischen Forschung ( abstract )
16:45
Regulation durch Recht – Regulation durch Technologie: Verfassungsdenken im Internet ( abstract )
17:00
Perspektiven und Probleme der Verfassungssoziologie ( abstract )
16:30-18:00 Session 3B: Transnationale Wirtschaftskriminalität und die Versprechungen des Strafrechts

Track "Wirtschaftskriminalität". Organisiert von Tobias Singelnstein, Jens Puschke und Lars Ostermeier.

Das vornehmlich national geprägte Strafrecht steht vor dem Hintergrund global agierender Wirtschaftsunternehmen zunehmend unter Druck, sich auch der transnationalen Wirtschaftskriminalität anzunehmen. Wirtschaftliche Verflechtung über die Grenzen der Nationalstaaten hinaus erhöhen die Komplexität der Abläufe und können nicht-gesetzeskonformes Verhalten begünstigen und Kontrolle erschweren. Das Panel wird anhand der Bereiche Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität im Lebensmittelbereich sowie Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen die mit dem Strafrecht verbundenen Erwartungen und ihre Umsetzung analysieren. Dabei stellt sich die Frage, ob das (Straf-)Recht globale Wirtschaftsstrukturen überhaupt erfassen kann und inwieweit Kontrollansprüche, Opferinteressen und rechtsstaatliche Prinzipien auch bei der Verfolgung transnationaler Wirtschaftskriminalität hinreichend berücksichtigt werden können.

Location: Seminarraum 1.404, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
16:30
Kann (Straf-)recht globale Wirtschaftsstrukturen erfassen? Erfahrungen in der Vertretung von Betroffeneninteressen in transnationalen Strafverfahren gegen Unternehmen wegen Menschenrechtsverletzungen ( abstract )
16:45
Wirtschaftskriminalität im Lebensmittelbereich - Globalisierung, Recht und Kontrolle am Beispiel belasteter Futtermittel ( abstract )
17:00
Die Versprechungen des Strafrechts am Beispiel der Geldwäschegesetzgebung ( abstract )
16:30-18:00 Session 3D: Urheberrecht, Technologie und künstlerische Produktion

Track "General Papers". Organisiert von Henrike Maier, Holger Schwetter und Georg Fischer.

Das Panel möchte die Versprechungen des Urheberrechts in den Blick nehmen und die Wechselwirkungen von Urheberrecht, technologischen Innovationen und künstlerischen Praktiken genauer beleuchten. Für ein solches Unterfangen bietet es sich an, sozialwissenschaftlich-empirische und rechtswissenschaftliche Forschung zusammen zu bringen und aus der jeweiligen Perspektive zur Diskussion aufzufordern. Die Vorträge sollen sich dabei an Bereichen künstlerischer Produktion orientieren, in denen urheberrechtliche Verwicklungen und ihre Auswirkungen auf kreatives Schaffen sichtbar werden.

Das Urheberrecht enthält vielfältige Versprechungen für verschiedene Akteure (Urheber, Verwerter, Nutzer). Durch die permanente Entwicklung neuer Kultur- und Produktionstechniken steht es zugleich unter beständigem Reformdruck. Für die wissenschaftliche Auseinandersetzung ist es produktiv, das Urheberrecht als historisch gewachsenes und sozial ausgehandeltes Regelsystem zu verstehen, das mannigfaltige Interessen, Wünsche und Befürchtungen widerspiegelt (vgl. Dommann 2014). Aus dieser Perspektive können einzelne technologische Innovationen, künstlerische Praktiken, kulturelle Entwicklungen und wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeiten beispielhaft in den Blick genommen werden.

Um die Wechselwirkungen zwischen Technologie, künstlerischen Praktiken und den Versprechungen des Urheberrechts genauer zu betrachten, bieten sich Musik und Film als Untersuchungsfelder an. Ihre Produktion, Distribution, Vermarktung und Verwertung berühren viele Regelungen des Urheberrechts und sind darüber hinaus seit einigen Jahren mit neuen Praktiken verbunden, die geltendes Recht herausfordern und vielfältige Debatten in den Wirtschafts-, Sozial- und Kulturwissenschaften anstoßen. So sind beispielsweise künstlerische Versionierungs- und Verweisungspraktiken wie Remixes, Coverversionen, Parodien oder Zitate in Youtube-Videos oder Popmusik gang und gäbe (vgl. Döhl/Wöhrer 2014), befinden sich teilweise aber in komplizierten urheberrechtlichen Gefilden oder sind gar ganz verboten (vgl. Djordjevic/Dobusch 2014). Die Praxis der illegalen Weitergabe von Musik- und Filmdateien wird mit Konzepten einer Kultur oder auch Ökonomie des Teilens verbunden und in lizenzrechtliche Werkzeuge wie Creative Commons überführt. Daneben scheinen sich neue, technisch gestützte Systeme zur Rechteklärung und Abrechnung künstlerischer Werke zu etablieren, die bestimmte urheberrechtliche Probleme erleichtern und "Versprechungen" erfüllen können oder aber neue Probleme produzieren (vgl. Tushnet 2014).

Für eine interdisziplinäre Diskussion sind dabei u. a. folgende Fragen interessant:

- Was genau sind die Versprechungen des Urheberrechts und welche Interessen werden durch sie - implizit oder explizit - abgedeckt? Welche Rolle spielt der Ausgleich der einzelnen Interessen und in welcher Weise wird dies erreicht?

- In welcher Weise wirken sich die Versprechungen des Urheberrechts auf die Produktion, Distribution und Rezeption von künstlerischen Werken aus?

- Welche Rolle spielen technologische Entwicklungen für die Versprechungen des Urheberrechts? Inwieweit verändern sie die Rechtsdurchsetzung? Können sie den angestrebten Interessenausgleich im Urheberrecht beeinflussen?

Chair:
Location: Seminarraum 1.502, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 5. OG
16:30
Urheberrecht und Technik am Beispiel von Hosting-Plattformen ( abstract )
16:45
Jenseits des Urheberrechts: Zur Figur des Produzenten am Beispiel des Mashup-Genres ( abstract )
17:00
Musik, Verwertung, Gesellschaft - Digitale Musikproduktion zwischen Remix, Rechteklärung und referentieller Kreativität ( abstract )
17:15
Vom pragmatischen Umgang unabhängiger Musiker mit dem Urheberrecht ( abstract )
16:30-18:00 Session 3E: Roundtable: Geschlechterleben zwischen Anerkennung und Erwartung

Track "Lebensformen und Identitäten". Organisiert von Elisabeth Holzleithner and Laura Adamietz.

Die Session befasst sich mit der Frage nach einer angemessenen Fassung der Kategorie Geschlecht im Rechtsdiskurs - unabhängig von biologischen Festlegungen. Geplant ist ein moderiertes Gespräch der beiden Protagonistinnen - Laura Adamietz und Elisabeth Holzleithner - über ihre jeweiligen Konzeptionen.

Adamietz hat in Anknüpfung an Autorinnen wie Butler (Geschlecht als Performativität) und Maihofer (Geschlecht als Existenzweise) die deutsche Judikatur zu Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung untersucht und ist dabei zu der Erkenntnis gekommen, dass der Rechtsbegriff des Geschlechts als "Erwartung" interpretiert werden sollte. Dies ist insbesondere im Bereich des Diskriminierungsrecht von Bedeutung: denn es ist dann unerheblich, ob Geschlecht eine biologische Kategorie oder eine soziale Konstruktion ist: eine Anknüpfung an mit dem Geschlecht verbundene konventionelle Rollenerwartungen oder Erwartungen einer bestimmten körperlichen Ausstattung ist dann eben als diskriminierend zu qualifizieren. Holzleithner fokussiert in ihrer Konzeption des Geschlechts als Anerkennungsverhältnis auf die normative Dimension der wechselseitigen Anerkennung im Identifikations- und Performancegeschlecht. Sie wird die Tiefendimensionen der philosophischen Figur der Anerkennung ausloten.

Ziel der Session ist es, die unterschiedlichen Blickweisen auf den Rechtsbegriff des Geschlechts miteinander zu kontrastieren und Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten. Dabei könnte sich herausstellen, dass die beiden Herangehensweisen wie zwei Seiten einer Medaille wirken, die freilich unterschiedliche Akzente setzen. Dies soll sich in der Anwendung an diversen Beispielen aus der österreichischen und deutschen Judikatur erweisen.

Location: Seminarraum 1.601, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 6. OG
16:30
Eingangsstatement ( abstract )
16:45
Eingangsstatement ( abstract )
17:00
Kommentar ( abstract )
16:30-18:00 Session 3F: Über die Verfahrenswirklichkeit von Vermittlungen

Track "Vermittlung im Konflikt". Organisiert von Alfons Bora, Justus Heck und Fritz Jost.

Chair:
Location: Seminarraum 1.405, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
16:30
Das Wissen der Mediation: Zur Rekonstruktion der Mikroprozesse wissensbasierter Verfahrenskommunkation ( abstract )
16:45
Neutralität als Berufsnorm und ihr Verlust in der Mediation ( abstract )
17:00
Der Täter-Opfer-Ausgleich als Vermittlungsverfahren ( abstract )
17:15
Täter-Opfer-Ausgleich bei Gewaltdelikten als Chance für die Opfer ( abstract )
16:30-18:00 Session 3G: (Verfassungs-)gerichte und andere non-majoritarian institutions II: Empirische Studien zu Deutschland, Ungarn und den USA
Discussant:
Location: Seminarraum 1.406, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
16:30
Beschränkung des legislativen Spielraumes in Ungarn: die Stärke der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen und ihre Folgen ( abstract )
16:45
Ausmaß und Ursachen der Verrechtlichung von Politik in der Bundesrepublik Deutschland ( abstract )
17:00
Verfassungsgerichte als Konfliktlöser - Ein rechtssoziologischer Vergleich des U.S. Supreme Court und des deutschen Bundesverfassungsgerichtes ( abstract )
17:15
Kommentar ( abstract )
16:30-18:00 Session 3H: Praxis der Rechtsstaatsförderung und wissenschaftliche Kritik

Gemeinsame Veranstaltung der Tracks "Recht und Entwicklung" und "Rule of Law and Governance". Organisiert von Christian Boulanger und Matthias Kötter

Rechtsstaatsförderung bezeichnet eine Politik, die auf die Regierungs‐ und Verwaltungsstrukturen in einem anderen Land einwirkt, um sie im Hinblick auf einen universell verstandenen Standard von Rechtsstaatlichkeit zu verbessern. Die Rechtsstaatsförderung ist heute ein wichtiges Gestaltungsmittel der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik. Dabei wird von einer besonderen Glaubwürdigkeit der deutschen Akteure in diesem Bereich ausgegangen, die sich aus der Geschichte der Bundesrepublik ableite, in der Freiheit und Wohlstand als aufs engste mit der Rechtstaatlichkeit des Grundgesetzes verknüpft seien. Der Blick in die Praxis der deutschen Rechsstaatsförderung offenbart allerings konzeptionelle Defizite, die auch daher rühren, dass eine Anbindung an einschlägige rechts- und sozialwissenschaftliche Forschung bislang nicht gelingt. Der Völkerrechtsblog (hier und hier) und der Blog des Berliner Arbeitskreises Rechtswirklichkeit (hier) eröffneten vor kurzem ein Gespräch zwischen Forschenden aus der Rechts- und Politikwissenschaft und der Ethnologie über Theorie, Praxis und Kritik der Rechts- bzw. Rechtsstaatsförderung. Der Roundtable setzt dieses Gespräch fort. Zusammen mit den für die Rechtsstaatsförderung zuständigen Referent/innen aus BMZ und AA und mit Vertretern deutscher Organisationen, die "vor Ort" Projekte Rechtsstaatsförderprojekte durchführen, sollen die Chancen und Schwierigkeiten diskutiert werden, die mit einer engeren wissenschaftlichen Begleitung dieses Politikbereichs verbunden wären, wobei insbesondere nach dem spezifischen Beitrag der Rechtswissenschaft und der Rechtssoziologie zu fragen sein wird.

Es diskutieren:

  • Susanne Jacobi, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
  • Markus Weilenmann, Gründer und Leiter des “Büro für Konfliktforschung in Entwicklungsländern” (Schweiz)
  • Dirk Sander, Auswärtiges Amt
  • Stefan Pürner, Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ)
Moderation:
  • Mattias Kötter, WZB
  • Christian Boulanger, Forum Transregionale Studien
Location: Seminarraum 1.501, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 5. OG
16:30
Eingangsstatement zum Roundtable "Praxis der Rechtsstaatsförderung und wissenschaftliche Kritik" ( abstract )
16:40
Eingangsstatement zum Roundtable "Praxis der Rechtsstaatsförderung und wissenschaftliche Kritik" ( abstract )
16:50
Kommentar zum Roundtable "Praxis der Rechtsstaatsförderung und wissenschaftliche Kritik" ( abstract )
17:00
Kommentar zum Roundtable "Praxis der Rechtsstaatsförderung und wissenschaftliche Kritik" ( abstract )
18:30-20:00 Session 4: Eröffnungsvortrag mit Empfang

Eöffnungsvortrag mit Empfang

Location: Audimax, Hauptgebäude, Unter den Linden 6
18:30
Eröffnungsvortrag: Recht als Praxis. Zu den Herausforderungen der Rechtsforschung heute ( abstract )
Thursday, September 10th

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09:30-11:00 Session 5A: Das Recht auf Barrierefreiheit

Track "Inklusion und Rechtliche Stellvertretung". Organisiert von Felix Welti.

Location: Seminarraum 1.608, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 6. OG
09:30
Barrierefreiheit in Behindertenrechtskonvention und Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes ( abstract )
09:45
Barrierefreiheit und Rechtsmobilisierung ( abstract )
10:00
Rechtliche Aussagen und empirische Ergebnisse zur Barrierefreiheit im Gesundheitswesen ( abstract )
10:15
Gleichstellungsrecht in Deutschland und Polen ( abstract )
09:30-11:00 Session 5C: Recht, Umweltgerechtigkeit, Soziale Bewegungen

Track "Soziale Ungleichheit". Organisiert von Sergio Costa und Kolja Möller.

Location: Seminarraum 1.308, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 3. OG
09:30
Widersprüchliche internationale Rechtsnormen und lokale Aushandlungsprozesse – Das Beispiel der Lizenzgebühren auf transgenes Saatgut in Argentinien ( abstract )
09:45
Die Rolle des Rechts in der sozialen Mobilisierung gegen genveränderte Pflanzen ( abstract )
10:00
Umweltgerechtigkeit durch Immissionsschutzrecht? ( abstract )
09:30-11:00 Session 5D: Kopftuchdebatte, Islam und Recht - sind die bisherigen Antworten noch gültig?

Track "Recht und Religion". Organisiert von Julika Rosenstock.

Location: Seminarraum 1.502, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 5. OG
09:30
Rückblick auf zwölf Jahre Kopftuchverbote für Lehrerinnen: Politische Profilierungsversuche von Landespolitikern und ausbleibender Rechtsschutz durch die Gerichte ( abstract )
09:45
Gerechtigkeit und gutes Leben in der Kopftuchdebatte ( abstract )
10:00
Lehrerinnen mit Kopftuch: Vorgaben für Auflösung möglicher Konflikte an Schulen ( abstract )
09:30-11:00 Session 5E: Rechtliche Bevölkerungs-, Familien- und Biopolitik

Track "Lebensformen und Identitäten". Organisiert von Michelle Cottier und Elisabeth Holzleithner.

Location: Seminarraum 1.601, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 6. OG
09:30
Familienduell – Die politisch-rechtliche Regulierung von Familie in Deutschland ( abstract )
09:45
Reproduktive Rechte und biopolitische Kontinuitäten ( abstract )
10:00
Die instrumentalisierte Frau: Rechtliche Konstruktionen der Leihmutterschaft ( abstract )
10:15
„Warum soll ich meine Pflicht als Frau erfüllen?“ : Emanzipatorisches Potential von Fortpflanzungsmedizin? ( abstract )
09:30-11:00 Session 5F: Strategien justizieller Akteure mit politischer Wirkung im NSU-Verfahren

Track "Die Versprechungen des Strafprozesses". Organisiert von Alexander Klose und Doris Liebscher.

Location: Seminarraum 1.405, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
09:30
Die Rolle der Nebenklage im NSU-Prozess ( abstract )
09:45
Die Rolle der Bundesanwaltschaft im NSU-Verfahren und ihr Verhältnis zur Nebenklage. Nebenklage als Fremdkörper in Verfahren um rechten Terror und Aufklärung möglicher staatlicher Verstrickung? ( abstract )
10:00
Strategien justizieller Akteure mit politischer Wirkung am Beispiel NSU-Verfahren – Inhalte und Umsetzung ( abstract )
09:30-11:00 Session 5G: Verfassungsgerichte und andere nicht-majoritäre Institutionen in Re-Autokratisierungsprozessen

Track "Recht, Expertenherrschaft, Demokratie". Organisiert von Michael Hein und Silvia von Steinsdorff

Verfassungsgerichte und andere nonmajoritarian institutions - wie unabhängige Zentralbanken und sonstige „independent regulatory bodies“ (Stone Sweet/Thatcher 2002) - sind aus demokratietheoretischer Perspektive in doppelter Hinsicht interessant: Einerseits wird immer wieder auf die contermajoritarian difficulty verwiesen. Dabei wird die Kontrolle demokratisch getroffener Mehrheitsentscheidungen durch Institutionen in Frage stellt, die selbst nicht oder nur indirekt durch Mehrheitswahl legitimiert sind. Andererseits betonen viele Beobachter die zentrale Rolle, die diesen Institutionen bei der Sicherung demokratischer Herrschaftssysteme zukam und -kommt. Sie gelten als wichtige (zusätzliche) Instanzen der Gewaltenteilung und –kontrolle, die die accountability gewählter Verfassungsorgane zwischen den Wahlen sichern und eine „Tyrannei der Mehrheit“ verhindern.

Besondere Relevanz erlangt die Frage nach der demokratiesichernden oder -hemmenden Funktionslogik von Verfassungsgerichten und anderen nicht-majoritären Institutionen in politischen Transformationsphasen. Das gilt sowohl für die Etablierung neuer demokratischer Institutionensysteme, als auch für Fälle, in denen die begonnene Demokratisierung zum Stillstand kam bzw. Re-Autokratisierungsprozesse zu beobachten sind. Die komplexe Rolle von Verfassungsgerichten und anderen nicht-majoritären Instanzen im Verlauf der Demokratisierung politischer Regime hat in den vergangenen Jahrzehnten breite wissenschaftliche Aufmerksamkeit erfahren. Die Frage, ob und mit welchen Erfolgsaussichten nicht-majoritäre Institutionen, die zum Zweck der zusätzlichen Gewaltenkontrolle und (im Falle von Verfassungsgerichten) des individuellen Grundrechtsschutzes geschaffen wurden, Tendenzen der Entdemokratisierung entgegenwirken können, ist hingegen bislang kaum systematisch erforscht worden. Allenfalls einige neuere Untersuchungen zur Rolle von (Verfassungs-)Gerichten in autoritären Systemen bieten hier erste Anhaltspunkte (z.B. Ginsburg/Moustafa 2008). Allerdings steht hier der mögliche Beitrag zur Legitimierung etablierter autokratischer Herrschaftsverhältnisse im Zentrum des Interesses. In Transformationsstaaten, die den Pfad der Demokratisierung verlassen, stellt sich hingegen in erster Linie die Frage, ob und wie die nicht-majoritären Institutionen ihre (noch) vorhandene Unabhängigkeit bewahren können bzw. inwiefern sie ihre Funktionslogik den veränderten Rahmenbedingungen anpassen (müssen). Das Panel, das im Rahmen des größeren Kongress-Tracks „Recht, Expertenherrschaft, Demokratie: (Verfassungs-)gerichte und andere non-majoritarian-institutions" stattfinden wird, widmet sich dieser bislang kaum systematisch analysierten Frage. Hierzu sind sowohl Länderstudien als auch (interregional?) vergleichende Beiträge erwünscht, die entweder einzelne Institutionen in den Blick nehmen oder auch ein breiteres Spektrum nicht-majoritärer Instanzen – neben den bislang am meisten erforschten Verfassungsgerichten und Zentralbanken ist auch an Rechnungshöfe, Ombudspersonen oder von der Regierung institutionalisierte Expertenkommissionen zu denken - innerhalb eines politischen Systems beleuchten.

Location: Seminarraum 1.406, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
09:30
Das türkische Verfassungsgericht: Ein legitimitätsgefährdender Akteur oder Schützer der verfassten Demokratie? ( abstract )
09:45
Die Rolle des ägyptischen Verfassungsgerichts nach Mubarak ( abstract )
10:00
Kommentar ( abstract )
09:30-11:00 Session 5H: No Law, Soft Law, Hard Law in Legal Develoment
Location: Seminarraum 1.501, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 5. OG
09:30
Multiple Modernities as Orientalism: Persons, institutions, rights in legal development in early Soviet Tajikistan ( abstract )
09:45
Soft Law in Practice – National Activists as Intermediates: Business and Human Rights in Colombia ( abstract )
10:00
Kommentar ( abstract )
11:00-11:30Kaffeepause
11:30-13:00 Session 6A: Inklusion und Einbeziehung – zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Track "Inklusion und Rechtliche Stellvertretung". Organisiert von Josef Estermann und Walter Fuchs.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verspricht, beeinträchtigte Personen in sämtliche gesellschaftliche Sphären gleichberechtigt miteinzubeziehen. Behinderte Menschen sollen ihr Leben überdies möglichst selbstbestimmt und frei von Bevormundung führen können. Dabei wird ein liberaler Menschenrechtsansatz mit umfassenden sozialen Leistungsrechten verbunden. Gerade letztere werden in der Praxis allerdings unweigerlich mit Fragen der Durchsetzbarkeit konfrontiert. Indessen garantieren auch gesetzlich festgelegte staatliche Leistungen allein noch kein befriedigendes Ausmaß an Inklusion. Empirisches Wissen, das Aussagen über den Erfolg inkludierender Maßnahmen erlauben würde, fehlt schließlich vielfach noch. Die Beiträge der Session untersuchen anhand unterschiedlicher Bereiche (Inklusion in den Arbeitsmarkt, Inklusion hörgeschädigter Menschen, Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen sowie unterstützte Entscheidungsfindung), wie die gesellschaftliche Einbeziehung beeinträchtigter Menschen mit Mitteln des Rechts praktisch möglich ist.

Location: Seminarraum 1.608, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 6. OG
11:30
‘Gleiches Recht auf Arbeit’ vs. ‘gleiche Arbeit’ – Möglichkeiten und Grenzen der Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt mit den Mitteln des Rechts ( abstract )
11:45
Wie kommt Recht zu hörgeschädigten Menschen? ( abstract )
12:00
Gesetzgebungsprozesse beobachtet: Implementierung der UNCRPD ( abstract )
12:15
Zur Rechtswirklichkeit unterstützter Entscheidungsfindung: Eine empirische Spurensuche ( abstract )
11:30-13:00 Session 6B: Die Versprechungen der Versammlungsfreiheit

Track "Sicherheit". Organisiert von Hartmut Aden.

Die Versammlungsfreiheit hat sich international zu einem Grundrecht entwickelt, das im juristischen und politischen Diskurs einen hohen Stellenwert als Element demokratischer Systeme genießt. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht die hohe Gewichtung der Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 GG in der Brokdorf-Entscheidung aus dem Jahr 1985 (BVerfGE 69, 315) und danach wiederholt explizit demokratietheoretisch begründet. Die Versammlungsfreiheit sei ein zentrales Funktionselement gerade einer repräsentativen Demokratie, da sie denjenigen Mitwirkungsmöglichkeiten eröffne, denen sonst nur periodisch Beteiligungsmöglichkeiten durch Wahlen gegeben seien. Im polizeilichen Diskurs wird dieses Versprechen seither regelmäßig dadurch aufgegriffen, dass das hohe Gewicht und die Schutzbedürftigkeit dieses Grundrechts betont werden. Allerdings ist das Spannungsfeld zwischen der Versammlungsfreiheit auf der einen und polizeilichen Sicherheits- und Kontrollbedürfnissen auf der anderen Seite damit nicht völlig überwunden. Das versammlungsrechtliche Instrumentarium (Bild- und Tonaufnahmen - dazu auch die folgende Session des Tracks -, Vermummungsverbot, präventive Verbote, beschränkende Verfügungen, Vorkontrollen etc.) spiegelt dieses Spannungsfeld ebenso wieder wie Schwierigkeiten von Versammlungsbehörden und Polizei, sich auf veränderte Protestformen (diffuse Protestbündnisse ohne personalisierbare Leitung, neue Ausdrucksformen etc.) einzustellen. In diesem und dem folgenden Panel sollen diese Entwicklungen unter der Leitfragestellung aufgearbeitet werden, inwieweit das Versprechen der Versammlungsfreiheit vor dem Hintergrund der genannten Spannungsfelder und Entwicklungen eingelöst wird.

Location: Seminarraum 1.404, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
11:30
Die Versprechungen der Versammlungsfreiheit und ihre tatsächlichen Grenzen - Ein Erfahrungsüberblick aus anwaltlicher Sicht ( abstract )
11:45
Grundrechtsausübung als Wagnis - Inpflichtnahme von VersammlungsteilnehmerInnen für Ausschreitungen anderer? ( abstract )
12:00
Die Versprechungen der Versammlungsfreiheit ( abstract )
11:30-13:00 Session 6C: Implementation of Indigenous Peoples´ Right to Prior Consultation in Latin America: Theoretical Considerations and Empirical Social Research Experience

Track "Soziale Ungleichheit". Organisiert von Jessika Eichler.

Contemporary manifestations of neo-colonialism in the form of liberal market fundamentalism have facilitated the expansion of multinational corporations and foreign investment. As a consequence of influential farming and forestry industries as well as extractive operations, indigenous peoples around the world have been dispossessed of their land, territories and natural resources. Resulting from long-lasting negotiations the UN Declaration on the Rights of Indigenous Peoples (UNDRIP) was adopted by the UN General Assembly in 2007. Apart from the affirmation of existing human rights the Declaration establishes a novel human rights regime that incorporates specific participatory rights in the form of prior consultation and ‘free, prior and informed consent’ (FPIC). A number of Latin-American States have increasingly adopted corresponding national legislation in order to adhere to these standards. However, recent studies reveal significant implementation gaps and ostensibly genuine forms of participation in consultation processes. The presentations are based on a legal analysis of relevant international and regional indigenous peoples’ rights standards. Theoretical considerations of indigenous peoples' regimes are discussed in the context of several Latin American contexts; Bolivia, Peru and Brazil in particular and the InterAmerican human rights systems. The presentations are complemented by comparative empirical analysis of relevant consultation cases in the named States. Empirical social research experience based on case-studies will thus enhance the interdisciplinary approach of the studies. Particularly, it is empirically analysed to what extent international legal standards on indigenous peoples are implemented in practice.

Location: Seminarraum 1.308, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 3. OG
11:30
Free, Prior and Informed Consultation and the Latin American Experience: An Effective Tool for Indigenous Self-Determined Development? ( abstract )
11:45
The wrong kind of right? First state-led prior consultations in the Peruvian Amazon from the perspective of critical legal pluralism ( abstract )
12:00
The regulation of prior consultation in Brazil ( abstract )
12:15
Implementation of Indigenous Peoples´ Right to Prior Consultation in Bolivia ( abstract )
11:30-13:00 Session 6D: Staatliche Neutralität und Glaubensfreiheit. Gilt das Versprechen noch?

Track "Recht und Religion". Organisiert von Julika Rosenstock.

Location: Seminarraum 1.502, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 5. OG
11:30
Einige Anmerkungen zu den Garantien der Glaubensfreiheit ( abstract )
11:45
Kultur als Sündenfall für die Neutralitätsbeziehung von Religion und Recht ( abstract )
12:00
Staatlich-religionsgemeinschaftliche Kooperation. Theorieverschiebung eines Versprechungszusammenhangs – am Beispiel des Religionsunterrichts in Deutschland ( abstract )
11:30-13:00 Session 6E: Versprechen von Gleichheit, Anerkennung und Gerechtigkeit für Lebensformen und Identitäten

Track "Lebensformen und Identitäten". Organisiert von Michelle Cottier und Elisabeth Holzleithner.

Location: Seminarraum 1.601, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 6. OG
11:30
Trans*rechte in Brasilien und Deutschland: Ein Vergleich anhand des Konzepts von Selbstschädigung ( abstract )
11:45
So nah und doch so - gerecht? Eine Kritik am gelebten Wohlwollen ( abstract )
12:00
Das Versprechen der Gleichheit für gleichgeschlechtliche Paare ( abstract )
12:15
Die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensformen: Von der Triebrichtung zur Identität – und partiell retour? ( abstract )
11:30-13:00 Session 6F: Institutioneller und struktureller Rassismus: Begriffe, Erscheinungsformen, Gegenstrategien

Track "Die Versprechungen des Strafprozesses". Organisiert von Alexander Klose und Doris Liebscher.

Location: Seminarraum 1.405, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
11:30
Wenn Klagen allein nicht genügen: Strategien zur Bekämpfung struktureller und institutioneller Diskriminierung ( abstract )
11:45
Institutioneller und struktureller Rassismus: Zur Bestimmung des Begriffs und der Notwendigkeit seiner Anwendung am Beispiel des Umgangs mit den NSU-Morden ( abstract )
12:00
Ist Justitia farbenblind? Institutioneller Rassismus vor Gericht ( abstract )
11:30-13:00 Session 6G: Emergenz der Rechtsinterpretation: Herstellung, Reflexivität und Diskurs (entfällt)

Track "Interpretation". Organisiert von Roland Lhotta und Michael Wrase. Kommentar: Roland Lhotta

Session muss leider entfallen. Vortrag von Anne Lavanchy wird in Session 8G verschoben.

Location: Seminarraum 1.406, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
11:30-13:00 Session 6H: Diffusion, Transfer und Übersetzung von Recht

Track "Rule of Law and Governance". Organisiert von Anke Draude und Matthias Kötter

Recht wandert. Im Zuge transnationaler Interaktionen beeinflussen sich Rechtsvorstellungen, Rechtsnormen, Rechtsordnungen gegenseitig; Recht wird übertragen und übernommen. In der Session wird danach gefragt, wie sich das Recht in seinen Wanderungen verändert. Wird es angepasst, übersetzt, angeeignet? Wer gestaltet diesen Veränderungsprozess? Welche Machtverhältnisse wirken dabei? Wie sehen einzelne Rechtstransformationen in Diffusions- und Transferprozessen konkret aus und wie sind sie zu bewerten? Diese Fragen werden aus Sicht der Rechtssoziologie, der Rechtsanthropologie und der vergleichenden Rechtsstaatsforschung diskutiert. Dabei wird auch reflektiert werden, inwieweit die Diskussion um Diffusion, Transfer und Übersetzung von Recht die Grenze zwischen westlichen und nicht-westlichen Empirien überzeichnet. Lassen sich etwa Prozesse der Rechtsrezeption innerhalb Europas mit der Rechtsaneignung in Indien vergleichen?

Location: Seminarraum 1.501, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 5. OG
11:30
Lokalisierung - Übersetzung - Aneignung: Zur Gestaltungsmacht der Adressaten von Politik- und Rechtstransfers ( abstract )
11:45
Rule of Law promotion in South Sudan: Reflections on its promises and its effects ( abstract )
12:00
Eingang menschenrechtlicher Überlegungen aus den europäischen Rechtsdiskursen in das Verfassungsrecht der Türkei - Anmerkung aus Sicht der vergleichenden Rechtsstaatsforschung ( abstract )
12:15
Kommentar aus rechtsanthropologischer Sicht ( abstract )
12:30
Anmerkung aus der Sicht der Rechtssoziologie ( abstract )
13:00-14:30Mittagspause
13:00-14:30 Session : Versammlung der Vereinigung für Recht und Gesellschaft e.V.

Die Mitgliederversammlung der Vereinigung für Recht und Gesellschaft e.V. (www.rechtssoziologie.info) ist offen für Mitglieder und für alle an einer Mitgliedschaft in der Vereinigung Interessierten. Für einen Mittagsimbiss ist gesorgt. Raum und Tagesordnung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
 

Location: E25, Juristische Fakultät, Eingang Unter den Linden 9 (Altes Palais), Erdgeschoss
14:30-16:00 Session 7A: Rechtliche Stellvertretung

Track "Inklusion und Rechtliche Stellvertretung". Organisiert von Josef Estermann und Walter Fuchs.

Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention hält fest, dass „Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.“ Diese Bestimmung fordert auf dogmatischer Ebene traditionelle Konzepte der rechtlichen Stellvertretung kognitiv, psychisch oder physisch eingeschränkter Menschen heraus – auch solche, die im Zuge sozialliberaler Reformbestrebungen (Österreich: Sachwalterschaft, Deutschland: rechtliche Betreuung, Schweiz: Beistandschaft) die alten Vormundschafts- und Pflegschaftsinstitute mitsamt ihren stigmatisierenden Entmündigungsverfahren ersetzt haben. Gleichzeitig ist in den letzten zwei Jahrzehnten in allen deutschsprachigen Ländern ein starkes Wachstum jener Vertretungsverhältnisse zu beobachten – ohne dass die Bedingungsfaktoren dafür rechtssoziologisch hinreichend geklärt wären. Die Beiträge der Session widmen sich empirischen und theoretischen Aspekten rechtlicher Stellvertretungsinstitute und, darüber hinausgehend, der Möglichkeit einer „assistierten Autonomie“.

Location: Seminarraum 1.608, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 6. OG
14:30
„Assistierte Selbstbestimmung“ als normatives und empirisches Problem des Rechts - am Beispiel von Einwilligungs- und Entscheidungsfähigkeit ( abstract )
14:45
Von der Vormundschaft zum Erwachsenenschutz: Inklusion oder Kolonialisierung? ( abstract )
15:00
Zur rechtlichen Konstruktion (in)kompetenter Subjekte im spätmodernen Wohlfahrtsstaat – Determinanten der Nachfrage nach Instituten stellvertretenden Entscheidens ( abstract )
15:15
Rechtliche Stellvertretung: Schutzrecht oder Inflation der Bevormundung? ( abstract )
14:30-16:00 Session 7B: Versammlungsrecht und polizeiliche Überwachung

Track "Sicherheit". Organisiert von Hartmut Aden.

Die Versprechungen der Versammlungsfreiheit stehen dort in besonderem Maße in Frage, wo Polizei und andere Sicherheitsbehörden die rasante Entwicklung der technischen Überwachungsmöglichkeiten nutzen. Denn Überwachungsmaßnahmen oder allein die Befürchtung von Teilnehmer/innen, dass solche Maßnahmen stattfinden, könnten auf manche Menschen einschüchternd oder gar abschreckend wirken. Die Beiträge dieser Session beleuchten am Beispiel von Bild- und Tonaufnahmen bei Versammlungen aus einer rechtlichen bzw. empirisch-soziologischen Perspektive, wie und inwieweit Überwachungsmaßnahmen die Versprechungen der Versammlungsfreiheit beeinträchtigen.

Location: Seminarraum 1.404, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
14:30
Polizeiliche Überwachung von Versammlungen – Nur ein gefühlter Grundrechtseingriff? ( abstract )
14:45
Die Kamera als Machtsymbol – empirische Befunde zur polizeilichen Videoüberwachung von Demonstrationen (224) ( abstract )
15:00
Kommentar ( abstract )
14:30-16:00 Session 7C: Recht und Gesellschaft lehren I

Track "Recht und Gesellschaft lehren". Organisiert von Stefan Machura.

Location: Seminarraum 1.308, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 3. OG
14:30
Mehr Theorie oder Praxis? Die aktuellen Probleme der Rechtsausbildung in Polen ( abstract )
14:45
“Denn meine Gedanken zerreißen die Schranken”: Wie die Sprache dem Recht die Gedankenfreiheit schenkte und was dann geschah… ( abstract )
15:00
Wie wichtig ist ein Gendercurriculum für die Rechtswissenschaften? ( abstract )
15:15
Recht und Gesellschaft lehren in Norwegen und den anderen skandinavischen Ländern ( abstract )
14:30-16:00 Session 7D: Konflikte in der Vielfalt: Relativismus, Pluralismus, Regulierung

Track "Recht und Religion". Organisiert von Julika Rosenstock.

Location: Seminarraum 1.502, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 5. OG
14:30
Kulturrelativismus in der Rechtsprechung ( abstract )
14:45
Das Versprechen des Rechtspluralismus und seine Grenzen am Beispiel der Akkommodation von Religion im säkularen Staatsrecht ( abstract )
14:30-16:00 Session 7E: Sexualität, Lebensformen und das Recht: Schutzversprechungen und Rechtsverletzungen

Track "Lebensformen und Identitäten". Organisiert von Michelle Cottier und Elisabeth Holzleitner.

Location: Seminarraum 1.601, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 6. OG
14:30
Trafficking, Prostitution and the Law: Legitimating Violence against Sex Workers at the Mexican Southern Border ( abstract )
14:45
Die nicht eingelösten Versprechungen des Migrationsrechts ( abstract )
15:00
Sexarbeiterinnen und Leihmütter zwischen Ausbeutung und Autonomie ( abstract )
15:15
Schutz des Privaten durch Privatsphärenverletzung? Ehe und Sexualität in Europäischer Migrationsrechtspraxis ( abstract )
14:30-16:00 Session 7F: Das gebrochene Versprechen der Sicherheit: Das Versagen von Justiz und Sicherheitsbehörden angesichts des NSU

Track "Die Versprechungen des Strafprozesses". Organisiert von Alexander Klose und Doris Liebscher.

Location: Seminarraum 1.405, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
14:30
Der Einsatz von V-Personen in der extrem rechten Szene - Rechtstaatliche Erwägungen am Beispiel des NSU-Komplexes ( abstract )
14:45
Sinn und Unsinn präventiver Notstandsvorbeuge: Die Rolle des Verfassungsschutzes im NSU Komplex ( abstract )
15:00
Politisches Strafrecht als Mittel der wehrhaften Demokratie ( abstract )
14:30-16:00 Session 7G: Normative Sinnansprüche: Konstruktion, Institution und Rezeption

7B Track "Interpretation". Organisiert von Roland Lhotta und Michael Wrase.

Location: Seminarraum 1.406, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
14:30
Recht zwischen Anleitung und Anerkennung ( abstract )
14:45
Die Verfassung als Konfliktnarrativ: Lehren aus der amerikanischen Verfassungsgeschichte ( abstract )
15:00
Dogmatik und Kairos – Rechtliche Interpretationsmethoden als Ausdruck eines gesellschaftlichen Know-how ( abstract )
14:30-16:00 Session 7H: Governance mit Mitteln des Rechts - rechtsstaatliche Governace

Track "Rule of Law and Governance". Organisiert von Anke Draude und Matthias Kötter.

Aus der Governance-Perspktive betrachtet bezeichnet Recht eine Vielzahl von Mitteln, die eine Gemeinschaft zur Bildung und Bewahrung sozialer Ordnung einsetzt. Das recht dient insbesondere der Konstituierung kollektiver Institutionen, der Bewältigung sozialer Konflikte und der Bereitstellung verbindlicher normativer Maßstäbe. Dass eine effektive und legitime Governance mit Mitteln des Rechts höchst voraussetzungsvoll ist, zeigt sich auch in den Studien der jüngeren Governance-Forschung, die nach den Bedingungen und den Wirkungen der Geltung und Durchsetzung von Recht in Kontexten "jenseits des Staates" fragen. Begriffe und Konzepte wie Rechtssicherheit, die Klarheit und Eindeutigkeit des Rechts, die normative Einheit der Rechtsordnung, oder die Relevanz des Rechts als Letztentscheidungsmaßstab verlieren ihre konturierende Kraft, stattdessen treten Überlappungen und Konflikte zwischen verschiedenen konkurrierenden normativen Ordnungen oder Ordnungssystemen auf. Auf das Recht im Verfassungsstaat oder in europäischen Rechtsverbund angewendet verweist diese Perspektive ebenfalls auf die sozialen und institutionellen Bedingungen, die eine effektive Governance mit den Mitteln des Rechts erfordert. Die Beiträge in dieser Session diskutieren gesellschaftliche und rechtliche Veränderungen in verschiedenen Kontexten, in deren Lichte die klaren Zuordnungen des Rechts zu verschwimmen drohen und die die ordnende Kraft des Rechts herausfordern.

Location: Seminarraum 1.501, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 5. OG
14:30
Rechtssicherheit angesichts informeller Elemente in der Entscheidungsfindung über öffentliche Angelegenheiten ( abstract )
14:45
Rule of Law vs. Wettbewerbslogik – Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft im Spannungsfeld von Wettbewerb und rechtlicher Steuerung ( abstract )
15:00
Instrumente privater Selbstregulierung im Kontext des "Europäischen Regierens": Problematisierung alternativer Regulierungsansätze in Hinblick auf die zentralen verfassungsrechtlichen Ordnungsprinzipien des Art. 5 EUV ( abstract )
15:15
Fragmentierungs-Konflikte im internationalen Recht: Welche Konflikte? ( abstract )
16:00-16:30Kaffeepause
16:30-18:00 Session 8A: Roundtable: Inklusion und Rechtliche Stellvertretung

Track "Inklusion und Rechtliche Stellvertretung". Organisiert von Josef Estermann und Walter Fuchs.

Die abschliessende Roundtable "Inklusion und Rechtliche Stellvertretung" diskutiert die Ergebnisse des Tracks.

Teilnehmende:
Walter Fuchs, Josef Estermann, Peter Voll, Julia Emprechtinger, Reinhard Damm
Katja Stoppenbrink, Eva Nachtschatt, Hemma Mayrhofer, Andreas Weber
Diana Ramm, Daniel Hlava, Tonia Rambausek, Radek Wasilewski, Felix Welti

Location: Seminarraum 1.608, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 6. OG
16:30-18:00 Session 8B: Technologien der Verdachtsgewinnung

Track "Sicherheit". Organisiert von Lars Ostermeier and Bettina Paul.

Die Kritik an der Definition, des Beobachtens und des Aus- und Wegschlusses der ‚üblichen Verdächtigen’ durch das Kriminaljustizsystem gilt als ein identitätsstiftendes Merkmal kritischer Kriminologie. Dabei ist die Generierung von Verdacht als Schwelle für Interventionen nicht nur auf den Polizeiapparat und das Kriminaljustizsystem beschränkt. Ob im Gesundheitswesen, der Sozialarbeit oder am Arbeitsplatz: die Selektion von Personen und Personengruppen, die soziale unerwünschte Verhaltensweisen oder auffällige Charakteristika aufweisen, zieht sich durch alle gesellschaftlichen Institutionen. Die im Folge von Politiken der Prävention und der Preemption zunehmende Verbreitung von Verdachtsgewinnung durch Technologien der automatisierten Datenerfassung und -verarbeitung ist das Thema dieses Panels.

Durch den Rückgriff auf technikgestützte Verfahren wird ein beschleunigter Zugriff auf Personen und Verhalten möglich, das als verdächtig gilt. Dies geht einher mit neuen Möglichkeiten des Datenabgleichs und der Datenvernetzung, die zudem durch die Alltäglichkeit des Einsatzes von Überwachungstechnologien befördert wird. Nancy Campbell hat derart eingesetzte Technologien als „technologies that work against participatory citizenship, reinforce policies of exclusion and incarceration, and entail life-changing material consequences for individuals“ (2005: 375) definiert. Diese Form des exkludierenden, auf Kategorien und nicht Verhalten bezogenen Verdachts, gilt es zu differenzieren vom generalisierenden Verdacht (Aas et al. 2009: 9f.). Ob eine Technologie zur Verdachtstechnologie wird, darüber entscheiden die in ihr vorgenommenen Einschreibungen durch Erwartungen in der Entwicklung und Etablierung, in der ihr Nutzen und Rationale zugeschrieben werden ebenso wie ihre Einsatzpraxis. Nicht die Technologie kreiert den Verdacht, aber sie identifiziert – sogar im Vorgriff der Antizipation – das als verdächtig ausgewiesene Verhalten oder Merkmale desselben. Mit dieser Selektions- und Identifizierungsaufgabe fungiert sie als technologische Zeugin (ebd. 381), die Verdächtige und Verdächtiges als solches identifiziert und somit die Zukunft beherrschbar machen soll, indem sie, so Campbell, „uncertainty into proof positive“ überführt (ebd.).

Niklas Creemers und Daniel Guagnin widmen sich in ihrem Beitrag der Rekonfiguration polizeilicher Praktiken der Verdachtsgewinnung vor dem Hintergrund einer Fallstudie zur Rolle von automatisierter Datenverarbeitung in der polizeilichen Ermittlungsarbeit. Kern ihrer Analyse ist die Abstraktion und Entindividualisierung des Verdachts im Kontext der Digitalisierung des Sozialen. Den Zusammenhang zwischen der Neutralitätszuschreibung und der Versprechenszuschreibung über das erwünschte Potential einer Technologie zeigen Bettina Paul und Simon Egbert an der Praxis der Lügendetektion auf. Sie erfährt durch den Diskurs neuer Verfahren wie des Neuroimaging in Koppelung mit der Hoffnung, sie könnten im Anti-Terror-Kampf Entscheidendes bewirken, einen immensen Auftrieb und eine grundsätzlich neue Akzeptanz. Sabrina Ellebrecht analysiert die Praktiken der Lagebilderstellung und Verdachtsgewinnung im Europäischen Grenzüberwachungssystem EUROSUR. Dabei arbeitet sie heraus wie sich die Praxis der Verdachtsgewinnung und -visualisierung vollzieht und welche Konsequenzen daraus hervorgehen.

Location: Seminarraum 1.404, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
16:30
Lügendetektion per Neuroimaging – visuelle Verdachtstechnologien als soziotechnische Ensembles ( abstract )
16:45
Datenbanken in der Polizeipraxis: Zur computergestützten Konstruktion von Verdacht ( abstract )
17:00
Kommentar ( abstract )
16:30-18:00 Session 8C: Recht und Gesellschaft lehren II

Track "Recht und Gesellschaft lehren". Organisiert von Stefan Machura.

Location: Seminarraum 1.308, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 3. OG
16:30
Recht erfahren - Erfahrungsbasiertes Lernen im juristischen Studium ( abstract )
16:45
"Der etwas andere Moot-Court" ( abstract )
17:00
Recht im Film - Themen und Formen des Unterrichts ( abstract )
17:15
Anwendungsorientierte und problembasierte Rechtsdidaktik – ein Praxisbeispiel; Seminar "Außergerichtliche Streitbeilegung und Mediation" ( abstract )
16:30-18:00 Session 8E: Interdisziplinäre Perspektiven III: Gesetzgebung / Verhaltenswissenschaft
Location: Seminarraum 1.601, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 6. OG
16:30
Versprechungen des Rechts und verhaltenswissenschaftliche Analyse ( abstract )
16:45
Die Sprache der Gesetze – Versprechungen und Missverständnisse? Vorstellung der Sprachberatung im Gesetzgebungsverfahren ( abstract )
17:00
Recht als Machteffekt. Theoretisch-methodologische Überlegungen zu einer Soziologie der Rechtsentstehung ( abstract )
16:30-18:00 Session 8F: Interdisziplinäre Perspektiven II: Wissen, Vertrauen, Vergessen

Track "General Papers".

Location: Seminarraum 1.405, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
16:30
Jenseits der Versprechungen des Rechts – Der Beitrag von Jan Philipp Reemtsmas "Vertrauen und Gewalt" (2008) zur Rechtssoziologie ( abstract )
16:45
Die digitale Person: Subjektkonstruktionen im „Recht auf Vergessenwerden“ ( abstract )
17:00
Konvergenz in Rechts- und Nachbarwissenschaften und das Internet als Konvergenzmaschine. Drei Thesen und 100 Gründe ( abstract )
16:30-18:00 Session 8G: Anwendungsprozesse, Erfahrungswissen und Theorie

Track "Interpretation". Organisiert von Roland Lhotta und Michael Wrase.

Location: Seminarraum 1.406, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
16:30
Glaubhaftigkeitsbeurteilungen in der Praxis: Über das Zusammenwirken von Regeln, Ermessen und institutionalisierter Erfahrung in schweizerischen Asylbehörden ( abstract )
16:45
Recht mal Daumen: Anwendungspraxis und emergentes Recht in der Verwaltung ( abstract )
17:00
Alle Gleich? Die rechtliche, administrative und soziale Herstellung des Begriffs „Integration“ ( abstract )
16:30-18:00 Session 8H: Migration, Asylpolitik, ungleiche Staatsbürgerrechte

Track "Soziale Ungleichheit". Organisiert von Sergio Costa und Kolja Möller.

Location: Seminarraum 1.501, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 5. OG
16:30
Die Versprechungen des Rechts im Kontext transnationaler sozialer Ungleichheit ( abstract )
16:45
Neue und schärfere Ungleichheiten durch die Einführung sozialer Rechte im späten 19. Jahrhundert? ( abstract )
17:00
Zehn Jahre § 23a Aufenthaltsgesetz: Berichte aus der Praxis der Berliner Härtefallkommission. ( abstract )
18:30-21:00 Session 9: Citizenfour – Massenüberwachung und die Versprechungen des Rechts

Filmvorführung und Gespräch

"Citizenfour" war das Pseudonym des Whistleblowers Edward Snowden, als er im Jahr 2013 Kontakt zu den Journalisten Laura Poitras und Glenn Greenwald aufnahm, um die Öffentlichkeit über die Massenüberwachung und -manipulation durch Geheimdienste zu informieren. "Citizenfour" ist auch der Name des preisgekrönten Dokumentarfilms, den Laura Poitras über diesen Coup drehte: erstmals gibt es die Chance einer umfassenden und systematischen öffentliche Aufarbeitung der undemokratischen Praxen der Geheimdienste im digitalen Raum. Der 114 Minuten lange Film zeigt in packender Weise, wie es den Journalisten und Edward Snowden gelang, die Informationen über die Praktiken der NSA zu veröffentlichen. 

Seit zwei Jahren ringt auch die deutsche Öffentlichkeit um Aufklärung. Neben dem journalistischen Interesse und rechtlichen Debatten gibt es öffentlichen Protest und einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der sich um Aufklärung bemüht. Aber auch die Geheimdienste bleiben aktiv. Sie streben nach weitergehenden Befugnissen und Ressourcen und gehen aktiv gegen die Beleuchtung ihrer Praxis vor, wie das Beispiel des Blogs "netzpolitik.org" eindrucksvoll vor Augen geführt hat.

18.30 Uhr: Filmvorführung von "Citizenfour" (OmU) 
anschließend: Gespräch und Diskussion mit dem Berliner Richter und Verfassungsrechtler Ulf Buermeyer und einem Vertreter von netzpolitik.org (angefragt)

Moderation: Tobias Singelnstein
 

Location: Hörsaal 2094, Hauptgebäude, Unter den Linden 6
Friday, September 11th

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09:30-11:00 Session 10B: Praxis des Rechts - Anforderungen der Sicherheit

Track "Sicherheit". Organisiert von Reinhard Kreissl, Andrea Kretschmann, Lars Ostermeier, Tobias Singelnstein

Die Session umfasst Beiträge, die in historischer, soziologischer bzw. rechtssoziologischer Perspektive Praxen des Rechts angesichts der Anforderungen von Sicherheit analysieren. Anhand von politischer Überwachung in den USA, Drogentests am Arbeitsplatz und der Belehrungspflichten im Strafprozess wird nachgezeichnet, wie sich diese Anforderungen in der Praxis durchsetzen.

Location: Seminarraum 1.404, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
09:30
Von der Kolonisierung des Rechts durch Sicherheit zu einer Kolonisierung des Alltags durch versicherheitlichtes Recht - das Beispiel Drogentests am Arbeitsplatz ( abstract )
09:45
Politische Überwachung in den USA. Der Fall Laird v. Tatum 1972 ( abstract )
10:00
Kommentar ( abstract )
09:30-11:00 Session 10C: Roundtable: Was beobachten wir, wenn wir soziale Normen beobachten

Track "General Papers". Organisiert von Christoph Möllers

Der Roundtable beschäftigt sich mit der Frage nach sozialen Normen und dem Versprechen, das von unserer Vorstellung von Normen ausgeht. Wenn wir von Normen sprechen, denken wir zumeist an Vorschriften, die unser Leben regeln – die uns sagen, was wir tun sollen oder was wir nicht tun dürfen. Normen, so könnte man meinen, verlangen stets bestimmte Handlungen oder Unterlassungen und erfordern eine moralische Rechtfertigung. Aber stimmt das überhaupt? Lässt sich damit das Gemeinsame all jener sozialen Praktiken, die wir als normativ bezeichnen möchten, erfassen? Die These ist, dass unser Umgang mit Normen an falschen Erwartungen leidet. Wir überfordern die Praxis des Normativen mit moralischen Ansprüchen und mit Hoffnungen auf Wirksamkeit. Beides verfehlt sie, denn die meisten Normen, denen wir begegnen, sind weder moralisch überzeugend gerechtfertigt, noch haben sie eindeutige Wirkungen. Dies ist kein Zufall, ja, es ist noch nicht einmal ein Problem, denn Normen erfüllen einen anderen Zweck: Indem sie eine bestimmte Möglichkeit des Weltverlaufs kennzeichnen und mit einer Bewertung versehen, erlauben sie es uns, inmitten einer Praxis zu ebendieser Praxis auf Abstand zu gehen und Alternativen zu ihr gegenwärtig zu halten. Dies funktioniert aber nur, wenn Normen eine distanzierende Spannung zur Welt aufbauen und auf Dauer stellen können. Ihre eigene Übertretung zuzulassen ist deshalb nicht die geringste Aufgabe von Normen.

Chair:
Location: Seminarraum 1.308, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 3. OG
09:30
Eingangsstatement ( abstract )
09:45
Kommentar ( abstract )
10:00
Kommentar ( abstract )
09:30-11:00 Session 10E: Die Versprechungen des Antidiskriminierungsrechts – Von Wirkungen, Risiken und Nebenwirkungen

Track "General Papers". Organisiert von Tarek Naguib, Doris Liebscher und Kurt Pärli.

Antidiskriminierungsrecht hat den Zweck, Diskriminierung zu verhindern, die Mobilisierung des Rechtsschutzes zu unterstützen sowie Rechtsbrüche wirksam, verhältnismässig und abschreckend zu sanktionieren. Allerdings kann sich das Recht nach dem hier zugrunde liegenden rechtstheoretischen Verständnis nicht darauf beschränken, Beziehungen zwischen scheinbar autonomen Individuen mit Rechten und Pflichten durch Verbote und Repression zu regeln. Vielmehr ist Antidiskriminierungsrecht auch ein „Mittel der Befreiung und Weg zu neuen Handlungsmöglichkeiten“. Es schafft Anerkennung und Repräsentation und soll dazu beitragen, den Grundsatz der Nichtdiskriminierung als gesellschaftlichen Wert zu stabilisieren sowie Integration zu fördern. Kann Recht gegen Diskriminierung diesen Ansprüchen genügen? Um welchen Preis: Worin liegen die Grenzen und Risiken und Nebenwirkungen, die Antidiskriminierungsgesetze aufweisen? Diesen Fragen geht dieses Panel nach.

Location: Seminarraum 1.601, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 6. OG
09:30
Antidiskriminierungsrecht zwischen Schuld und Verantwortung, Recht und Moral ( abstract )
09:45
Starke Gesetze gegen Diskriminierung: Ein Instrument zwischen Emanzipation und Verantwortungs-Delegation ( abstract )
10:00
Die Konstruktion bedürftiger und arbeitender SozialhilfempfängerInnen in der Schweiz ( abstract )
09:30-11:00 Session 10F: Gerichte und Öffentlichkeit (entfällt)

Track "General Papers". Muss leider entfallen.

Location: Seminarraum 1.405, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
09:30-11:00 Session 10G: Emergenz der Rechtsinterpretation: Narrativ, Adaption und Diffusion

Track "Interpretation". Organisiert von Roland Lhotta und Michael Wrase.

Location: Seminarraum 1.406, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
09:30
Zwischen Politik und Moral: zur Auslegung humanitärvölkerrechtlicher Normen ( abstract )
09:45
Grauzonen und Grenzbereiche im Strafrecht am Beispiel der Sterbehilfedogmatik ( abstract )
10:00
Recht und soziale Praxis - Überlegungen für eine Rechtstheorie der Praxis ( abstract )
09:30-11:00 Session 10H: Rule of Law als Maßstab für nicht-staatliche Rechtssysteme?

Track "Rule of Law and Governance". Organisiert von Anke Draude und Matthias Kötter.

Werden nicht-staatliche Rechtssysteme und ihre Institutionen vor allem als Ersatz für staatliches Recht und eine fehlende staatliche Justiz oder als Ergänzung hierzu verstanden, dann treten oftmals v.a. ihre funktionalen und normativen Defizite hervor. Dabei hat die rechtsanthropologische und -soziologische Empirie immer wieder gezeigt, dass diese Systeme vielfältige Funktionen erfüllen können, die quer zur funktionellen Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative liegen, und mit denen besondere, historisch gewachsene Legitimationsstrukturen verbunden sind. Die Beiträge in diesem Panel stellen empirische Studien über nicht-staatliche Rechtssystemen aus verschiedenen Räumen der Welt vor und ermöglichen ein Gespräch über die gesellschaftlichen und die institutionellen Bedingungen von Governance mithilfe des Rechts und über die Schnittstellen zwischen den nicht-staatlichen Rechtssystemen und den Normen des internationalen und des staatlichen Verfassungsrechts.

Location: Seminarraum 1.501, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 5. OG
09:30
Bush-level bureaucrats in South African land restitution: implementing state law under chiefly rule ( abstract )
09:45
Verfassungsrechtlich anerkanntes islamisches Recht und die Scharia-Gerichtsbarkeit in Äthiopien: Ein prozeduraler Ansatz? ( abstract )
10:00
Nicht-staatliche Rechtssysteme und Rule of Law ( abstract )
10:15
Between Democratic Security and Democratic Legality: discursive institutionalism and the empowerment of courts in Colombia ( abstract )
11:00-11:30Kaffeepause
11:30-13:00 Session 11A: Gemeinsame Mitgliederversammlung der rechtssoziologischen Sektionen der DGS, der ÖGS, und der SGS

Organisiert von Fatima Kastner, Walter Fuchs und Josef Estermann

Location: Seminarraum 1.608, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 6. OG
11:30-13:00 Session 11B: Geheimdienste und Recht - Szenen eines schwierigen Verhältnisses

Track "Sicherheit". Organisiert von Tobias Singelnstein, Reinhard Kreissl, Andrea Kretschmann, Lars Ostermeier.

Rechtlich besehen sind Geheimdienste wie jede andere staatliche Institution an Recht und Gesetz gebunden. Rechtstatsächlich steht wohl bei keiner anderen Behörde diese Bindung in einem derart starken Spannungsverhältnis zur Praxis wie bei den Geheimdiensten. Wie dieses Spannungsverhältnis und seine Kontrolle ausgestaltet sind, lässt sich derzeit ein wenig anhand der parlamentarischen Untersuchung der Überwachungstätigkeiten von NSA und BND beobachten. Das Panel nimmt dies zum Anlass, einige Szenen des Verhältnisses von Geheimdiensten und Recht genauer unter die Lupe zu nehmen.

Location: Seminarraum 1.404, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
11:30
Steuerung und Kontrolle von Geheimdiensten durch Parlament und Gerichte: die Quadratur des Kreises? ( abstract )
11:45
Geheimdienste und Parlament - wer kontrolliert wen? ( abstract )
12:00
Kommentar ( abstract )
11:30-13:00 Session 11D: Das Recht der Versprechungen: Gebrauchsanweisungen um sich nicht von Recht täuschen zu lassen (entfällt)

Track "General Papers". Organisiert von Cristina Martín Asensio und Verena Zoppei.

Die Session muss leider entfallen.

Location: Seminarraum 1.502, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 5. OG
11:30-13:00 Session 11E: Leistung, Gegenleistung und Bedarf: Im Kellergeschoss von Grundsicherung und Sozialhilfe (entfällt)

Track "Recht und soziale Ungleichheit". Organisiert von Gesine Fuchs, Sabine Berghahn and Kurt Pärli.

Die Session muss leider entfallen.

Location: Seminarraum 1.308, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 3. OG
11:30-13:00 Session 11F: Interdisziplinäre Perspektiven auf das Verfassungsrecht
Location: Seminarraum 1.405, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
11:30
Zur sozialen Dimension einer Verfassung: Die Mechanismen zur rechtlichen Bewältigung gesellschaftlicher Probleme ( abstract )
11:45
Erschwernis- und Ewigkeitsklauseln in modernen Staatsverfassungen. Empirischer Überblick und Vorschlag einer Typologie ( abstract )
12:00
Kommentar ( abstract )
11:30-13:00 Session 11G: Die Funktionen des Rechts
Location: Seminarraum 1.406, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 4. OG
11:30
Utopie(n) des Privatrechts ( abstract )
11:45
(Rechts)Frieden - Entwicklung eines neuen (utopischen?) Rechtsmodells ( abstract )
11:30-13:00 Session 11H: Law and Development in India

Track "Recht und Entwicklung". Organisiert von Anna-Lena Wolf, Maxim Bönnemann, Tanja Herklotz und Florian Matthey-Prakash.

The panel takes up the question whether law keeps its promise to foster development in the Indian context. As an emerging economic power and the world’s largest democracy, which at the same time faces human rights violations, social inequality and extreme poverty, India provides an interesting case study. More than twenty years of liberalisation have brought about insufficient improvement for the society at large. Thus, there have been growing demands for inclusive development. Actors from different fields – the legislative, executive and judicative, but also civil society – have increasingly utilized legal mechanisms to deal with these issues, with varying success. “Law” in this context shall be in understood broadly, also including law-making by judges, which is of fundamental importance in India – a common law country with a remarkably activist Supreme Court, which enjoys more public trust than the Parliament. Moreover, the panel emphasises that “development” is always connected to the question of how legislature/jurisprudence and realities on the ground relate to each other.

Location: Seminarraum 1.501, Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 5. OG
11:30
International Investment Law and Development: The Case of India ( abstract )
11:45
Litigating for Gender Justice: How the Indian Women's Movement Uses the Judiciary as a Tool to Promote Development ( abstract )
12:00
Juridification of the right to development in India ( abstract )
12:15
School Management Committees as a Means for Bottom-Up Implementation of the Right to Education in India ( abstract )
13:30-14:30 Session 12: Plenumsveranstaltung: Die Versprechungen der Wissenschaft. Forschung zu Recht und Gesellschaft im Kontext aktueller wissenschaftspolitischer Entwicklungen

Ausgangspunkt der Podiumsdiskussion bildet die Beobachtung von aktuell stattfindenden Forschungstätigkeiten, die rechtssoziologischer Arbeit zwar grundsätzlich sehr nahe stehen, jedoch wissenschaftlich wie organisatorisch kaum in die weltweit etablierten rechtssoziologischen Debatten eingebunden sind. Im Kontext so genannter "problemorientierter" Forschung in inter- und transdisziplinären Feldern verbinden sich wissenschaftliche Disziplinen und Kulturen, ressourcenstarke Forschungsförderung, wissenschaftspolitisches Agenda Setting und tagesaktuelle Nachfrage der Praxis nach wissenschaftlicher Expertise zu teilweise äußerst erfolgreichen Netzwerken.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie für das Feld "Recht und Gesellschaft" auf semantischer wie struktureller Ebene eine vergleichbare Stärkung seiner akademischen, politikberatenden und wissenschaftspolitischen Präsenz zu erreichen wäre.

Zu diesen Bedingungen gehört unter anderem eine Form der Selbstbeschreibung, die dem Fach in der akademischen Lehre schärfere Konturen verleihen kann. Es ist auch an wissenschaftliche Karrieremuster, Politiken der Nachwuchsförderung und organisatorische Formen zu denken, die auf allen Gebieten durch eher klassische Fächerstrukturen geprägt sind. Weiter ist die zunehmende Durchsetzung des „Journal Impact Factor“ zu berücksichtigen, welche als Qualitätsmassstab die Attraktivität des Deutschen als Wissenschaftssprache schwächt und Veröffentlichungsprojekte in enger spezialisierten Zeitschriften benachteiligt. Schliesslich stellen Forschungsförderungsprogramme heute zentrale Opportunitätsstrukturen für die Etablierung und Stabilisierung von wissenschaftlichen Feldern dar, auf deren Basis dann beispielsweise die Ausweisung von universitären Forschungsschwerpunkten und die Denomination von Professuren erfolgen.

Die Podiumsveranstaltung hat vor diesem Hintergrund das Ziel, die deutschsprachige Recht und Gesellschaft Forschung und spezifischer die Rechtssoziologie im Kontext aktueller wissenschaftspolitischer Entwicklungen zu verorten und Perspektiven für die Zukunft zu diskutieren.

Veranstalterin: Zeitschrift für Rechtssoziologie – The German Journal of Law and Society

Teilnehmer

  • Alfons Bora, Universität Bielefeld
  • Walter Fuchs, IRKS, Wien
  • Pierre Guibentif, Dinâmia-CET, ISCTE-IUL, Lissabon
  • Eva Kocher, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder

Chair: Michelle Cottier, Universität Genf

Location: Audimax, Hauptgebäude, Unter den Linden 6